Stadt und Land akzeptieren Gerichtsbeschluss Roger-Waters-Konzert in Frankfurt kann stattfinden

Der Sänger Roger Waters kann wie geplant in der Frankfurter Festhalle auftreten. Ein Verbot ist vom Tisch. Die Stadt Frankfurt und das Land Hessen gehen in dem Rechtsstreit nicht in die nächste Instanz.

Fotomonatge im Hintergrund die Frankfurter Festhalle, im Vordergrund Roger Waters
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Die Stadt Frankfurt und das Land Hessen werden keine Rechtsmittel gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt einlegen, der den Auftritt des umstrittenen Pink-Floyd-Mitbegründers Roger Waters am 28. Mai in der Frankfurter Festhalle erlaubt. Das teilten die zwei Gesellschafter der Messe Frankfurt am Montag mit. Roger Waters kann also wie geplant in Frankfurt auftreten.

Verantwortung gegenüber der Geschichte

Die Messe-Gesellschafter und damit Vermieter der Festhalle, Stadt und Land, akzeptierten den Beschluss des Verwaltungsgerichts nach eigenen Angaben, da eine Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof aus ihrer Sicht wenig Chancen auf Erfolg habe.

Stadt und Land betonten am Montag aber erneut, dass sie Waters' Auftritt in der Festhalle als schwere Belastung empfinden. Sie werfen Waters Antisemitismus vor. Es sei "insbesondere angesichts der Historie der Festhalle und der damit zusammenhängenden Verantwortung der Gesellschafter" richtig gewesen, gegen den geplanten Auftritt rechtliche Schritte eingeleitet zu haben. In der Festhalle waren 1938 waren mehr als 3.000 jüdische Männer zusammengetrieben, festgehalten, misshandelt und anschließend deportiert worden.

Gericht: Vertrag ist gültig

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte am 24. April nach einem Eilantrag von Roger Waters' Anwälten entschieden, dass die Stadt Frankfurt und das Land Hessen als Gesellschafter der Messe dem Musiker "die Möglichkeit verschaffen müssen, sein geplantes Konzert am 28. Mai in der Festhalle durchzuführen".

Der Vertrag, den die Messe im Herbst 2022 mit der Produktionsfirma des Antragstellers geschlossen habe, sei gültig, so das Gericht. Die Festhalle sei eine Event- und Konzerthalle, daher sei auch Waters' geplantes Konzert vom Widmungszweck der Festhalle umfasst.

Geschmacklos, aber nicht justiziabel

Waters bediene sich im Rahmen seiner Bühnenshow zwar offenkundig einer an die nationalsozialistische Herrschaft angelehnten Symbolik, heißt es in der Begründung des Gerichts. Gerade vor dem historischen Hintergrund der Festhalle möge die Bühnenshow daher als besonders geschmacklos zu bewerten sein.

Eine solche Bewertung entziehe sich jedoch der verwaltungs- beziehungsweise verfassungsrechtlichen Prüfung. Entscheidend sei für das Gericht allein, dass der Auftritt des Antragstellers "in seiner Gesamtschau nicht den Schluss zulasse, dass der Antragsteller nationalsozialistische Gräueltaten verherrliche oder relativiere oder sich mit der nationalsozialistischen Rassenideologie identifiziere".

In der Festhalle waren 1938 waren mehr als 3.000 jüdische Männer zusammengetrieben, festgehalten und misshandelt wurden, um anschließend deportiert zu werden.

Kündigung im Februar

Stadt und Land hatten die Messe im Februar angewiesen, den Vertrag "unverzüglich aus wichtigem Grund" zu kündigen. Zur Begründung hatte es geheißen, man sei "auf mögliche israelfeindliche Äußerungen" Waters und mögliche israelkritische Teile seiner Bühnenshow aufmerksam gemacht worden.

Im Rahmen der Tour "Roger Waters - This is not a drill" sind ab dem 7. Mai insgesamt fünf Konzerte in Deutschland geplant. Forderungen nach einer Absage gab es auch in Berlin, Hamburg, Köln und München. Dort waren Absagen von vorneherein rechtlich nicht durchsetzbar. In Köln sind Gegenveranstaltungen geplant, auch in Frankfurt.

Um ein "gesamtgesellschaftliches Zeichen gegen Antisemitismus und Ausgrenzung zu setzen", unterstützen Stadt und Land nach eigenen Angaben den Aufruf der Jüdischen Gemeinde Frankfurt zu einer friedlichen Kundgebung unter dem Motto "Frankfurt vereint gegen Antisemitismus" am 28. Mai an der Festhalle.

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Sendung: hr-iNFO, 08.05.2023, 13.30 Uhr

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Quelle: hessenschau.de