Das Land Hessen muss für Amtspflichtverletzungen der Frankfurter Börse haften.

Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil klar. Ob das klagende Unternehmen in dem Fall tatsächlich Schadenersatz erhält, blieb zunächst offen. (Az. III ZR 13/23) Den konkreten Streit verwies der BGH an das Oberlandesgericht Frankfurt zurück.