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Einschränkungen durch Drohnen am Frankfurter Flughafen

Schild mit der Aufschrift "No Drone Zone" am Frankfurter Flughafen

An zehn Tagen ist es im vergangenen Jahr am Frankfurter Flughafen zu Einschränkungen wegen Drohnensichtungen gekommen - in zwei Fällen musste der Flugbetrieb sogar komplett eingestellt werden. Den Verursachern drohen Anzeigen.

Am 24. September 2023 ruhte der Flugverkehr am Frankfurter Airport für rund sechs Minuten, nachdem zuvor eine Drohne im direkten Flughafen-Umfeld gesichtet worden war. Am 6. Juli summierten sich die Behinderungen sogar auf 85 Minuten - jedoch nicht zusammenhängend am Stück.  

Insgesamt wurden an Deutschlands größtem Flughafen im vergangenen Jahr an zehn Tagen Einschränkungen wegen Drohnensichtungen registriert. Das geht aus einer Antwort des Wirtschaftsministeriums in Wiesbaden auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Landtagsfraktion hervor. Die Zahl der Zwischenfälle hat damit einen neuen Höchststand erreicht.

Fraport: Safety First

Die erste Drohnensichtung am Flughafen habe es im Dezember 2017 gegeben, erläuterte das Ministerium unter Berufung auf Informationen des Flughafenbetreibers Fraport. In den darauffolgenden fünf Jahren lag die Zahl der Fälle zwischen einem (2018 und 2021) und fünf Sichtungen (2019 und 2022).

In diesem Jahr hat es nach Fraport-Angaben bislang keine Einschränkungen wegen Sichtungen von nicht genehmigten Drohnenflügen gegeben. Im Fall der Fälle gelte Safety First, betonte der Sprecher.

Drohnen-Sperrbereich um Flughafen

"Drohnenflüge in der Nähe von Flughäfen sind gesetzlich streng verboten und stehen unter Strafe", bekräftigte er. "Es gilt: Keine Drohnenflüge im Umkreis von 1,5 Kilometern um Flughäfen ohne Ausnahmegenehmigung."

Wer sein Fluggerät trotzdem aufsteigen lässt, dem drohe eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr und womöglich empfindliche Strafen. Bei Sichtungen von nicht genehmigten Drohnenflügen stellt Fraport nach eigenen Angaben immer einen Strafantrag gegen unbekannt.

Alles ruhig in Calden

Drohnen als Tatmittel werden in Hessen seit 2016 in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. Seitdem seien insgesamt 67 Fälle wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr mit dem Tatmittel "Drohne" aktenkundig geworden, wie das Ministerium erklärte. Dabei gebe es allerdings auch Tatorte, die nicht einem Flughafen, Flughafenbereich oder einer Flugschneise zugeordnet seien.

Am Kassel Airport in Calden wurde in den zurückliegenden zehn Jahren noch keine Drohnensichtung erfasst, die Einfluss auf den Flugverkehr gehabt hätte, teilte das Ministerium mit.

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