In Obdachlosenunterkunft Frau beim Sex getötet: Mann wegen Mordes verurteilt

Er strangulierte eine Frau beim Sex mit einem Handykabel - deshalb ist ein Mann aus Bensheim wegen Mordes verurteilt worden. Das Gericht wirft ihm vor, mit der Tat seinen Geschlechtstrieb befriedigt zu haben.

Ein Angeklagter in rotem Hemd sitzt zwischen seinen Verteidigern vor Gericht, sein Gesicht ist unkenntlich gemacht.
Der Angeklagte bei der Urteilsverkündung am Landgericht Darmstadt. Bild © Maximilian Kleemann (hr)
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Das Landgericht Darmstadt hat am Mittwoch einen 30 Jahre alten Mann aus Bensheim (Bergstraße) wegen Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er im März 2023 eine 44 Jahre alte Frau beim Sex getötet hatte.

Zugunsten des drogen- und alkoholabhängigen Verurteilten sah das Gericht eine wegen Enthemmung verminderte Schuldfähigkeit. Der Angeklagte, der laut Psychiatern eine Persönlichkeitsstörung hat, hatte im Prozess nichts zu den Vorwürfen gesagt.

Mord "zur Befriedigung des Sexualtriebs"

Der Verurteilte wohnte zum Zeitpunkt der Tat in einer Obdachlosenunterkunft in Bensheim. Er und das Opfer kannten sich aus der Drogenszene. Laut Urteil würgte der Mann sein Opfer beim Sex zuerst mit den Händen, dann strangulierte er die Frau mit einem Handykabel.

Daran sei die 44-Jährige erstickt. Die Richter werteten es als Mordmerkmal, dass der Verurteilte mit der Tat seinen Sexualtrieb habe befriedigen wollen.

Nach der Tat hatte der Angeklagte selbst die Polizei verständigt. In der Aufzeichnung seines Notrufs, die im Prozess abgespielt wurde, betont der Angeklagte, er habe mit der Frau einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit "Würgespielen" gehabt. Dass sie dabei ums Leben kam, habe er nicht gewollt.

Staatsanwaltschaft forderte zwölf Jahre Haft

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft, die die Tat ebenfalls als Mord unter verminderter Schuldfähigkeit bewertet, aber zwölf Jahre Freiheitsstrafe und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert hatte.

Die Verteidiger hatten die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge bewertet und auf "eine Freiheitsstrafe im einstelligen Bereich" plädiert. Sie sahen keine Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung. Dass ihr Mandant für den Tod der Frau verantwortlich war, bezweifelten sie jedoch nicht.

Bereits als Jugendlicher aufgefallen

Der jetzt Verurteilte war als Jugendlicher aufgefallen, unter anderem bei einer Verhaltenstherapie in Spanien. Als er drohte, dort ein Haus in die Luft zu sprengen, musste er das Land verlassen und bekam ein Einreiseverbot.

2012 raubte er einen Taxifahrer aus und plante, ihn im Kofferraum seines Wagens in einem Baggersee zu versenken. 2016 setzte er Teile seiner Haftzelle in Brand, weil ihm der Strafvollzug nicht gefiel.

Noch keine Sicherungsverwahrung

Die Schwurgerichtskammer verhängte jetzt noch keine Sicherungsverwahrung für den Angeklagten, obwohl sie die Voraussetzungen für gegeben hält. Das Gericht sah zu dessen Gunsten seine Alkoholisierung von mehr als zwei Promille und, dass er sich stellte.

Es liege am Angeklagten, sich in der Haft entsprechend zu verhalten, "oder für immer weggeschlossen zu werden", sagte der Vorsitzende Richter Volker Wagner. Die Entscheidung über die Sicherungsverwahrung sei nur aufgeschoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Redaktion: Marcel Sommer

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Quelle: hessenschau.de, Maximilian Kleemann (hr), dpa/lhe