Der Verfassungsschutz bescheinigt dem Heusenstammer Carsten Härle ein "geschlossenes rechtsextremes Weltbild". Nun hat die AfD den Politiker ausgeschlossen - nach einem jahrelangen Verfahren.

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AfD schließt Politiker Härle aus

Carsten Härle bei einer Veranstaltung in Neuhof bei Fulda im Jahr 2019
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Seit 2019 wollte die hessische AfD Hessen den später wegen Volksverhetzung verurteilten Carsten Härle loswerden. "Mich ekelt es an, was Herr Härle so alles äußert", sagte der Landesvorsitzende Robert Lambrou seinerzeit.

Doch der Betroffene wehrte sich. Nach fast vier Jahren ist es so weit: Lambrou hat den IT-Unternehmensberater aus Heusenstamm (Offenbach) nicht länger mehr zum Parteikollegen.

Das Bundesschiedsgericht der AfD habe den im November 2021 vom Landesschiedsgericht verhängten Parteiausschluss bestätigt, teilte die Hessen-AfD am Mittwoch mit. "Wir freuen uns über das Urteil", wird Lambrou zitiert.

AfD-Chef Lambrou: "Kein Platz in der Partei"

Härle habe keinen Platz in der Partei, von seinen Äußerungen habe man sich stets distanziert, heißt es weiter. Den Ausschluss hatte der Landesverband mit parteischädigendem Verhalten begründet: Härle habe wiederholt erheblich und öffentlich gegen das Grundsatzprogramm der Partei verstoßen, das auf der freiheitlich demokratischen Grundordnung fuße.

Ohne landespolitisch eine direkte Rolle zu spielen, hatte Härle vor allem über soziale Medien wie Facebook mit Äußerungen über Migration oder die NS-Geschichte Aufmerksamkeit auf sich gezogen - und Empörung ausgelöst. Er nahm wegen der Flüchtlingspolitik einen "Genozid gegen die Deutschen" wahr. Oder er bestritt, der Zweite Weltkrieg habe "irgendetwas mit Hitler oder dem Nationalsozialismus zu tun gehabt".

In einem Gutachten des Bundesverfassungsschutzes wurde der Heusenstammer schon vor Jahren ausführlich als ein Beispiel dafür genannt, dass die Partei wegen bedenklicher Tendenzen eines Teils der Mitglieder nachrichtendienstlich als Prüffall behandelt werden muss. Seine Verlautbarungen sprächen "durchaus für ein geschlossenes rechtsextremistisches Weltbild“.

Nach Holocaust-Äußerung verurteilt

Anfang vergangenen Jahres verurteilte das Landgericht Darmstadt Härle in zweiter Instanz wegen Volksverhetzung zu einer Zahlung von insgesamt 2.000 Euro. Er hatte in einem Chat über den Holocaust unter anderem befunden: "Man muss sagen, dass sich die Nazis beim Töten einigermaßen dämlich angestellt haben."

In der rechten Szene ist Härle gut vernetzt und bekannt. Zuletzt organisierte er über dem Messengerdienst Telegram eine Gruppe namens "Freiheitsboten Heusenstamm". Mitte Mai dieses Jahres wurde er in Altenstadt (Wetterau) auf einem "Netzwerktag" der zur NPD gehörenden Organisation "Deutsche Stimme" gesichtet.

Die AfD brachte er mit seiner Aktivität unter zusätzlichen Rechtfertigungsdruck. Besonders in Hessen betont die AfD, wie bürgerlich-konservativ sie sei. Aber auch hier will der Verfassungsschutz sie beobachten, die Partei will das gerichtlich verhindern.

Härle wehrt sich vielleicht weiter

Den Parteiausschluss, der sofort wirksam wird, nannte Härle selbst gegenüber dem hr am Mittwoch "eine vollkommene Fehlentscheidung". Was er gesagt habe, sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt, Widerspruch gegen die Parteispitze sei noch nicht parteischädigend. "Ich setzte das Grundsatzprogramm mehr um, als Herr Lambrou oder die Herren vom Bundesschiedsgericht", fügte er hinzu.

Ob er den Parteiausschluss hinnimmt ließ Härle offen. "Vielleicht gehe ich gegen das Urteil noch einmal vor.“ Innerparteilich geht das nicht mehr, der Politiker müsste die Justiz bemühen.

Fraktion in Heusenstamm soll Namen ändern

Härle war von der AfD zuvor schon mit einer Ämtersperre versehen worden. Das hinderte ihn nicht daran, bislang gemeinsam mit seiner Partnerin die zweiköpfige AfD-Fraktion im Heusenstammer Stadtparlament zu bilden. Sein Mandat werde er behalten, sagte Härle. Er sei seinerzeit auch als Parteiloser für die AfD angetreten.

Gegen die weitere Nutzung des Parteinamens durch Härle geht die Partei aber vor, wie ein Sprecher des AfD-Landesverbands auf Anfrage sagte. Die Rechtsabteilung der Bundesgeschäftsstelle sei bereits tätig.

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