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Kleinkind in Teich ertrunken - Erzieherinnen vor Gericht

Teich im Verna-Park in Rüsselsheim

Im Oktober 2022 ertrank ein knapp anderthalb Jahre alter Junge in einem Teich in Rüsselsheim. Zwei Erzieherinnen hatten auf das Kleinkind aufpassen sollen. Seit Mittwoch müssen sie sich deshalb vor Gericht verantworten.

Für den Tod eines knapp anderthalb Jahre alten Kindes müssen sich seit Mittwoch zwei Erzieherinnen vor dem Amtsgericht Rüsselsheim (Groß-Gerau) verantworten. Die 38 und 60 Jahre alten Frauen sollen ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, so die Anklage - die Staatsanwaltschaft Darmstadt wirft ihnen daher fahrlässige Tötung vor.

"Ich weiß nicht, ob es etwas Schlimmeres gibt, als den Sohn zu verlieren", sagte die Mutter des Kindes, die als Nebenklägerin am Prozess teilnahm. Der 17 Monate alte Junge sei aufgeweckt, freundlich und wissbegierig gewesen, schilderten die Eltern. Sie beide befänden sich seit dem Tod ihres Kindes in psychologischer Behandlung.

In unbeobachtetem Moment in Teich gefallen

Der Junge soll im Oktober 2022 in den Teich des Verna-Parks in Rüsselsheim gefallen sein. Rettungskräfte konnten ihn laut Staatsanwaltschaft zwar zunächst wiederbeleben, er starb aber später in einer Klinik in Mannheim.

Zum Zeitpunkt des Unglücks sollten die zwei Erzieherinnen auf das Kleinkind aufpassen. Sie waren zwei Betreuungspersonen eines Rüsselsheimer Vereins, der Sprachkurse in Kombination mit Kinderbetreuung anbietet. Die Mutter hatte in der Zeit einen solchen Sprachkurs besucht. Nach Angaben des Vereinsvorsitzenden waren beide Erzieherinnen für die Betreuung qualifiziert. Sie mussten an dem Tag auf sieben Kinder gleichzeitig aufpassen.

Offenbar konnte das Kind dabei in einen unbeobachteten Moment zum Teich laufen. Wie es tatsächlich hineinfallen konnte, obwohl es unter Beaufsichtigung stand, soll im Prozess geklärt werden.

Erzieherin war kurz auf Toilette

Vor Gericht schilderte eine der Angeklagten, wie sie kurz ihre Kollegin allein gelassen habe, um in den Büschen des Parks ihre Notdurft zu verrichten. Danach sei ihr aufgefallen, dass der Junge fehlte. Erst habe sie an der Straße gesucht, bevor sie ihn im Teich entdeckt und vergeblich versucht habe ihn wiederzubeleben.

Die Frau betonte, zur Aufklärung des Falls beitragen zu wollen. Sie könne das Geschehen nicht rückgängig machen, sei verzweifelt und denke jeden Tag an den Jungen.

Auf die Frage, warum sie während des Rettungsversuchs ihrer Kollegin nicht sofort den Notruf wählte, antwortete die zweite Angeklagte, dass sie die Nummer nicht parat gehabt habe. Am Freitag soll der Prozess fortgesetzt werden. Ein Urteil wird in den darauf folgenden Verhandlungstagen erwartet.

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