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Wählen mit einer Hilfe für Blinde und Sehbehinderte

Nahaufnahme von Händen, die mit einem Stift einen Wahl-Stimmzettel ausfüllen. Zwischen Stift und Wahlzettel liegt eine Schablone mit Löchern und sehbehindertengerechter Beschriftung.

Wenn am 8. Oktober der Landtag gewählt wird, zählt jede Stimme. Aber was, wenn das Wahllokal nicht barrierefrei ist? Welche Hilfe ist beim Wählen erlaubt? Und wie können Blinde selbstständig wählen?

Wer seine Wahlbenachrichtigung zur hessischen Landtagswahl im Briefkasten findet, kann sich überlegen: Gehe ich ins Wahllokal oder spare ich mir den Weg und beantrage Briefwahl? Für Menschen im Rollstuhl, für Blinde oder geistig eingeschränkte Menschen stellen sich noch ganz andere Fragen: Wie steil ist der Weg zum Wahllokal? Kann ich den Stimmzettel lesen? Oder: Gibt es Infos zur Wahl in Leichter Sprache?

Seit 2019 gilt in Deutschland das inklusive Wahlrecht. Rund 4,3 Millionen Menschen mit und ohne Behinderungen sind am 8. Oktober aufgerufen, bei der Hessen-Wahl ihre Stimme abzugeben. Einige Fragen zum Wählen mit Behinderungen beantworten wir hier.

Was ist das inklusive Wahlrecht?

Inklusives Wahlrecht bedeutet, dass alle Menschen das Recht haben zu wählen. Am 8. Oktober dürfen in Hessen zum ersten Mal auch Menschen mit einer rechtlichen Betreuerin oder einem rechtlichen Betreuer bei einer Landtagswahl mitmachen.

Bis 2019 waren Menschen mit Behinderung von allen Wahlen ausgeschlossen. Dann erklärte das Bundesverfassungsgericht diesen Ausschluss für rechtswidrig. 2021 durften mehr als 80.000 Menschen, die betreut werden, zum ersten Mal an einer Bundestagswahl teilnehmen. In Hessen waren es rund 7.000 Menschen.

Hessen-Wahl: Darf jemand beim Wählen helfen?

Hilfe beim Wählen ist erlaubt. Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen: Auch Wahlberechtigte mit Behinderung dürfen ihr Wahlrecht nur persönlich ausüben. Wo das Kreuz gesetzt wird, entscheidet allein der oder die Wahlberechtigte - alles andere wäre Wahlbetrug.

Eine Hilfsperson dürfen Menschen haben, die nicht lesen können "oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert" sind, heißt es in Paragraf 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes.

Wer darf beim Wählen helfen?

Wahlberechtigte, die wegen einer Behinderung - oder weil sie nicht lesen können - nicht allein wählen können, dürfen sich von einer beliebigen Person helfen lassen. Im Bundeswahlgesetz ist lediglich von einer "anderen Person" die Rede. Es muss also nicht der rechtlich anerkannte Betreuer oder die Betreuerin sein.

Wobei darf eine Wahl-Assistenz helfen?

Eine Wahl-Assistenz für Menschen mit Behinderung darf:

  • in die Wahlkabine begleiten,
  • den Wahlzettel erklären (vor Ort oder bei der Briefwahl) oder
  • technisch beim Ankreuzen helfen. Was das konkret bedeutet, hängt von der Art der Behinderung ab. Als Beispiel nennt die Lebenshilfe etwa: Die Hand stützen oder (bei Sehbehinderung) die Wählschablone festhalten.


Die Assistenz darf nicht:

  • selbst das Kreuz setzen,
  • die Person, der sie hilft, vertreten oder
  • die Briefwahl für die Person übernehmen.

Wo gibt es Infos zur Hessen-Wahl in Leichter Sprache?

Vom Hessischen Rundfunk gibt es einen Artikel mit wichtigen Fragen und Antworten zur Wahl: Hier geht es zu dem Artikel in Leichter Sprache.

Die Regierung von Hessen hat Infos in Leichter Sprache zur Landtags·wahl herausgegeben: Hier geht es zu den Infos von der Landes·regierung.

Die Internet·seite vom Landes·wahl·leiter gibt es in Leichter Sprache: Hier geht es zu der Seite vom Landes·wahl·leiter.

Viele Vereine und Organisationen erklären die Wahl in Leichter Sprache: zum Beispiel der Paritätische Hessen oder die Lebenshilfe. Hier geht es zu den Wahl·infos von der Lebenshilfe.

Der Paritätische Hessen hat in Leichter Sprache Forderungen an die Politik aufgeschrieben: Hier geht es zu den Forderungen vom Paritätischen Hessen zur Landtags·wahl 2023.

Blinde und Sehbehinderte: Wählen ohne fremde Hilfe?

Wer nicht oder nur wenig sieht, kann trotzdem selbstständig sein Kreuzchen machen. Für alle Wahlen und auch zur Hessen-Wahl 2023 gibt es sogenannte Stimmzettelschablonen oder Wahlschablonen: Das sind Bögen aus Pappe mit Beschriftung in Braille-Schrift und ausgestanzten, schwarz umrandeten Löchern an den Stellen, wo Kreuze gesetzt werden können.

Diese Schablone legt man auf den Stimmzettel. So können Blinde und Sehbehinderte die gewünschte Zeile auf dem Wahlzettel ertasten und ihr Kreuz machen. Zur Schablone gehört außerdem eine CD mit einer Erklärung, wie das Wählen mit dieser Hilfe funktioniert.

Die Stimmzettelschablone zur Landtagswahl bekommt man beim Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen. Dieser schickt sie automatisch per Post an seine Mitglieder. Wer kein Mitglied ist, kann die Wahlschablone telefonisch bestellen. Wer mehr Informationen über das Wählen mit Sehbehinderung braucht, kann sich beim Blinden- und Sehbehindertenverband in Deutschland beraten lassen.

Muss man Braille-Schrift können, um als Blinder wählen zu können?

Nein. Auch wer die Braille-Schrift nicht gelernt hat, kann Stimmzettelschablonen nutzen, um selbstbestimmt zu wählen. Mit der Schablone wird eine CD mit einer Gebrauchsanleitung verschickt. Darin wird auch aufzählt, welche Partei in welcher Zeile zu finden ist.

Der Blinden- und Sehbehindertenbund bietet außerdem Seminare an, in denen erklärt wird, wie man Stimmzettelschablonen richtig benutzt.

Woher weiß man, ob das Wahllokal barrierefrei ist?

Ob ein Wahllokal barrierefrei ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Ist das der Fall, können Wahlberechtigte davon ausgehen, dass sie zum Beispiel mit einem Rollstuhl zum Wahllokal und an die Wahlurne gelangen.

Man kann sich auch online informieren. Viele Städte und Gemeinden in Hessen melden ihre Wahlräume der Onlineplattform Votemanager. Dort können Wählerinnen und Wähler einsehen, welche Wahllokale es in ihrer Stadt oder Gemeinde gibt und welche davon barrierefrei sind.

Was, wenn mein Wahllokal nicht barrierefrei ist?

Ist das zugeteilte Wahllokal nicht barrierefrei, müssen sich Betroffene selbst informieren, wo sich das nächste barrierefreie Wahllokal befindet. Diese Auskunft können sie im Wahlamt erhalten (telefonisch oder per Mail). Die Kontaktdaten finden Wahlberechtigte in ihren Wahlunterlagen. Das Wahlamt muss dann dafür sorgen, dass der oder die Betroffene das Wahllokal wechseln kann.

Wenn kein barrierefreies Wahllokal erreichbar ist, bleibt die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.

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