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Stadt Frankfurt und Land akzeptieren Roger-Waters-Konzert

Weißhaariger Mann vor einem Bildschirm mit der Inschrift "Evil?"

Es steht also endgültig fest: Das Konzert des umstrittenen Rockmusikers Roger Waters in der Frankfurter Festhalle wird stattfinden. Es ist richtig, dass Stadt und Land nicht vor den Verwaltungsgerichtshof ziehen. Bleibt die Frage: Warum haben sie den Vertrag überhaupt abgeschlossen?

Die Stadt Frankfurt und das Land Hessen werden also keine Rechtsmittel gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt einlegen, der den Auftritt des Pink-Floyd-Mitgründers Roger Waters in der Frankfurter Festhalle erlaubt. Ein solcher Schritt habe wenig Chancen auf Erfolg, teilten sie am Montag mit.

Die Entscheidung ist richtig, auch wenn sie zumindest Teile der jüdischen Gemeinde empören wird. Aber in das Dilemma, jetzt halbherzig zu erscheinen, haben sich Stadt und Land sehenden Auges selbst gebracht. Das Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichts war abzusehen. Rechtsexperten hatten gewarnt und andere Möglichkeiten vorgeschlagen, um mit Waters umzugehen. Die Stadt München hatte von einer Vertragskündigung abgesehen.

Waters' Haltung ist seit langem bekannt

Wenn Stadt und Land jetzt die Anregung etwa des Jüdischen Museums Frankfurt aufnehmen, und (neue) Kriterien für die Nutzung der Festhalle festlegen, dann hätte all der Ärger noch etwas Gutes. Anlässe, darüber nachzudenken, ob man diesem Künstler diesen Veranstaltungsort vermieten will, hätte es im Vorfeld genug gegeben, denn Roger Waters politische Aussagen sind seit langem umstritten.

Dass er sich exzessiv am Staat Israel abarbeitet, kann jede(r) in seinem Twitter-Account verfolgen. Die zumindest in Teilen antisemitische BDS-Kampagne unterstützt er schon seit 2006. Seitdem löst er mit Interviews zum Nahostkonflikt regelmäßig Kritik von jüdischen Verbänden und ein entsprechendes Medienecho aus. So bedient er immer wieder das Stereotyp einer ominösen jüdischen Lobby, die vor allem die amerikanische Politik lenke.

Israel mit Nazi-Deutschland verglichen

2012 nannte er in einer Rede vor den Vereinten Nationen Israel einen Apartheid-Staat - was er danach in verschiedenen Interviews wiederholte. Indirekt verglich er das Vorgehen der Israelis im Gazastreifen und der Westbank mit der Invasion der Nationalsozialisten in europäische Nachbarländer. Auch bezeichnet er jüdische Zuhörer eines seiner Konzerte als "gehirngewaschen". Anders als er stets behauptet, kritisiert Waters also nicht ausschließlich die israelische Regierung.

2013 projizierte der Pink-Floyd-Mitgründer auf seiner damaligen Tour den viel zitierten Davidstern neben die Symbole großer Konzerne auf ein - dem Cover des Pink-Floyd-Albums "Animals" entlehntes - fliegendes Schwein. Im Laufe der Tour, die auch ins Frankfurter Waldstadion führte, fügte Waters zwar andere religiöse Symbole hinzu.

Die Empörung jüdischer Organisationen und das Medienecho ebbten aber nicht ab. Seit seiner "Us + Them"-Tour (2017/18) projiziert Waters nun keine religiösen Symbole mehr auf das Schwein, das weiterhin übers Publikum fliegt.

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Portrait von Dr. Sonja Fouraté. Daneben steht "Meinung".

Sonja Fouraté
hr-Kulturreporterin

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Auch im Jahr 2020 erntete Waters weltweit mediale Kritik, nachdem er den amerikanischen Bürgerrechtssong "We shall overcome" umdichtete und den Slogan "We'll walk hand-in-hand and we'll take back the land, from the Jordan River to the sea" einfügte.

Übersetzt bedeutet der Slogan etwa: Wir gehen Hand in Hand und holen uns unser Land vom Jordan bis zum Meer zurück. Er wird der Terrororganisation Hamas zugeschrieben und von vielen Jüdinnen und Juden als Vernichtungsfantasie gegenüber Israel interpretiert.

Warum nicht früher gehandelt?

Es hätte also genug Anlässe für den Aufsichtsrat der Messe gegeben, diese anzuweisen, künftig auf Verträge mit Waters zu verzichten. Es ist völlig unverständlich, dass er die Messe im Herbst 2022 Verträge mit dem Waters-Management abschließen ließ - nach all der Aufregung um Antisemitismus auf der documenta und als es bereits erneute Diskussionen um den 79-jährigen Musiker gab - um ihn wenige Wochen danach medienwirksam zu kündigen.

Dass Frankfurter Stadtpolitiker erst einige Wochen danach in die Diskussionen einstiegen und entgegen aller Warnungen von Rechtsexperten die Kündigung durchdrückten, legt den Schluss nahe, dass es eben nicht ausschließlich um den Kampf gegen Antisemitismus ging - sondern auch um den Oberbürgermeisterwahlkampf.

Kritik an blinder Gefolgschaft

Aufgabe der politischen Verantwortlichen ist es jetzt, aufzuklären und aktiv mit dem Widerspruch umzugehen, dass Waters' Aussagen einerseits das Sicherheitsgefühl gerade auch der in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden berühren - dass sein Konzert andererseits aber von der im Grundgesetz verankerten Kunstfreiheit gedeckt ist.

Die vom Verwaltungsgericht Frankfurt zitierte NS-Symbolik entstammt dem Album "The Wall". Sie wird seit langem auf Konzerten zu den Songs "In the Flesh" und "Run like Hell" auf Leinwände projiziert und soll autoritäre Ideologien und blinde Gefolgschaft karikieren. Verständlich also, dass das Gericht sie im Kontext der Festhallen-Geschichte zwar kritisiert hat, sie aber als nicht justiziabel einstuft.

Waters zum Märtyrer gemacht

Zum Kampf gegen Antisemitismus hat diese Kündigung nichts beigetragen. Im Gegenteil, sie hat Waters zum Märtyrer gemacht, zumindest in Kreisen solcher Menschen, die weiter widerspruchslos die Gefühle von Minderheiten verletzen oder eben antisemitische Stereotype als "Israelkritik" verkleiden wollen.

Die Kündigung hat Fans verunsichert und verärgert, statt sie aufzuklären, und sie hat das Image des Messestandorts Frankfurt zumindest angekratzt. Und: Letztendlich hat sie den Steuerzahler unnötig Geld gekostet. Gut, dass die Messe-Gesellschafter am Montag zumindest angekündigt haben, ihre Aufklärungsarbeit zu verstärken.

Disclaimer: In einer ersten Version des Artikels hieß es, Waters habe 2012 Israel mit Nazi-Deutschland verglichen. Das war zu vereinfacht dargestellt, in dem verlinkten Twitter-Video wiederholte er zudem nur den Apartheid-Vorwurf. Das haben wir korrigiert.

In seiner Rede vor der UN 2012 führte er aus: "History tells us that the invasion and occupation of a land and the subjugation of its people almost always creates a resistance. Ask the French or the Dutch or the Poles or the Czechs, the list goes on (z.Dt.: Die Geschichte lehrt uns, dass die Invasion und Besetzung eines Landes und die Unterwerfung seines Volkes fast immer Widerstand erzeugt. Fragen Sie die Franzosen oder die Niederländer oder die Polen oder die Tschechen, die Liste geht weiter)." Um den Begriff der Apartheid in Bezug auf Israel wird immer wieder heftig gestritten. Eine relativ aktuelle Zusammenfassung bietet die Stiftung Wissenschaft und Politik von 2022.

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Definition von Antisemitismus

Die International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) definiert Antisemitismus als "eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen". Rechtsverbindlich ist diese Definition nicht.

Die IHRA hat die so genannte 3D-Regel definiert, mit der sich bestimmen lässt, ob es sich bei einer Äußerung lediglich um Kritik an Israels Politik handelt oder die Grenze zum Antisemitismus überschritten wird: Das ist demnach der Fall, wenn Doppelstandards, Delegitimierung oder Dämonisierung Israels im Spiel sind.

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