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Urteil in Marburg: 25-jähriger Drogenhändler muss vier Jahre in Haft

Mann raucht Joint

Ein 25 Jahre alter Mann muss nach einem Prozess in Marburg für vier Jahre ins Gefängnis. Er hatte mit Drogen im Wert von über 380.000 Euro gedealt, zum Großteil mit Cannabis. Erwischt wurde er in flagranti bei einer Übergabe im Kleingarten.

Vor dem Landgericht Marburg ist am Mittwoch ein 25-Jähriger zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Im Verfahren ging es um den Handel mit rund 77 Kilogramm Drogen im Jahr 2021, vor allem Haschisch und Marihuana.

Der Angeklagte hatte laut Urteilsbegründung in einem recht professionell organisierten System aus Lieferanten und Läufern als eine Art Zwischenhändler agiert. Mit seinem Kontaktmann, der sich "Machiavelli" nannte, kommunizierte er per Kryptohandy. Um wen es sich dabei handelte, ist bis heute unklar.

Erwischt bei Übergabe

Zentral für die Ermittlung war neben der Handy-Auswertung aber auch eine polizeiliche Observation: Ermittler hatten ihn bei einer geplanten Übergabe in einer Kleingartenanlage erwischt, mit 3,5 Kilo Marihuana in der Tasche. Auch große Summen Bargeld wurden daraufhin bei ihm zu Hause gefunden, teilweise einfach in Tüten verpackt.

Die Vorsitzende Richterin erklärte bei der Urteilsverkündung: Selbst angesichts der von der Bundesregierung geplanten Cannabis-Reform wären die großen Mengen, mit denen hier gehandelt wurde, deutlich außerhalb des erlaubten Rahmens gewesen.

Einkünfte aus Corona-Testzentrum werden eingezogen

Verdient hatte der Mann laut einer Schätzung der Staatsanwaltschaft mit der Dealerei etwa 25.000 Euro. Zurückzahlen muss er nun aber den kompletten Wert der gehandelten Drogen: 380.000 Euro. Ein gutes Drittel davon wurde bereits eingezogen. Der Angeklagte war geständig.

Die Richterin erklärte, es sei außergewöhnlich, dass in einem Verfahren dieser Art überhaupt so viel Geld vorhanden sei, dass die Staatskasse einziehen könne. Wie sich im Prozess herausstellte, hatte der Mann in den vergangenen Jahren mehrere hunderttausend Euro als Leiter eines Corona-Testzentrums verdient.

Im Verfahren hatte der Angeklagte die Vorwürfe eingeräumt. Seine Lebensgefährtin, die wegen Beihilfe mitangeklagt war, wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und sechs Monate Haft gefordert, die Verteidigung glatt vier Jahre Haft. Der Angeklagte hat sich nach dem Prozess nicht dazu geäußert, ob er Revision einlegen will. Dafür bleibt ihm eine Woche Zeit.

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