Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat propalästinensischen Demonstrationen am Samstag in Frankfurt bestimmte antisemitische Parolen untersagt.

Die Parolen "Juden Kindermörder" und "From the river to the sea" dürften nicht verwendet werden, teilte das höchste hessische Verwaltungsgericht am Samstag mit. Generell seien Parolen, die Israel das Existenzrecht absprechen oder zur Vernichtung Israels aufrufen, nicht gestattet. In dieser Hinsicht gab der VGH dem Verbot der Stadt Frankfurt recht. (AZ: 2 B 1715/23) Das Verwaltungsgericht hatte zuvor dem Eilantrag der Antragstellerin gegen das Verbot stattgegeben. (AZ: 5 L 3868/23.F) Für Samstag waren zwei Demos angemeldet worden.

Der Aufruf zur Vernichtung Israels verstoße gegen die öffentliche Sicherheit, begründete der VGH. Die Propagierung "vermittele erhebliche Gewaltbereitschaft und sei ihrem Inhalt nach auf Aggression und Rechtsbruch angelegt". Die Parole "From the river to the sea" sei zudem Erkennungszeichen der Hamas, die vom Bundesinnenministerium verboten worden sei. Die Aussage "Juden Kindermörder" erfülle darüber hinaus den Tatbestand der Volksverhetzung.

Hingegen wies der VGH die Beschwerde der Stadt Frankfurt gegen die Parolen "Israel Kindermörder" und "Israel bringt Kinder um" zurück. Bei der militärischen Verteidigung Israels kämen auch Kinder zu Schaden. Eine "schlagwortartige Zuspitzung sei im Rahmen der Meinungsfreiheit hinzunehmen". Das gelte auch für Äußerungen, die israelische Militäroperationen als "Genozid" bezeichneten.