Freiheitsstrafe von 14 Jahren Freund in Frankfurter Kneipe erschossen: Urteil wegen Mordes

Vor einem Jahr erschoss ein Mann in einer Kneipe in Frankfurt seinen Freund. Nun wurde er wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt.

Ein Eckgebäude mit einem Restaurant-Schild "Zu den Helenen" an der Fassade und einem Absperrband davor.
Der Tatort: ein Restaurant in Nieder-Eschbach. Bild © Saskia Klingelschmitt (hr)

Rund ein Jahr nach tödlichen Schüssen auf einen 59 Jahre alten Mann in einer Frankfurter Kneipe hat das Landgericht am Dienstagvormittag sein Urteil gegen den Täter verkündet.

Der 41-Jährige sei des heimtückischen Mordes sowie Verstößen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz schuldig, hieß es in der Urteilsbegründung. "Er hat ihn mit einem Kopfschuss hingerichtet", sagte die Vorsitzende Richterin der Schwurgerichtskammer.

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Zwar wird Mord grundsätzlich mit einer lebenslangen Haft geahndet, doch da der Mann bei der Tat erheblich vermindert schuldfähig gewesen war, fiel das Urteil milder aus: Er muss für 14 Jahre in Haft. Einen Teil der Strafe wird er im Maßregelvollzug verbringen, dort soll er therapiert werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Koks und Waffen

Er leidet dem Urteil zufolge an einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung. Sie sei eine der Ursachen für seine Kokainsucht, die wiederum der Grund für die Tötung seines Freundes gewesen sei. "Das Leben hat nicht so funktioniert, wie er es sich vorgestellt hat", führte die Richterin weiter aus. Der Mann habe immer mehr Koks zu sich genommen, sodass es letztlich zu Veränderungen in seinem Gehirn kam.

Die vielen Drogen konnte er sich leisten, nachdem er seine Eigentumswohnung verkauft hatte. Zudem kaufte er sich von dem Geld etliche Waffen. Später wurden in seiner Wohnung sechs Schusswaffen, darunter eine Maschinenpistole und ein Sturmgewehr, sowie über 1.700 Patronen gefunden.

Vom Schrebergarten in die Stammkneipe

Der 41-Jährige hatte wegen seines Kokainkonsums Wahnvorstellungen entwickelt, glaubte an eine Verschwörung gegen sich, fühlte sich bedroht. So sah er in seiner Ex-Freundin den Teufel und seinen Freund - den später Getöteten - als "allumfassende Macht", wie es im Urteil heißt.

Er trug daher stets eine geladene Schusswaffe bei sich - auch am 18. März 2024, als er sich mit seinem Freund zunächst in dessen Schrebergarten traf und sie gemeinsam in die Stammkneipe im Frankfurter Stadtteil Nieder-Eschbach weiterzogen.

"Ich will ihn erlösen"

Dort trank er reichlich Bier und Schnaps, kokste dazu. Am späten Abend fühlte er sich durch die Körperhaltung eines weiteren Gastes bedroht. Er ging zu seinem Freund, der auf einem Barhocker saß, sich mit zwei weiteren Gästen unterhielt und nicht auf ihn achtete.

Aus kurzer Distanz schoss er ihm von hinten in den Kopf und dann mit den Worten "Ich will ihn erlösen" in die Brust. Der Mann starb noch am Tatort, der Schütze flüchtete, die Polizei fahndete öffentlich nach ihm. Nach zwei Tagen stellte er sich der Polizei in Friedberg, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Tat gestanden

Im Prozess gestand er die Tat. Angeklagt gewesen war er auch wegen versuchten Mordes, da zunächst davon ausgegangen worden war, dass er weitere Gäste mit der Waffe bedroht und versucht hatte, zu schießen. Dies bestätigte sich in dem Prozess jedoch nicht.

Die Staatsanwältin hatte unter anderem wegen heimtückischen Mordes im Zustand verminderter Schuldfähigkeit eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten gefordert, die Verteidiger des Mannes plädierten auf eine Verurteilung von vier Jahren wegen fahrlässiger Tötung.

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Quelle: hessenschau.de, dpa/lhe