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Bürgerentscheid zu Bau von Windrädern in Niedernhausen

Auf der Hornisgrinde steht zwischen Bäumen ein Windrad. (dpa)

Die Befürworter der Windräder auf dem Taunuskamm in Niedernhausen haben sich durchgesetzt. Jetzt muss die Gemeindeverwaltung den Bau anstoßen. Dennoch bleibt die Windkraft in der Gemeinde erstmal ungewiss.

Die Frage war ganz einfach. Wollen Sie Windräder auf den Waldflächen der Gemeinde Niedernhausen? Diese Frage haben 4.070 Bürgerinnen und Bürger aus Niedernhausen mit "Ja" beantwortet. Rund 11.000 Menschen waren stimmberechtigt, knapp 70 Prozent haben bei dem Bürgerentscheid mitgemacht. Mit "Ja" stimmten 51,8 Prozent, 48,2 Prozent der Wähler mit "Nein".

Weil das vorgeschriebene Quorum von 25 Prozent mehr als erfüllt wurde, ist der Beschluss für die Gemeinde - trotz des knappen Ergebnisses - bindend. Damit haben die Befürworter der Windräder den Bürgerentscheid für sich entschieden, wie es etwa bei Vertreterbegehren in den Rheingau-Taunus-Kommunen Heidenrod und Hünstetten der Fall war. Jetzt muss die Gemeindeverwaltung genauere Pläne machen. Und den Bau anstoßen. Erst dann beginnt das Genehmigungsverfahren.

Konkrete Standorte für Windkraft ausgewiesen

Konkret geht es um Flächen in der Rheingau-Taunus-Gemeinde, die bereits für Windkraft ausgewiesen wurden. Wie viele Windräder es werden sollen, ist allerdings noch nicht klar. Nach Aussage von Bürgermeister Joachim Reimann (CDU) könnten auf dem Hahnberg ein bis zwei große Windräder mit einer Höhe von 250 Metern stehen. Bei kleineren Anlagen könnten es mehr sein.

Mögliche Standorte sind außerdem nahe der Hohen Kanzel und westlich vom Berg Nickel. Dort liegt Wald innerhalb des Gemeindegebiets von Niedernhausen, der historisch bedingt den benachbarten Gemeinden Idstein (Rheingau-Taunus) und Eppstein (Main-Taunus) gehört. Die Verwaltungen dieser beider Orte haben bei Reimann bereits kundgetan, dass sie dort Windkraftanlagen errichten möchten. Insgesamt könnten auf den drei Flecken laut Reimann sieben große oder mehrere kleinere Windräder gebaut werden.

Politiker gaben Entscheidung an Bürger ab

Die Gegend ist gut geeignet für Windräder, so hat es die Regionalversammlung Südhessen in ihrem Regionalplan festgelegt. Zum einen wegen der exponierten Lage des Taunuskamms, zum anderen stehen Denkmalschutz, Wasserschutz oder Naturschutz der Nutzung der Windkraft dort nicht im Weg. Das hat das Regierungspräsidium bereits grob untersucht. Auch der vorgeschriebene Abstand von einem Kilometer zu Wohnhäusern würde eingehalten, wenn auch knapp.

Wie es so ist mit Windkraft in Hessen, war es bei Informationsveranstaltungen zu den möglichen Windrädern "hochemotional zugegangen", so erzählte es Bürgermeister Reimann. Auch in der Gemeindevertretung fand sich keine Mehrheit, weder für das eine noch für das andere. Daher hatten die Lokalpolitiker beschlossen, die Entscheidung in einem sogenannten Vertreterbegehren den Bürgern zu überlassen.

Der Wert des Waldes - welchen Waldes?

Die Bürgerinitiative Pro Windkraft hatte sich für die Windräder eingesetzt. Ihr stand die Bürgerinitiative ProWald gegenüber. Beide bewerteten zum Beispiel den Wert des nach etlichen Sommerdürren zerzausten Waldes unterschiedlich. Die einen sagten: Weil ohnehin so viel Fichtenwald kaputt ist, könnten dort genauso gut Windräder hin. Die anderen sagten: Gerade weil so viel Wald kaputt ist, müssen wir unbedingt alles bewahren, was noch da ist.

Umstritten war auch die Wasserfrage: Für die einen ist der Schutz der Quellen und des Grundwassers zu heikel, um dort den Bau von Windrädern zuzulassen. Die anderen folgten dem RP und halten den Wasserschutz für gewährleistet.

Wird das RP Windräder erlauben?

Allerdings ist gar nicht sicher, ob die Windräder auf dem Taunuskamm in Niedernhausen überhaupt genehmigt werden. Denn sind die Pläne fertig, beginnt das übliche Genehmigungsverfahren. Die Gemeinde muss einen Antrag beim RP Darmstadt einreichen. Das prüft alles genau.

Gegner können Einwände erheben. Naturschutz, Wasserschutz und andere Belange werden noch einmal genau untersucht. Vor Jahren hat das RP Windräder auf dem Taunuskamm zwischen Wiesbaden und Taunusstein abgelehnt. Der Fall ging vor Gericht.

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