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Landtag beschließt neues Naturschutzgesetz

Honigbiene an Blüte

Weniger Glasfassaden, keine Schottergärten und mehr Schutz für Moore und Auen: Der Landtag hat ein neues Naturschutzgesetz verabschiedet. Während Naturschützer viele der Regeln begrüßen, fühlen sich Land- und Forstwirte gegängelt.

Mit den Stimmen der schwarz-grünen Koalition hat der Landtag am Donnerstag ein neues Naturschutzgesetz verabschiedet. Es sieht unter anderem ein Verbot von Schottergärten vor. So sollen Kleinstlebewesen wie Insekten wieder mehr Lebensraum finden.

Hinz: "Schotter kein Lebensraum"

"Schotter ist kein Lebensraum, weder für Pflanzen noch für Tiere", erklärte Umweltministerin Priska Hinz (Grüne). Die neue Regelung beziehe sich nicht auf bereits existierende Schottergärten. Die Stadt Frankfurt hatte schon Anfang der Woche neue Schottergärten im Stadtgebiet mit einer neuen Gestaltungssatzung verboten.

Mit strengeren Vorgaben für Außenbeleuchtungen soll das Naturschutzgesetz auch nachtaktive Insekten besser schützen. Laut Umweltministerium ist Hessen damit "das erste Bundesland, das den Schutz der Nacht als Ziel seines Naturschutzes gesetzlich verankert", sagte Hinz.

Moore und Auen sollen besser geschützt werden

Das Gesetz schaffe außerdem verbesserte Bedingungen für Lebensräume, die von den Folgen der Klimakrise wie Hitze und Dürren besonders betroffen seien. Hinz erläuterte: "Moore werden besser geschützt, Auen wiedervernässt, und die Schaffung von Naturwäldern als CO2-Senke auf derzeit zehn Prozent der Staatswaldfläche wird gesetzlich verankert."

Neu und bundesweit einmalig sei die Möglichkeit, Fördergebiete für den Artenschutz zu schaffen. "Somit können wir unsere Kräfte für bedrohte Arten auch außerhalb klassischer Schutzgebiete bündeln." Zugute kommen soll dies Arten wie etwa dem Feldhamster, der auf Äckern lebt.

Vorgesehen ist dem Gesetz nach auch, große Glasfassaden zu vermeiden, da sie eine Gefahr für Vögel darstellen. Viele Vögel kommen durch solche Fassaden zu Tode, weil sie die durchsichtigen Scheiben im Flug nicht sehen und dagegen fliegen.

FDP sieht Land- und Forstwirte benachteiligt

Kritik kam von der Opposition. Die FDP hatte schon früher bemängelt, das Gesetz richte sich gegen diejenigen Land- und Forstwirte und Flächeneigentümer, die sich für den Natur- und Artenschutz engagiert hätten.

Die Linken-Fraktion betonte, dass Naturschutz kein Reparaturbetrieb für verfehlte Verkehrs-, Energie- und Industriepolitik sein könne. Die AfD hatte das Gesetz schon im Vorfeld als überflüssig bezeichnet.

Waldbesitzer beklagen Einschränkungen

Der Hessische Waldbesitzerverband kritisierte, die Gesetzesnovelle vernachlässige die Interessen von Bauern und Waldeigentümern im ländlichen Raum. Es reihe sich ein in einen Reigen beschlossener Maßnahmen für weitreichende Nutzungseinschränkungen in Wald und Flur.

Auch die Klimaliste Hessen urteilte: "Insbesondere für die Bevölkerung in den ländlichen Regionen bringt das neue Gesetz pauschale Einschränkungen für die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, Wiesen und Felder."

Nabu sieht Licht und Schatten

Positiver bewertete der Naturschutzbund (Nabu) das Gesetz. Viele der Neuerungen würden "den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt voranbringen". Jedoch wäre die Formulierung von mehr messbaren Zielen nötig wie etwa eine verpflichtende Ausweisung von Wildnisgebieten auf zwei Prozent der Landesfläche und von Naturwäldern auf fünf Prozent der Waldfläche.

CDU: Naturschutz braucht Einschränkungen

Der CDU-Abgeordnete Michael Ruhl erklärte, man habe gerade die Bedenken in Land- und Forstwirtschaft sehr ernst genommen. Naturnutzung und Naturschutz seien zwei Seiten derselben Medaille und dürften nicht als Gegensätze wahrgenommen werden. Für einen starken Naturschutz müssten aber auch manche Handlungen eingeschränkt werden, die den Schutzinteressen entgegenstünden.

Die Gesetzesnovelle soll in den kommenden Wochen in Kraft treten.

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