Nach grausigem Fund in Heringen Anklage gegen Mutter: Baby erschlagen und Leiche in Kühltruhe versteckt

Eine 35-Jährige soll kurz nach der Geburt ihr Kind getötet und es in einer Kühltruhe deponiert haben. Das Motiv ist unklar. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Fulda Anklage gegen die Frau erhoben.

Zweifamilienhaus von außen, eine Rasenfläche davor und ein Anhänger in der Einfahrt.
In diesem Haus in Heringen (Hersfeld-Rotenburg) wurde der getötete Säugling in einer Kühltruhe entdeckt. Bild © osthessen-news.de

Rund zwei Monate nach dem Fund eines getöteten Säuglings in einer Tiefkühltruhe in einem Haus in Heringen (Hersfeld-Rotenburg) hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Wie die Behörde am Dienstag in Fulda mitteilte, sei die 35-jährige Mutter dringend tatverdächtig, ihr Baby umgebracht zu haben.

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Die Frau soll unmittelbar nach der Geburt den voll ausgereiften und lebensfähigen weiblichen Säugling erschlagen haben.

Durch einen Schlag mit einem "flächigen Gegenstand" habe der Säugling ein Schädel-Hirn-Trauma mit Knochenbrüchen sowie eine Hirnblutung erliten, so die Staatsanwaltschaft. Das Baby sei danach gestorben, wie von der Mutter beabsichtigt. Das Motiv sei unklar.

Toten Säugling in Kühltruhe deponiert

Um die Tat zu verdecken, soll die Frau den Leichnam in eine Decke gewickelt und in eine Einkaufstüte gepackt haben. Dann habe sie den toten Säugling in die Tiefkühltruhe gelegt.

Gefunden wurde der Leichnam bei einem Polizei-Einsatz Ende Februar in Heringen. Ob das Baby dort auch umgebracht wurde, ist noch ungeklärt. Wohnungen in Heringen und Bad Hersfeld kommen als Tatorte in Frage, wie die Staatsanwaltschaft berichtete.

Auch der genaue Tatzeitpunkt steht nicht fest. Laut Staatsanwaltschaft soll die Frau ihr Kind zwischen Januar 2022 und April 2024 umgebracht haben.

Lebensgefährte nicht beschuldigt

Das Ermittlungsverfahren gegen den zeitweilig festgenommene Lebensgefährten der Frau wurde eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

Gegen den Mann habe es keinen hinreichenden Tatverdacht gegeben. Es sei nicht nachweisbar, ob er überhaupt Kenntnis von Schwangerschaft und der Geburt gehabt habe. Der 40-Jährige war bereits nach dem Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen worden.

Nachdem Anklage bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Fulda erhoben wurde, muss das Gericht noch entscheiden, ob es die Anklage zulässt. Dies gilt aber als reine Formsache. Wann ein Prozess beginnen könnte, ist noch unklar.

Redaktion: Jörn Perske

Sendung: hr4,

Quelle: hessenschau.de