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Gerichtsbeschluss: Vermieter aus Frankfurt darf seinen Mietern nicht das Gas abstellen

Wasseruhr in Nahaufnahme. Der Bergiff "Warmwasser" steht neben Zahlen und Rädchen.

Ein Hauseigentümer hat seinen Mietern in Frankfurt das Gas abgestellt, weil er nicht glaubte, dass sie die steigenden Energiepreise bezahlen können. Das Verwaltungsgericht entschied nun: Die Versorgung mit Warmwasser gehört zu den Mindeststandards für menschenwürdiges Wohnen.

Der Eigentümer eines Mietshauses in Frankfurt-Bockenheim darf seinen Mieterinnen und Mietern nicht das Warmwasser abstellen, nur weil er vermutet, dass die hohen Energiekosten unbezahlbar werden. Das hat das Verwaltungsgericht in Frankfurt (VG) am Freitag mitgeteilt. Es wies damit einen Eilantrag des Vermieters ab. Der Mann wollte damit gegen eine Verfügung der Stadt Frankfurt vorgehen.

Vermieter wollte, dass Mieter Warmwasser auf dem Herd produzieren

Der Vermieter gab laut Gericht an, er wolle mit seinem Vorgehen seine Mieter vor den steigenden Gaskosten schützen. Er vertrat demnach die Auffassung, dass es den Mietern zumutbar sei, Warmwasser für den täglichen Bedarf in der Küche selbst zuzubereiten.

Die Beheizung der Wohnung im Winter könne auch mit Elektroheizlüftern erfolgen. Weil im Mietvertrag keine Versorgung mit Warmwasser festgehalten sei, schulde er das den Mietern auch nicht, so erklärte sich der Vermieter gegenüber dem Gericht.

Warmwasser = Mindeststandard

Im Haus wohnt auch eine pflegebedürftige, ältere Frau, die sich deshalb beschwerte. Das Wohnungsamt der Stadt Frankfurt erließ gegen den Vermieter eine wohnungsaufsichtsrechtliche Verfügung. Der Mann müsse demnach die Warmwasserversorgung innerhalb einer Woche herstellen. Dagegen hatte der Vermieter einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt, der nun abgewiesen wurde.

Das Gericht erklärte, die Versorgung mit Warmwasser gehöre zu den Mindeststandards für ein menschenwürdiges Wohnen in Deutschland - auch in Mietwohnungen müsse man dem nachkommen.

Gerade in der warmen Jahreszeit sei die Versorgung mit Warmwasser wichtig, sie habe für die Körperhygiene erhebliche Bedeutung und sei eine Grundvoraussetzung für gesundes Wohnen, so das Gericht.

Gericht: Vermieter darf Mieter nicht bevormunden

Der Vermieter könne nicht willkürlich einen zuvor bestehenden absolut üblichen Wohnstandard absenken. Es stehe ihm nicht zu, einseitig und in bevormundender Weise die Warmwasserversorgung durch Gas einzustellen. Gegen den Beschluss des VG (Aktenzeichen 8 L 1907/22.F) kann noch Beschwerde eingelegt werden.

Im Juni hatte der Eigentümer des Mietshauses in Frankfurt-Bockenheim seinen Mieterinnen und Mietern mitgeteilt, dass er die Heizungsanlage des Hauses ab Juli nicht mehr betreibe. Die Mieter wehrten sich gegen das Vorgehen ihres Vermieters. Sie reduzierten die Miete um 15 Prozent und gingen juristisch gegen ihn vor. Doch dieser sah sich weiterhin im Recht und legte seinerseits Widerspruch gegen eine von den Mieterinnen und Mietern erwirkte einstweilige Verfügung ein.

Vermieter muss in Vorleistung gehen

Der Vermieter sieht nach eigenen Angaben seine Existenz bedroht, da viele seiner Mieter die steigenden Nebenkosten angeblich nicht tragen könnten. Als Vermieter muss er in Vorleistung gehen - erhält aber die monatlichen Abschlagszahlungen, die am Ende des Jahres verrechnet werden.

Gegen die Verfügung der Stadt legte er daher Widerspruch ein, wie das Planungs-Dezernat bestätigt. Mit dem Beschluss beim Verwaltungsgericht ist nun eine weitere Eskalationsstufe erreicht - sollte nun eine Beschwerde eingelegt werden, muss sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof damit befassen.

Mieterschutzverein sieht Politik gefordert

"Der Vermieter muss dem Mieter rund um die Uhr eine Warmwasser-Versorgung zur Verfügung stellen", sagt Rolf Janßen, Geschäftsführer des Mieterschutzvereins Frankfurt. "Diese darf er auch nicht zeitlich begrenzen und natürlich auf gar keinen Fall das Warmwasser einfach abstellen."

Nicht auszuschließen, dass angesichts hoher Energiepreise auch andere Vermieter auf ähnliche Gedanken kommen. Janßen sieht hier die Politik gefordert: Da nicht jede Mieterin oder jeder Mieter - wie von Verbraucherschützern empfohlen - Geld zur Seite legen könne, müssten so bald wie möglich entsprechende Hilfsfonds bereitgestellt werden, "aus denen dann Mietern, die nicht in der Lage sind diese hohen Kosten zu tragen, Hilfe gewährleistet werden kann."

Unterstützung müsse es aber auch für Vermieter geben, sagt Janßen. Denn auch nicht jeder Vermieter habe ein ausreichendes Finanzpolster, um gleich für mehrere Wohnungen in Vorleistung zu gehen.

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