"Bündnis C" darf nicht teilnehmen 21 Parteien und Wählergruppen zur Landtagswahl zugelassen
Für die Landtagswahl am 8. Oktober haben 22 Parteien und Wählergruppen Landeslisten eingereicht – doch nur 21 hat der Landeswahlausschuss zugelassen. Die Übersicht.
Um an der Landtagswahl in Hessen teilzunehmen, mussten Parteien und Wählergruppen, die derzeit nicht im Landtag vertreten sind, bis Ende Juli 1.000 Unterschriften von wahlberechtigten Unterstützern vorlegen. Dieses Ziel haben nach Auskunft des Landeswahlleiters Wilhelm Kanther vom Freitag nicht alle erreicht.
22 Parteien und Wähler hatten ihre Landeslisten eingereicht, doch nur 21 von ihnen ließ der Landeswahlausschuss zu. Zurückgewiesen wurde die Landesliste von "Bündnis C - Christen für Deutschland", weil die Partei die erforderlichen Unterschriften nicht vorlegen konnte, wie der Landeswahlleiter mitteilte. Der Landeswahlausschuss hatte auch geprüft, ob alle Bewerberinnen und Bewerber den Anforderungen des Gesetzes entsprechen.
Diese Parteien und Wählergruppen sind zur Landtagswahl 2023 in Hessen mit einer Landesliste zugelassen worden:
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Alternative für Deutschland (AfD)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- DIE LINKE (DIE LINKE)
- FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
- PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
- Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
- Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
- Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
- Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung
- V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³)
- Partei der Humanisten (PdH)
- Aktion Bürger für Gerechtigkeit (ABG)
- Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD
- Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis)
- Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
- DIE NEUE MITTE
- Volt Deutschland (Volt)
- Wählerliste Klimaliste Hessen (KLIMALISTE WÄHLERLISTE)
Auf den Landeslisten kandidieren insgesamt 745 Bewerberinnen und Bewerber, mehr als ein Drittel davon (261) sind Frauen.
In diesem Jahr stehen den Wählerinnen und Wählern zwei Gruppierungen weniger zur Auswahl als 2018. Damals waren laut Landeswahlleiter Kanther alle 23 Parteien und Wählergruppen zugelassen worden. Die Gruppen, die in diesem Jahr antreten wollen, seien viele, "die wir schon vom letzten Stimmzettel kennen", wie Kanther betonte.
Landeswahlleiter: "Viele, die wir schon kennen"
Unter den zugelassenen Listen sind auch viele kleinere Parteien, die es erst einmal über die Fünf-Prozent-Hürde schaffen müssten. Diese gibt vor: Erreicht eine Partei oder Wählergruppe bei einer Wahl nicht fünf Prozent der Stimmen, bekommt sie keinen Sitz im Parlament.
Viele kleinere Parteien rechneten jedoch auch gar nicht damit, so Kanther. "Wenn man häufig auf dem Stimmzettel steht, dann bleibt natürlich der Name und die politische Botschaft eher in Erinnerung." Ein weiterer Anreiz für Kleinparteien, eine Landesliste einzureichen und an der Landtagswahl teilzunehmen: Erreicht eine Partei bei Landtagswahlen ein Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen, greift für sie die staatliche Parteienfinanzierung.
Sendung: hr-iNFO, 11.08.2023, 12 Uhr
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