Das Justizministerium lehnt eine Angleichung der Stundenlöhne für Arbeit in den hessischen Gefängnissen an den gesetzlichen Mindestlohn ab.

Die Arbeit der Gefangenen im Justizvollzug sei öffentlich-rechtlicher Natur. Zudem werde ihnen Unterkunft, Verpflegung und eine medizinische Versorgung gestellt. Daher seien sie nicht mit Arbeitnehmenden vergleichbar.