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Landeslisten für die Landtagswahl am 8. Oktober eingereicht

Im Bildvordergrund der obere Teil eines Rednerpultes mit zwei Mikrofonen - von leicht unten fotografiert. "Hessischer Landtag" ist an der Vorderseite zu sehen. Im Hintergrund leicht unscharf Wänder und Sitze mit Mikrofonen

Für die Landtagswahl am 8. Oktober haben 22 Parteien und Wählergruppen Landeslisten eingereicht – ob alle zugelassen werden, entscheidet der Landeswahlausschuss.

Die Frist zur Einreichung der Landeslisten endete am Montag um 18 Uhr, wie der Landeswahlleiter mitteilte. Bislang nicht im Landtag vertretene Parteien und Wählergruppen müssen für die Zulassung 1.000 Unterschriften von wahlberechtigten Unterstützern vorweisen.

Über die Zulassung der eingereichten Listen entscheidet der Landeswahlausschuss am 11. August. Er prüft, ob die Bewerberinnen und Bewerber den Anforderungen des Gesetzes entsprechen.

Diese Parteien und Wählergruppen haben für die Landtagswahl 2023 in Hessen eine Landesliste eingereicht:

  • Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • Alternative für Deutschland (AfD)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • DIE LINKE (DIE LINKE)
  • FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
  • PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
  • Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
  • Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
  • Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
  • Bündnis C – Christen für Deutschland (Bündnis C)
  • Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung
  • V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³)
  • Partei der Humanisten (PdH)
  • Aktion Bürger für Gerechtigkeit (ABG)
  • Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD
  • Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
  • Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
  • DIE NEUE MITTE
  • Volt Deutschland (Volt)
  • Wählerliste Klimaliste Hessen (KLIMALISTE)

Landeswahlleiter: "Viele, die wir schon kennen"

Bei der Wahl 2018 wurden laut Landeswahlleiter Wilhelm Kanther alle 23 Parteien und Wählergruppen zugelassen. Die Gruppen, die in diesem Jahr antreten wollen, seien viele, "die wir schon vom letzten Stimmzettel kennen", wie Kanther betonte.

Darunter seien auch viele kleinere Parteien, die es erst einmal über die Fünf-Prozent-Hürde schaffen müssten. Diese gibt vor: Erreicht eine Partei oder Wählergruppe bei einer Wahl nicht fünf Prozent der Stimmen, bekommt sie keinen Sitz im Parlament. Viele kleinere Parteien rechneten jedoch auch gar nicht damit.

"Wenn man häufig auf dem Stimmzettel steht, dann bleibt natürlich der Name und die politische Botschaft eher in Erinnerung", sagte Kanther. Ein weiterer Anreiz für Kleinparteien, eine Landesliste einzureichen und an der Landtagswahl teilzunehmen: Erreicht eine Partei bei Landtagswahlen ein Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen, greift für sie die staatliche Parteienfinanzierung.

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