Comiczeichnung der Figur Montomery Burns. Auf dem Bild eine kleine, farbige Grafik mit dem Schriftzug "war was?".

Ein Frankfurter Student sollte eher sein Familienhaus zwangsversteigern, als Bafög zu bekommen. Schweinerei, findet unser Kolumnist und zieht vor Gericht.

Hessen, das Bundesland, in dem immer was los ist. An dieser Stelle wirft unser Kolumnist Stephan Reich mit seiner Glosse "War was?" jeden Freitag einen ganz eigenen Blick auf die Nachricht der Woche. Nehmen Sie diesen Blick bitte auf keinen Fall ernst.

Ich bin mir nicht sicher, ob aktuell vielleicht nicht Justiz-"Los Wochos" in Hessen sind, wo man zu jeder kuriosen Justiz-Meldung noch eine gratis dazubekommt. Aber möglicherweise. In der Vorwoche schrieb ich an dieser Stelle über einen Vermieter, der sich nackt im Garten sonnt und darüber mit einer Mietpartei in Rechtsstreit geriet. Und auch in dieser Woche hat die Welt der rechtlichen Kabbeleien in Hessen einiges zu bieten.

Konkret: Der Fall des Frankfurter Studenten, der kein Bafög erhalten sollte. Der Mann hatte gegen die Ablehnung seines Bafög-Antrags geklagt und war zweimal damit gescheitert. Er hatte kein Bafög bekommen, weil er nach dem Tod seines Vaters ein Zwölftel des Elternhauses geerbt hatte. Jenes Haus, in dem er nach wie vor mit seiner Mutter und den beiden schulpflichtigen Brüdern lebt.

§8: Kann er nicht einfach kriminell werden?

Das Studentenwerk Frankfurt argumentierte, dass er seinen Erbanteil von geschätzten 26.219 Euro ja einfach lockermachen könne, notfalls per Zwangsversteigerung des Hauses in dem, kurze Erinnerung, er nach dem Tod seines Vaters mit seiner Mutter und zwei Brüdern nach wie vor lebt. Und spätestens an diesem Punkt fragt man sich, wer eigentlich im Studentenwerk Frankfurt arbeitet, um so zu argumentieren. Montgomery Burns? Cruella de Vil? Lord Voldemort?

Wahrscheinlich nicht. Vielleicht aber ja doch. Auf jeden Fall folgten das Verwaltungsgericht Frankfurt und anschließend auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof der Argumentation von Burns, de Vil und Voldemort. Da würde ich gerne den Paragrafen im Bundesausbildungsförderungsgesetz sehen, auf den sich berufen wurde.

Vielleicht §7: Der Antragsteller ist nicht förderungsberechtigt, sollte er in der Lage sein, seine Familie durch eine Zwangsversteigerung des Elternhauses auf die Straße zu setzen? Direkt zwischen §6: Hat der Antragsteller noch zwei funktionstüchtige Nieren und warum verkauft er nicht eine? Und §8: Kann er nicht einfach kriminell werden?

"Unbillige Härte"

Zur Erinnerung: Bafög ist eine wichtige und tolle Sache. Es ermöglicht Menschen, die nicht allzu viel Geld haben, ein etwas sorgenfreieres Studium. Soziale Ungleichheit und Bildung sind leider nach wie vor miteinander verbunden. Die monatliche Förderung kann helfen, jungen Leuten die Tür zu einer höheren Ausbildung aufzumachen, denen sie sonst eher nur einen Spalt aufsteht.

Und ich möchte mir gar nicht vorstellen, wie sehr der ganze Rechtsstreit und das fehlende Geld im Lichte des persönlichen Verlusts des Vaters den Studenten und wahrscheinlich die gesamte Familie zusätzlich belastet haben. Und schon klar, so kann man juristisch nicht argumentieren.

Oh, Moment, doch: Denn die Entscheidungen des Frankfurter Verwaltungsgerichts und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hob das Bundesverfassungsgericht nun auf, sie verstießen gegen das Willkürverbot und stellten eine "unbillige Härte" dar, was bedeutet, dass jemand von einer Vorschrift übermäßig hart und unzumutbar getroffen wurde. Der Fall muss nun neu verhandelt werden. Nehmt das, Montgomery Burns, Cruella de Vil und Lord Voldemort.

Formular

hessenschau update - Der Newsletter für Hessen

Hier können Sie sich für das hessenschau update anmelden. Der Newsletter erscheint von Montag bis Freitag und hält Sie über alles Wichtige, was in Hessen passiert, auf dem Laufenden. Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbstellen. Hier erfahren Sie mehr.

* Pflichtfeld

Ende des Formulars