Die Urteile im Lübcke-Prozess sind gefallen. Nach 45 Prozesstagen steht fest: Stephan Ernst muss lebenslang ins Gefängnis, Markus H. hingegen wird nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Zurück bleiben offene Fragen und viele unzufriedene Prozessbeteiligte.

Es gibt neue Meldungen
Automatisch aktualisieren
  • Top-Thema

    Tag 20: Das rechte Maß an Schweigen

    Illustration_Vor._Richter_im_Gerichtssaal

    Den Kern der Beweisaufnahme im Strafprozess bilden mündliche Aussagen. Forensische Expertisen, die Inaugenscheinnahme von physischen Beweisstücken, das Verlesen von Gutachten - all das nimmt nicht ansatzweise so viel Raum ein wie das gesprochene Wort von Zeugen. Manchmal aber muss erst abgewogen werden, ob ein Zeuge überhaupt sprechen darf. Und wenn er es darf, ob er es auch wirklich sollte.

    Frank Hannig ist so ein Zeuge. Im Vorfeld des 20. Verhandlungstages im Lübcke-Prozess musste dem ehemaligen Verteidiger des Hauptangeklagten Stephan Ernst von seinem Ex-Mandanten zunächst das Recht eingeräumt werden, seine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht in einem gewissen Rahmen zu durchbrechen. Ernst und seine Verteidigung haben zugestimmt. Hannig darf über einige wenige Punkte, die das erloschene Mandatsverhältnis zu Ernst betreffen, Auskunft geben. Über die Mandatsanbahnung etwa oder über das, was Ernst ihm ursprünglich über den Tatablauf am 1. Juni 2019 berichtet hat. Die Frage, ob es aus Hannigs Sicht klug ist, darüber Auskunft zu geben, muss der Dresdner Anwalt aber mit sich selbst klären - und mit seinem Rechtsbeistand.

    Aussage als Selbstanklage

    Es ist eine heikle Situation, in der sich der Ex-Verteidiger am Dienstag wiederfindet. Sein ehemaliger Mandant behauptet, von ihm zu einer falschen Tatdarstellung angestiftet worden zu sein. Im Januar und Februar 2020 hatte Ernst bei einer richterlichen Vernehmung erklärt, den Anschlag auf Walter Lübcke gemeinsam mit dem Mitangeklagten Markus H. begangen zu haben. Dabei hätte Markus H. "versehentlich" den tödlichen Schuss abgefeuert. Eine Tatversion, an der Ernst und seine Verteidigung noch zu Beginn des Prozesses festhielten - bis es zum Bruch mit Hannig kam.

    Inzwischen behauptet Ernst, von Hannig zu dieser Einlassung gedrängt worden zu sein. Der Anwalt habe damit Markus H. zu einer Aussage "provozieren" wollen. Bereits im Februar 2020 soll Ernst dies einem anderen ehemaligen Verteidiger berichtet haben. Ernsts aktueller Anwalt, Mustafa Kaplan, hatte zudem ausgesagt, dass Hannig ihm gegenüber dies im Juli bestätigt habe.

    Hannig muss an diesem Dienstag also quasi in eigener Sache aussagen. Im Raum steht der Verdacht der Anstiftung zu einer falschen Verdächtigung. Und mit einer unbedachten Äußerung könnte Hannig sich selbst belasten.

    Es verwundert daher nicht, dass Hannig sich inzwischen selbst einen Anwalt besorgt hat. Dem Wiesbadener Juristen Alfred Dierlamm gelingt an diesem Verhandlungstag ein echtes Kunststück: Er bringt den sonst so sendungsbewussten Hannig zum Schweigen. "Eine Verfolgungsgefahr liegt ohne Zweifel vor", erklärt Dierlamm. Daher werde sein Mandant von einem vollumfänglichen Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

    Von JVA-Bedienstetem kontaktiert

    Die Strafprozessordnung gewährt Zeugen dieses Recht. Und auch im Falle des Ex-Verteidigers wird es von keinem der Prozessbeteiligten grundsätzlich in Frage gestellt - mit einer Ausnahme. Weder der Staatsanwaltschaft noch der Nebenklage will einleuchten, wie sich Hannig selbst belasten könnte, wenn er offenlegt, wie es zur Übernahme des Mandats kam. Es ist eine kurze Verhandlung über das rechte Maß an Schweigen. Dierlamm gibt ohne größeren Widerstand nach. Hannig darf sprechen.

    Und was er zu berichten hat, ist durchaus interessant. Es sei ein Bediensteter der Justizvollzugsanstalt Kassel gewesen, der ihn bezüglich der Verteidigung von Stephan Ernst im Juni 2019 kontaktiert habe. Einen Namen habe er nicht genannt, nur berichtet, dass Ernst bei ihm in der JVA sitze und "dringend" einen Verteidiger brauche. "Und zwar einen wie mich", erinnert sich Hannig. Seine Verwunderung über diese Art der Kontaktaufnahme scheint sich in Grenzen gehalten zu haben. "Ich bin unter Justizvollzugsbediensteten bekannt."

    Sein Bekanntheitsgrad unter Justizvollzugsbeamten dürfte mit einem früheren Mandat zusammenhängen. 2019 vertrat er den Dresdner JVA-Beamten Daniel Z., der im September 2018 im Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt in Chemnitz einen Haftbefehl mit persönlichen Daten eines der Tatverdächtigen veröffentlicht hatte. Die Tat in Chemnitz hatte zu tagelangen Protesten und gewalttätigen Ausschreitungen geführt, die von rechten und rechtsextremen Gruppen organisiert wurden. Zu den Teilnehmern einer dieser Demonstrationen zählten auch die beiden Angeklagten im Lübcke Prozess: Stephan Ernst und Markus H.

    Hannigs Schilderung der Mandatsanbahnung erinnert an den Ausspruch, wonach jeder Mensch auf der Welt über sieben Ecken mit jedem anderen Menschen in irgendeiner Form von Beziehung steht. Bei Ernst und Hannig scheint allerdings ein kurzer Blick ums rechte Eck genügt zu haben. Für den Dresdner Anwalt jedenfalls endet seine Rolle in diesem Prozess am Dienstag endgültig. Er wird unvereidigt entlassen.

    Arbeitskollegen mit Waffen versorgt

    Auch den beiden anderen Zeugen an diesem Prozesstag hätte theoretisch ein Zeugnisverweigerungsricht zugestanden. Timo A. und Jens L. sind ehemalige Arbeitskollegen von Stephan Ernst. Gegen beide wurde beziehungsweise wird wegen illegalen Waffenbesitzes ermittelt, weil sie von Ernst Schusswaffen gekauft haben. Gegen Jens L. hat die Staatsanwaltschaft Kassel unlängst Anklage erhoben. Beide haben infolge der Ermittlungen ihre Anstellung verloren. Beide könnten schweigen, ziehen es aber vor zu reden.

    Timo A.s Aussage fällt kurz aus. In den Jahren 2013 oder 2014 hat er einen Revolver von Ernst erworben. Er habe seinerzeit an Depressionen gelitten und mit dem Gedanken gespielt, Selbstmord zu begehen. Zwischen 500 bis 700 Euro habe er für die Waffe gezahlt. Vielmehr kann er über den langjährigen Kollegen nicht berichten. Ein privates Verhältnis außerhalb der Firma habe nicht existiert.

    Timo A. spricht deutlich. Auf die meisten Nachfragen antwortet er mit einem schneidenden "Nein", das wenig Zweifel daran lässt, dass er keine detailliertere Auskunft geben wird.

    Jens L. ist das glatte Gegenteil. Ein untersetzter Mann, der vor Nervosität bei jedem Wort nach Luft schnappt, als würde er jeden Moment hyperventilieren. "Ich bin wirklich nervlich...", setzt er in einem Moment an, schafft es aber nicht, den Satz zu Ende zu bringen. "Zerrüttet", ergänzt schließlich der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel.

    Seinem Umfeld erschien Ernst nicht radikal

    Zwischen 3.000 und 4.000 Euro will Jens L. über die Jahre für allerlei Waffen ausgegeben haben. Teilweise habe er sie auf Flohmärkten erworben, teilweise von Stephan Ernst gekauft. Er habe ein rein historisches Interesse daran. "Ich hatte nie was Böses vor. Ich wollte niemandem was tun", beteuert er. Warum er dann auch moderne Waffen und Munition erwarb, kann er allerdings nicht so recht erklären.

    Jens L. soll im Nachgang zum Mord an Walter Lübcke noch eine wichtige Rolle gespielt haben. Stephan Ernst behauptet, dass L. Schmiere stand, während er seine Waffensammlung - darunter die Tatwaffe - auf dem Gelände des gemeinsamen Arbeitgebers vergrub. L. bestreitet das. L. bestreitet auch "rechtsgerichtet oder rechtsradikal" zu sein - trotz zahlreicher NS-Schriften und Devotionalien, die in seiner Wohnung gefunden wurden. L. bestreitet zunächst auch die Waffen, die ihm Ernst verkauft hat, abgefeuert zu haben, gesteht dann aber doch einen "Probeschuss" auf dem Firmengelände - nachdem ihn Ernsts Verteidiger daran erinnert hat, dass eine Falschaussage vor Gericht strafbar ist.

    Timo A. und Jens L. sind nicht die ersten Arbeitskollegen von Stephan Ernst, die in diesem Prozess aussagen. Zur Tataufklärung konnte keiner von ihnen wirklich etwas beitragen. Ihre Aussagen stimmen jedoch in einem Punkt überein: Ernst soll am Arbeitsplatz nie durch sonderlich radikale Ansichten aufgefallen sein. Besser gesagt: Seine Aussagen erschienen in seinem Arbeitsumfeld niemandem als sonderlich radikal.

    Frage nach Ende der U-Haft

    Auch diese beiden Zeugen werden unvereidigt entlassen. Der Prozess wird am 1. Oktober fortgesetzt. Bis dahin wird sich das Gericht möglicherweise mit der Frage befassen müssen, ob der Mitangeklagte Markus H. weiter in Untersuchungshaft verbleibt. Nach Ansicht seines Verteidigers Björn Clemens, ist diese nicht mehr gerechtfertigt, nachdem sich am letzten Prozesstag eine der Hauptbelastungszeuginnen - H.s ehemalige Lebensgefährtin - unglaubwürdig gemacht habe.

    Er sei der Überzeugung, dass "sich die Zeit unseres Mandanten in der JVA dem Ende nähert", so Clemens. Richter Sagebiel bestätigt zumindest, dass diese Frage "in Kürze auf dem Tisch" liegen werde.

  • Top-Thema

    Tag 19: Eine Zeugin macht sich unglaubwürdig

    Zeichnung von dem Mitangeklagten Markus H. im Gericht.

    Irgendwann einmal muss es zwischen Lisa Marie D. und Markus H. so etwas wie Zuneigung gegeben haben. Immerhin führten sie über fast drei Jahre eine Beziehung, aus der sogar eine kleine Tochter hervorging. Vier Jahre sind seit der Geburt des Kindes vergangen. Seitdem ging nicht nur die Beziehung in die Brüche. Markus H. muss sich auch wegen Beihilfe zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke vor Gericht verantworten.

    "Narzisstisch", "psychopathische Anteile", "manipulativ", "einer, der grinsend daneben steht" - die Prädikate, die Lisa Marie D. ihrem ehemaligen Lebensgefährten zuschreibt, verdeutlichen, wie wenig von der einstigen Zuneigung übrig ist. Die einzige Verbindung, die geblieben ist, ist ein mit harten Bandagen geführter Sorgerechtsstreit um die gemeinsame Tochter.

    Unvorteilhafte Charakterzeichnung

    An diesem 19. Prozesstag soll Lisa Marie D. über das Zusammenleben mit Markus H. berichten. Für das Gericht geht es darum, sich ein Bild zu machen vom Mitangeklagten, der sich zum eigentlichen Tatvorwurf nicht einlassen will. Markus H. muss damit leben, dass andere seinen Charakter skizzieren. Und dass diese Schilderungen alles andere als schmeichelhaft ausfallen.

    Es muss eine nach gängigen Maßstäben merkwürdige Beziehung gewesen sein, die Markus H. und Lisa Marie D. führten. Eine, die sich nur an einzelnen Tagen, meist am Wochenende abgespielt hat - auch nachdem 2016 das gemeinsame Kind zur Welt kam. 2014 habe man sich über das soziale Netzwerk "Jappy" kennengelernt, als H. noch in einer anderen Beziehung steckte. Lisa Marie D. findet H. gleich attraktiv. "Er war der Alleinbestimmer seines Lebens, der nicht mit der Masse geschwommen ist", erinnert sie sich an ihren ersten Eindruck. Nach einigen Monaten kommen sie zusammen. Eine gemeinsame Wohnung beziehen sie nie. Einen gemeinsamen Alltag gibt es nur selten.

    "Ich habe versucht, ihn so zu nehmen, wie er ist", sagt Lisa Marie D. Dazu habe gehört, dass er seiner Waffensammlung regelmäßig mehr Aufmerksamkeit geschenkt habe als seiner Beziehung. Richtige Freundschaften, so wie sie den Begriff verstehe, habe er nicht gepflegt. Ein Einzelgänger, der nicht fähig sei, sich auf andere Menschen einzulassen. Manches sei in seiner Familiengeschichte begründet, sagt Lisa Marie D. Im Sorgerechtsstreit habe sie einiges über die Verhältnisse, in denen das Scheidungskind Markus H. aufwuchs, gelernt.

    Ausländerhass als Nebensache

    Einen besonderen Belastungseifer kann man der ehemaligen Lebensgefährtin von Markus H. nicht nachsagen. Vieles, was sie über den Vater ihrer Tochter berichtet, ist bereits bekannt: sein Waffenfetisch, seine Vorliebe für Militaria und NS-Devotionalien. Seine Abneigung gegen "Ausländer", die sich in den immer gleichen politischen Diskussionen geäußert habe - auch mit dem Hauptangeklagten Stephan Ernst, der in dieser Erzählung jedoch immer nur eine Nebenrolle einnimmt. Ernst und H. pflegten ihrem Eindruck nach eine "harmonische", gleichberechtigte Freundschaft - soweit man bei H. von "Freundschaft" sprechen könne. Falls Stephan Ernst Walter Lübcke ermordet habe, habe Markus H. davon gewusst, dessen ist sich Lisa Marie D. sicher.

    Die politische Einstellung von Markus H. wird in dieser Aussage meist nur en passant erwähnt. Etwa, dass er nicht gewollt habe, dass seine Tochter seinen Nachnamen trage. Sollte irgendwann etwas passieren, solle das nicht dem Kind auf die Füße fallen, habe Markus H. gesagt. Bei anderer Gelegenheit soll H. angekündigt haben, sich im Fall einer tödlichen Krankheit mit einem Sprengstoffgürtel in die Luft zu sprengen und dabei "möglichst viele Kanacken" mit in den Tod reißen zu wollen. Lisa Marie D. schildert solche Anekdoten mit derselben Nonchalance, mit der andere Frauen über die merkwürdigen Hobbys ihrer Ehemänner sprechen.

    Markus H. folgt den Ausführungen seiner ehemaligen Lebensgefährtin aufmerksam. Was in ihm vorgeht, lässt sich von außen nicht einmal mutmaßen. Sein Gesicht zeigt das gleiche spöttische Grinsen, das seinen Auftritt vor Gericht seit Beginn des Prozesses kennzeichnet. Vielleicht entspricht dieser Ausdruck einfach der Grundkonfiguration seiner Gesichtsmuskulatur. Vielleicht weiß er einfach nur, dass für Lisa Marie D. der Weg zwischen Authentizität und Unglaubwürdigkeit an diesem 19. Prozesstag ein äußerst kurzer sein wird.

    Der "Judenmord" und das "Drumherum"

    Lisa Marie D. ist eine kräftige Person mit kurzen blonden Haaren und einem auffällig breiten Kreuz. Dass sie zeitweise für einen Sicherheitsdienst gearbeitet hat - unter anderem in einer Asylbewerbereinrichtung - passt zum Erscheinungsbild. An diesem 19. Prozesstag trägt sie ein weißes Sweatshirt mit langen Ärmeln, das nur wenig Haut erkennen lässt - aus gutem Grund.

    An den Handflächen ist zu erkennen, dass Lisa Marie D. großflächig tätowiert ist. Auf Nachfrage gibt sie Auskunft über die "Kunstwerke" auf ihrer Haut. Dazu gehört die Losung "Meine Ehre ist Treue" - das Motto der Waffen-SS. Diese habe sie sich mit 15 stechen lassen, erklärt sie, darunter stünden die Namen ihrer ersten drei Hunde. Darauf beziehe sich der Spruch. Erst später wird sie zugeben, dass sie schon damals gewusst habe, dass die Parole "mit dem Judenmord zu tun hat und dem ganzen Drumherum". Falsche Freunde habe sie damals gehabt, erklärt sie. Solche, die der Neonazi-Szene angehört hätten.

    Auch eine nicht weiter spezifizierte nordische Rune habe sie sich stechen lassen. Sie stehe eben auf Wikinger. Irgendwann räumt sich auf Nachfragen der Verteidigung von Markus H. auch noch ein, sich selbst auf einem Oberschenkel ein großes Hakenkreuz inklusive des in rechtsextremen Kreisen weit verbreiteten Zahlencodes "1488" tätowiert zu haben. Inzwischen sei dieses überzeichnet. Ein Foto aus früheren Tagen existiert allerdings noch und wird von der Verteidigung von Markus H. als Beweis in die Verhandlung eingeführt.

    Keine Sache der Vergangenheit

    Lisa Marie D. betont immer wieder, dass dies alles lange der Vergangenheit angehöre. Ebenso wie jener Lebensabschnitt, als sie in Dortmund wohnte und dort Teil der besonders gewaltaffinen rechtsextremen Szene war. Doch es gibt berechtigte Zweifel daran, dass sich ihre Grundeinstellung wesentlich geändert hat. In einer SMS an Markus H. beschwerte sie sich noch MItte 2017, dass "überall Kanacken" unterwegs seien. Der Umgang mache den Ton, sagt Lisa Marie D.: "Man hat sich halt angepasst."

    Letztlich erschüttert die Glaubwürdigkeit der Zeugin D. vor allem eine Episode aus dem Sorgerechtsstreit. Dort berichtete sie, dass Markus H. ihre sechsmonatige Tochter einen Tischtennisball habe in den Mund nehmen lassen - statt zu intervenieren, habe er gelacht und Fotos geschossen. Sie selbst sei zuerst zwar auch belustigt, doch dann entrüstet gewesen.

    Tatsächlich existieren Fotos von diesem Tag - die Verteidigung von Markus H. führt sie als Beweis ein. Sie zeigen Lisa Marie D. fröhlich lachend, die Tochter im Arm. Das Kind schiebt sich den Tischtennisball in den Mund. "Wenn ich über einen Vorgang entrüstet bin, lasse ich mich nicht breit grinsend bei demselben Vorgang fotografieren", sagt der Vorsitzende des 5. Strafsenats, Thomas Sagebiel. Man habe die Zeugin "gerade bei einer dicken Lüge erwischt". Daher stelle sich die Frage, was sie "heute noch falsch gesagt" habe.

    Prozesstag ohne Erkenntnisgewinn

    Was auch immer sich Gericht und Anklage von der Aussage der Zeugin erhofft haben mögen, ist angesichts ihres Aussageverhaltens wohl größtenteils hinfällig. Zum eigentlichen Tatablauf konnte Lisa Marie D. ohnehin nichts sagen.

    Was bleibt, ist ein Prozesstag ohne handfesten Erkenntnisgewinn - zumindest was die mögliche Tatbeteiligung von Markus H. angeht. An seiner rechtsextremen Einstellung bestanden schon vorher kaum Zweifel. Lisa Marie D. wird unvereidigt entlassen. "Ich glaube, es wäre auch nicht gut, sie zu vereidigen", schließt Richter Sagebiel die Verhandlung.

    Das Verfahren wird am Dienstag, 22. September, fortgesetzt.

  • Top-Thema

    Tag 18: Verteidiger gegen Verteidiger

    Zeichnung von Ernst tuschelt mit Richtern im Gerichtssaal

    Wäre Bernd Pfläging Verteidiger von Stephan Ernst geblieben, wäre der Prozess um die Ermordung Walter Lübckes vermutlich anders verlaufen: ruhiger, mit weniger dramatischen Wendungen im Aussageverhalten des Hauptangeklagten. Langweiliger würden wohl manche sagen. Dem Gegenstand des Verfahrens angemessener vielleicht andere. Vermutlich würde Ernst noch mehr im Mittelpunkt des Verfahren stehen, statt wie im Moment seine Anwälte und Ex-Anwälte.

    Zwei von Stephan Ernsts bisherigen Verteidigern mussten bereits als Zeugen in diesem Prozess aussagen. Mustafa Kaplan, sein aktueller Verteidiger und Dirk Waldschmidt, der Ernst in den ersten Wochen nach seiner Festnahme vertreten hatte. Frank Hannig, der mitten im Prozess von Ernst geschasst wurde, wird auch noch in den Zeugenstand treten. Drei Namen, die schon seit Monaten durch die Presse geistern.

    Von Bernd Pfläging hingegen hat bislang kaum jemand Notiz genommen. Er hat sein Mandat bereits im März 2020 niedergelegt.

    Eine Aussage-gegen-Aussage-Situation konstruieren

    Der Kasseler Jurist hat um seine Rolle wenig Aufhebens gemacht. Dabei habe er mit Ernst "viele, viele Gespräche geführt. Teils über Stunden." Am 18. Prozesstag soll er nun partiell Auskunft über den Inhalt dieser Gespräche geben. Sein Ex-Mandant hat ihn teilweise von der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht entbunden. Pfläging hat die Erlaubnis zu berichten, was Ernst ihm über zwei andere Anwälte erzählt hat: Frank Hannig und Dirk Waldschmidt.

    Für seine Kollegen ist der Inhalt des Aussage alles andere als schmeichelhaft. So soll Ernst Pfläging am 21. Februar dieses Jahres informiert haben, dass sein zweites Geständnis - in dem er den Mitangeklagten Markus H. bezichtigt hatte, den tödlichen Schuss auf Walter Lübcke abgegeben zu haben - größtenteils eine Erfindung seines Verteidigers Hannig gewesen sei. "Das ist die Strategie, die Herr Hannig hat", soll Ernst gesagt haben. Ziel sei es gewesen, eine "Aussage gegen Aussage-Situation" zu konstruieren.

    Bereits im Dezember 2019 habe Hannig ihm gegenüber für Januar einen "Knaller" angekündigt, sagt Pfläging. Er habe von einem "ganz neuen Konzept" gesprochen, das die Strafverteidigung in Deutschland auf neue Beine stellen würde. An Selbstvertrauen scheint es Hannig nicht gemangelt zu haben. Was folgte, war Ernsts zweite Einlassung, die ihm eigentlich niemand wirklich abgekauft hat.

    "Ich habe Herrn Ernst dringend davon abgeraten", erinnert sich Pfläging. Aus seiner Sicht handelte es sich um einen "juristischen Blindflug". Im März 2020 entscheidet sich Pfläging nicht weiter "mitzufliegen" und legt das Mandat nieder.

    Auch über dessen ersten Verteidiger, den als rechten Szeneanwalt bekannten Dirk Waldschmidt habe er mit seinem ehemaligen Mandanten gesprochen, sagt Pfläging. "Herr Ernst sagte relativ zu Beginn schon, dass Herr Waldschmidt schuld sei an seinem ersten Geständnis". Auch dass Waldschmidt Ernst finanzielle Unterstützung aus der Szene zugesagt habe, sei Thema gewesen. Ob dieser zur Bedingung gemacht habe, im Gegenzug Markus H. aus der Sache rauszuhalten, könne er jedoch nicht mehr mit Sicherheit sagen.

    Sachverständige sagen aus

    Pflägings Äußerungen stimmen mit Ernsts Schilderungen über die Rolle seiner ehemaligen Verteidiger überein. Möglicherweise wird Pfläging noch einmal an anderer Stelle seine Aussage wiederholen. "Es kann sein, dass Sie das auch in einem Strafverfahren gegen Herrn Waldschmidt aussagen müssen", merkt der Vorsitzende des 5. Strafsenats, Thomas Sagebiel, während der Aussage an.

    Erst am frühen Nachmittag wendet sich der Prozess wieder der Tat zu, die eigentlich im Mittelpunkt des Verfahrens steht. Zwei Sachverständige des BKA sagen aus. Zusammengefasst kommen sie zu dem Ergebnis, dass Walter Lübcke aus einer Entfernung von einem bis anderthalb Metern erschossen wurde. Und dass Stephan Ernsts Revolver, der in einem Erddepot auf dem Gelände seines Arbeitgebers gefunden wurde, tatsächlich die Tatwaffe ist.

    Die Aussagen der Sachverständigen lösen keine Nachfragen aus. "Diese Aspekte sind bei uns relativ unstrittig", sagt Richter Sagebiel. Eine Seltenheit in diesem Verfahren.

    Der Prozess wird am Donnerstag, 17. September fortgesetzt.

  • Top-Thema

    Tag 17: Differenzierter Hass

    Polizist überwacht am Gericht (Format 16zu9)

    Es gibt eigentlich wenig Unangenehmes, das Holger M. über seinen Kollegen Stephan Ernst zu berichten hat. Meistens habe sich der mutmaßliche Mörder von Walter Lübcke am Arbeitsplatz korrekt verhalten, hilfsbereit und ruhig. Zwei Mal habe es "Schubsereien" mit Mitarbeitern gegeben. Nichts Dramatisches. Eigentlich sei Ernst ein eher zurückhaltender Typ gewesen, aber auch "einer der wenigen Kollegen, mit denen man sich über Politik unterhalten konnte", sagt Holger M. an diesem 17. Verhandlungstag als Zeuge im Lübcke-Prozess.

    Knapp 16 Jahre haben Ernst und Holger M. in derselben Firma in Kassel gearbeitet. Privat habe man eher wenig Kontakt gepflegt. Frau und Sohn des mutmaßlichen Attentäters kenne er nicht. Aber man habe sich öfter unterhalten, berichtet der 55-Jährige. Politisch sei es bei Ernst "mal in die eine, mal in die andere Richtung" gegangen. Er habe durchaus "differenzieren" können, sagt M. So habe Ernst zwar bei einer Gelegenheit sinngemäß gesagt, dass man Migranten über dem Mittelmeer aus dem Flugzeug "entladen" sollte - aber natürlich nicht alle. Nur die kriminellen und die ohne Aufenthaltserlaubnis.

    "Pulverfass mit kurzer Lunte"

    Holger M. ist an diesem kurzen Prozesstag der einzige Zeuge, der vor dem 5. Strafsenat am Frankfurter Oberlandesgericht aussagt. Zur eigentlichen Tataufklärung kann er nichts beitragen. Dafür erhoffen sich die Prozessbeteiligten von ihm Auskunft zur Person Stephan Ernsts. Zu seinem Verhalten im Alltag, zu seinen Vorlieben, zu seiner politischen Gesinnung. Wer wenn nicht ein Arbeitskollege, der fast täglich mit ihm zu tun hatte und von ihm auch schon mal im Auto nach Hause gefahren wurde, könnte darüber Auskunft geben.

    Holger M. kann diese Erwartungen nur zum Teil erfüllen. Der Werkzeugmacher antwortet zwar schnell, oft noch bevor die Fragen zu Ende gestellt sind, aber meist vage und unverfänglich. Stephan Ernst habe sich Sorgen um die Zukunft gemacht. Die seiner Familie und die Deutschlands. Wegen der Migranten, die trotz fehlenden Bleiberechts nicht abgeschoben würden. Auch islamistische Anschläge hätte ihm "Sorgen" bereitet. "Er war halt der Meinung, dass härter durchgegriffen werden müsste." Einen Mord hätte M. Ernst aber nicht zugetraut. Schon gar nicht die Planung. "Ich schätze ihn, wenn überhaupt mehr als Macher ein, nicht als Planer."

    M.s Einlassung will nicht recht zu dem passen, was die Öffentlichkeit bereits über Ernsts Vita weiß. Vor allem passt sie aber nicht zu dem, was M. in der polizeilichen Vernehmung im September 2019 berichtete. Etwa, dass sich aus den Gesprächen mit Ernst für ihn der Eindruck ergeben habe, dass dieser "einen ausgeprägten Hass gegen Ausländer" habe. Oder dass Ernst Hitlers "Mein Kampf" gut finde. Und auch die übrige Charakterisierung seines Arbeitskollegen fiel vor einem Jahr noch deutlich anders aus. Seinerzeit bezeichnete M. Ernst als "Wildtier in Lauerstellung" und "Pulverfass mit kurzer Lunte".

    Stephan Ernst empfiehlt Compact und Junge Freiheit

    Man merkt M. an, dass es ihm schwer fällt Ernst als Rechtsextremisten zu verorten. Vielleicht weil sein eigenes politisches Koordinatensystem eine gewisse Schlagseite aufweist. Erst auf Nachfrage etwa erscheint es ihm erwähnenswert, dass er gemeinsam mit Ernst eine Demonstration des Kasseler Pegida-Ablegers Kagida besucht habe. Auch er selbst, finde nicht alles gut, "was die Regierung der Bevölkerung antut", sagt M.

    Politisch verortet er sich "mittig-rechts". Nicht CDU, sondern "wenn schon eher AfD". In den Arbeitspausen lese er unter anderem die rechts-nationale Wochenzeitung "Junge Freiheit" und das nicht minder rechte Magazin "Compact" und habe diese auch mal an Kollegen weitergereicht. Empfohlen worden seien ihm beide Publikationen von Stephan Ernst. "Ich behalte mir das Recht vor, eine eigene Meinung haben zu dürfen", raunt M. an einer Stelle ungefragt ins Mikrofon, "noch ist das möglich."

    Während M. also vielleicht unbeabsichtigt viel über sich verrät, sind seine Aussagen zu Ernst von eher eingeschränktem Wert. Mit zwei Ausnahmen. M. bestätigt, dass Ernst das Video von Walter Lübckes Auftritt in Lohfelden 2015, das ihn zur Zielscheibe rechten Hasses machte, in der Firma herumgezeigt habe. Angefertigt habe es "ein Kumpel". In diesem Zusammenhang soll Ernst gesagt haben, dass da einem Politiker mal "die Maske vom Gesicht gerissen" worden sei.

    Ein Fahrrad als Indiz

    Und schließlich kann M. das Fahrrad von Stephan Ernst beschreiben, mit dem dieser des Öfteren zur Arbeit gefahren sei. Ein Detail, das im Zusammenhang mit dem versuchten Mord an dem Asylbewerber Ahmed I. im Januar 2016 von Interesse ist. Ahmed I. war damals von einem Fahrradfahrer in Lohfelden niedergestochen worden. Die Anklage ist überzeugt, dass Ernst auch für diese Tat verantwortlich ist. Ernst allerdings bestreitet sie.

    M. erinnert sich, dass Ernst in einem Gespräch davon gesprochen habe, auf dem Weg von der Arbeit nach Hause von einem Passanten mit Steinen beworfen worden zu sein und diesem daraufhin "eine mitgegeben habe", so dass dieser "im Graben" landete. Wann genau sich die Begebenheit zugetragen haben soll, kann M. jedoch nicht mit Sicherheit sagen. Vielleicht 2015, vielleicht 2016 oder etwas später. Als er schließlich aus einer Auswahl von drei Fotos Ernsts Fahrrad identifizieren soll, mag M. sich allerdings nicht festlegen. Einmal mehr will nicht alles zusammenpassen.

    Der Prozess wird am kommenden Donnerstag, 10. September, fortgesetzt.

  • Top-Thema

    Tag 16: Anwälte im Zeugenstand

    Zeichnung von Ernsts Anwälten (Format 16zu9)

    Verhandlungen vor deutschen Gerichten sind auf Nüchternheit ausgelegt. Im Vergleich zu anderen Rechtssystemen kommen sie mit wenig Symbolik aus. Eine Ausnahme bilden die Roben von Richtern und Anwälten. Die Berufskleidung verdeutlicht unter anderem, dass der Träger im Prozess eine bestimmte Funktion einnimmt. Zieht er oder sie die Robe aus, dann wird auch die Funktion abgestreift.

    An diesem 16. Verhandlungstag im Mordfall Lübcke ist es Mustafa Kaplan, der sich seiner schwarzen Robe entledigt und damit für kurze Zeit seine Rolle als Verteidiger des Hauptangeklagten Stephan Ernst ruhen lässt. Kaplan ist an diesem Montag Zeuge. Ernst habe ihn "in engen Grenzen" von seiner anwaltlichen Schweigepflicht entbunden. Der Anwalt soll Auskunft geben über einen Berufskollegen: seinen ehemaligen Mitverteidiger Frank Hannig.

    Mit einer Lüge eine Aussage provozieren

    Der Dresdner Anwalt war am achten Prozesstag von seiner Pflichtverteidigung entbunden worden, nachdem ihm Ernst das Vertrauen entzogen hatte. Anlass waren Beweisanträge Hannigs, die dieser weder mit Ernst noch mit Kaplan abgesprochen haben soll. Erst vergangene Woche hatte der Bundesgerichtshof Hannigs Beschwerde gegen seine Abberufung abgewiesen.

    Kurz nach der Entpflichtung hatte Ernst sein letztes Geständnis abgelegt und wieder die Verantwortung für den tödlichen Schuss auf Walter Lübcke übernommen. Zuvor hatte er in Vernehmungen im Januar und Februar 2020 erklärt, dass der Mitangeklagte Markus H. Lübcke "versehentlich" erschossen hätte. Eine Version die maßgeblich auf Hannig zurückgehen soll, der damit eine Aussage von Markus H. habe "provozieren" wollen. Kaplan soll nun berichten, wie er von diesem Vorgang erfuhr.

    Erfundene Telefonate und Tatabläufe

    Mustafa Kaplan kann ein ganz konkretes Datum benennen. Am 3. Juli, dem letzten Verhandlungstag vor der Sommerpause, habe er in einem Frankfurter Café auf seinen Mitverteidiger gewartet, um das Vorgehen an diesem Tag zu besprechen. Hannig aber sei nicht erschienen. Stattdessen habe er ihm per Whats App ein Foto geschickt. Darauf zu sehen: ein kariertes Blatt mit einem handschriftlich geschriebenen Text, den Ernst an diesem Tag vortragen sollte.

    Ernst sollte erklären, dass seine Ehefrau ihn im Gefängnis angerufen und gefragt habe, warum er sich mit seiner Einlassung so viel Zeit lasse. Gleichzeitig sollte er um Verständnis dafür bitten, dass er dafür noch etwas Zeit brauche. Ein Screenshot eben dieser Nachricht wird an diesem Montag vom Gericht begutachtet.

    Weder den Anruf noch die Bitte soll es wirklich gegeben haben: Eine Aktion, wie es scheint, über deren Sinn sich nur rätseln lässt. Kurz darauf hätten er und Hannig sich vor dem Gerichtsgebäude getroffen, berichtet Kaplan. Dabei habe Hannig ihm auch gestanden, dass die Tatversionen vom Januar und Februar 2020 seine Erfindungen seien.

    "Ich war erst Mal verwundert, dass er das so einräumt, dass er eine Lüge produziert hat." Auf die Frage, warum er das getan habe, hätte Hannig sinngemäß geantwortet, dass er als Strafverteidiger ja lügen dürfe. Laut Kaplan soll Hannig zu diesem Zeitpunkt längst über das Tatgeschehen, wie es Ernst in seinem jüngsten Geständnis schilderte, im Bilde gewesen sein.

    Ab wann Kaplan selbst davon wusste, bleibt auch nach seiner Aussage unklar. Angaben dazu seien nicht von der partiellen Schweigerechtsentbindung durch seinen Mandanten abgedeckt. Ebenso wenig kann er über die weiteren Gespräche mit Hannig Auskunft geben. Hannig selbst sollte ursprünglich ebenfalls an diesem Montag vernommen werden. Aufgrund von Terminproblemen wurde seine Aussage jedoch auf einen späteren Prozesstag verschoben.

    Beauftragung durch anonymen Anrufer

    Stattdessen tritt ein anderer Ex-Anwalt von Stephan Ernst in den Zeugenstand. Dirk Waldschmidt erscheint ohne Robe, dafür in Begleitung eines Zeugenbeistands. Er ist in diesem Prozess nie Verfahrensbeteiligter gewesen, sondern nur Zeuge. Ernst bezichtigt den 55-Jährigen, ihn zu seinem ersten Geständnis vom Juni 2019, in dem der Mitangeklagte Markus H. nur als Vermittler von Waffen auftaucht, überredet zu haben.

    Im Gegenzug dafür, dass er H. aus der Sache rauslasse, habe Waldschmidt ihm finanzielle Unterstützung von in Aussicht gestellt. Auch Ernsts Ehefrau berichtete davon, dass Waldschmidt, der als rechter Szene-Anwalt gilt, "Hilfe von Kameraden" versprochen habe.

    Waldschmidts Rolle war von Anfang an mysteriös. Nach Ernsts Aussage war dieser ohne vorher mit ihm in Kontakt getreten zu sein, in der JVA aufgetaucht und hatte sich angedient. Waldschmidt selbst behauptet, von einem anonymen Anrufer über Ernsts Festnahme informiert worden zu sein.

    "Der muss sehr detaillierte Kenntnisse gehabt haben, denn der Name Ernst hat mir zu diesem Zeitpunkt noch nichts gesagt", sagt der Anwalt. Auf die Idee, den Anrufer nach seinem Namen zu fragen, kam Waldschmidt offenbar nicht. Stattdessen beantragte er noch am selben Tag einen Besuchsschein bei der Staatsanwaltschaft.

    Ernst soll Unschuld beteuert haben

    "Er hat direkt aus sich herausgesprudelt, dass er nichts damit zu tun hat", erinnert sich Waldschmidt an sein erstes Zusammentreffen mit dem mutmaßlichen Lübcke-Mörder. Ernst habe behauptet, eine Alibi zu haben. Sein Freund Habil A. könne bezeugen, dass sie den ganzen Tatabend gemeinsam in Kassel verbracht hätten. Tatsächlich hatte Habil A. sich bereit erklärt, eine solche Aussage zu machen, wie er in seiner Vernehmung einräumte - allerdings ohne zu wissen, dass es um den Mord an Walter Lübcke geht.

    Waldschmidt will zu diesem Zeitpunkt bereits gewusst haben, dass eine DNA-Spur von Ernst am Tatort gefunden wurde. Ernst habe versucht, ihn zu überzeugen, dass diese vom Staats- oder Verfassungsschutz dort platziert worden sei. Er habe seinem Mandanten geraten, keine Aussagen zu machen, ehe er nicht die Akte eingesehen habe, so Waldschmidt. Wenige Tage später habe er dann aus dem Radio erfahren, dass Ernst ein Geständnis abgelegt habe. "Das hat mich aus allen Wolken geholt."

    Über das vermeintliche Angebot finanzieller Unterstützung aus rechten Kreisen, kann Waldschmidt an diesem Prozesstag keine Auskunft geben. Diese Frage betreffe unter anderem das Mandatsverhältnis zwischen ihm und Ernsts Ehefrau. Diese habe ihn bislang nicht von seiner Schweigepflicht entbunden - nicht einmal partiell. Das soll nun bis zum 3. November nachgeholt werden. Dann wird Waldschmidt ein weiteres mal als Zeuge vernommen werden.

    Anwalt als Vermittler

    Der Verhandlungstag endet mit der Vorführung zweier Videos. Eines Beitrags des ARD-Magazins Panorama vom 3. Dezember 2019, in dem erneut Rechtsanwalt Frank Hannig auftritt und bemerkenswerter Weise Fragen des Panorama-Teams an den inhaftierten Stephan Ernst übermittelt. Noch vor den späteren Vernehmungen im Januar und Februar, ist hier von Markus H. als Mittäter die Rede. Von jemandem der Ernst angestachelt und "Waffen mit ins Spiel" gebracht habe.

    Spätestens nach diesem Bericht, so argumentiert Ernsts Verteidiger Kaplan, habe Markus H. wissen müssen, dass gegen ihn wegen Mittäterschaft ermittelt werde - was seine gegenüber zwei Mithäftlingen geäußerte Befürchtungen, man könnte seine DNA in Ernsts Auto finden, erklären würde. Die Verteidigung von Hs. hingegen verweist darauf, dass in den Ermittlungsakten, die H. zu diesem Zeitpunkt bereits kannte, von gemeinsamen Fahrten zu illegalen Schießübungen die Rede ist. H.s Angst vor einem DNA-Fund sei also nicht zwangsläufig darauf zurückzuführen, dass er am Tatabend mitfuhr.

    "Ich bin stolz auf meinen Papa!"

    Schließlich begutachtet das Gericht auch noch das vollständige Video von Walter Lübckes Auftritt bei einer Bürgerversammlung in Lohfelden 2015. Jene Ansprache, die ihn zur Zielscheibe des Hasses von Rechtsextremisten machte, weil er sich für eine flüchtlingsfreundliche Politik einsetzte. Bislang war das Video nur in Ausschnitten zu sehen, vor allem jene Sequenz, in der er davon spricht, das jene, die bestimmte Werte nicht vertreten könnten, die Freiheit hätten aus Deutschland auszuwandern.

    In Gänze ist das Video ein langer Appell an gesellschaftliche Solidarität und Hilfsbereitschaft. "Wir haben unseren Wohlstand auf Kosten anderer Länder aufgebaut und haben daher eine Verpflichtung zu helfen", sagt er einmal. Als das Video zu Ende ist, ergreift im Gerichtssaal Lübckes jüngster Sohn das Wort, ohne dass das Gericht es ihm erteilt hätte. "Ich bin echt stolz auf meinen Papa", sagt Jan-Hendrick Lübcke mit bebender Stimme.

    Die Ermahnung des Senatsvorsitzenden Thomas Sagebiel fällt zurückhaltend aus: "Das stand Ihnen nicht zu", sagt der Richter. Der Prozess wird am Dienstag, 8. September, fortgesetzt.

  • Top-Thema

    Tag 15: Gespräche unter Mitgefangenen

    Zeichnung von Polizist Hartmann und Justizvollzugsbeamtem im Gerichtssaal.

    Auch in einem Strafprozess gibt es Momente der Heiterkeit. Selbst dann wenn es um Mord geht. An diesem Donnerstag ist es Zeuge Hasan E., der in Saal 165 C des Frankfurter Oberlandesgerichts für leises Gelächter sorgt. "In Untersuchungshaft sind natürlich 90 Prozent unschuldig", gibt der 46-Jährige ironisch zu Protokoll. Hasan E. weiß wovon er spricht. Wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung sitzt er eine dreijährige Freiheitsstrafe ab. Davor befand er sich in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt I in Untersuchungshaft. Zur selben Zeit wie einer der Angeklagten im Lübcke-Prozess: Markus H.

    "Als Hausarbeiter habe ich mich mit allen unterhalten", sagt Hasan E. Zellen reinigen, Bettwäsche wechseln, Essen ausgeben. Die Tätigkeit ist eine Abwechslung im monotonen Haftalltag. Fast zwangsläufig komme man da ins Gespräch. Auch mit Markus H., der ab Juni 2019 in derselben JVA auf seinen Prozess wartet. Dass er etwas mit dem Mord an Walter Lübcke zu tun haben soll, hat sich bereits rumgesprochen. Den Kontakt zu seinem Mitgefangenen scheut Hasan E. dennoch nicht. Und der 5. Strafsenat interessiert sich sehr dafür, was Markus H. seinerzeit zu erzählen hatte.

    Stephan Ernst die Tat nicht zugetraut

    Würde man erst an diesem 15. Verhandlungstag in den Lübcke-Prozess einsteigen, könnte man leicht den Eindruck gewinnen, dass nicht Stephan Ernst, der bereits eingeräumt hat, den tödlichen Schuss auf Lübcke abgefeuert zu haben, der Hauptangeklagte ist, sondern sein angeblicher Mittäter Markus H. Die Zeugenbefragungen an diesem Tag drehen sich ausschließlich darum, ob H. in der Untersuchungshaft etwas preisgegeben hat, das darauf hindeuten könnte, dass er direkt an der Tat beteiligt war - so wie es Stephan Ernst behauptet.

    Hasan E. ist einer von zwei Mithäftlingen, die darüber Auskunft geben können. "Eigentlich über alles", hätten er, der zweite Zeuge des Tages Yusef E. und Markus H. gesprochen. Auch über die Ermittlungen im Mordfall Lübcke.

    Was Hasan E. zu berichten hat, ist für den Mitangeklagten H. teils ent- und teils belastend. Je nachdem wie man das Gesagte auslegen will. Markus H. habe stets beteuert, an der Tat nicht beteiligt gewesen zu sein. Vom Tod Lübckes will er aus dem Fernsehen erfahren haben, nachdem er von einer Motorradtour zurückgekommen sei. Seinem Freund Stephan E., habe er so eine Tat eigentlich gar nicht zugetraut. Eine Aussage, die nach Einschätzung von H.s Anwalt Björn Clemens, gegen einen Beihilfe-Vorsatz spricht.

    Auf der anderen Seite soll Markus H. Sorgen gehabt haben, weil er Stephan Ernst "eine Waffe" beschafft habe, berichtet Hasan E. Allerdings hätte H. nicht gewusst, was Stephan Ernst damit vorhabe.

    Ausführliche Notizen - schwächelnde Erinnerungen

    Was unter dem "Beschaffen" der Waffe zu verstehen ist, wird auch nach der Vernehmung von Yusef E. nicht klar. Der 36-Jährige spricht zunächst von "Vermitteln" später von "Verkauf". Ihm gegenüber soll H. auch die Befürchtung geäußert haben, dass man auf dem Beifahrersitz von Ernsts Pkw DNA-Spuren von ihm finden und das gegen ihn verwenden könnte. Auch vor der Entdeckung eines verschlüsselten Chats zwischen ihm und Ernst habe H. Angst gehabt, erinnert sich Yusef E.

    Yusef E. erweist sich indes als schwieriger Zeuge. Der 36-Jährige verbüßt eine Haftstrafe wegen eines nicht näher genannten Drogendelikts. Den Ermittlern fiel er ins Auge, weil er in einem Brief an seine Frau vom Mordfall Lübcke und H. berichtete - und dass dieser ihm gegenüber "alles gestanden" habe. Wie üblich bei Gefängnispost wurde der Brief kontrolliert.

    Danach wurde Yusef E. vernommen. Er ist ein bereitwilliger Zeuge, der sich umfangreiche Notizen zu seinen Gesprächen mit Markus H. machte, die mittlerweile Teil der Ermittlungsakten im Mordfall Lübcke sind. Yusef E. gibt zu, dass er sich von seiner Kooperation mit den Ermittlungsbehörden Hafterleichterungen erhoffte.

    Doch inzwischen fällt es ihm schwer, sich an Details seiner Gespräche zu erinnern oder diese verständlich zu formulieren. Selbst mit Hilfe eines Dolmetschers, der für ihn ins Niederländische übersetzt, fallen seine Antworten oft unverständlich aus. Die unausgesprochene Frage, die im Raum steht, ist, wie sich die Kommunikation zwischen Yusef E. und Markus H. abgespielt haben soll. Auf Deutsch und Englisch, behauptet Yusuf E. Gespräche an deren Ende er zu dem Schluss gekommen sein will, dass es sich bei Markus H. um ein "Kind, das einen Knacks hat", handle. Aber auch, dass Markus H. "voller Hass" sei.

    3D-Animationen des Tatgeschehens

    Für die Wahrheitsfindung dürften die Aussagen der einstigen Mithäftlinge von Markus H. nur von eingeschränktem Wert sein. Im Gegensatz dazu eröffnen die am Nachmittag in die Verhandlung eingeführten 3D-Aufnahmen und Animationen vom Tatort zumindest neue Perspektiven. Mittels 3D-Scans haben Spezialisten des hessischen LKA den Tatablauf am 1. Juni 2019 gemäß den Angaben Stephan Ernsts in seinem ersten und seinem zweiten Geständnis nachgestellt. Ein aufwendiges Verfahren, bei dem Computerprogramme auch die Lichtverhältnisse rund um das Haus der Lübckes berechnet haben.

    In der 3D-Animation erscheint der Weg auf die Terrasse, den Markus H. nach Aussage von Stephan Ernst genommen haben soll, nicht mehr so unrealistisch, wie es die Verteidigung den Mitangeklagten behauptet. Nicht nur, dass er weniger ausgeleuchtet erscheint, als bisher angenommen, nach Aussage eines Vermessungsingenieurs des LKA sei es "problemlos möglich" gewesen, ein stufenförmiges Beet, auf der Hälfte des Weges zu überwinden. Die Verteidigung von Markus H. hatte behauptet, dass dies nicht möglich gewesen sei.

    Markus H. nimmt ent- wie belastende Indizien mit dem immer gleichen abschätzigen Grinsen eines Mannes zur Kenntnis, der sich sicher zu sein scheint, dass man ihm nichts nachweisen kann. Der Prozess wird am kommenden Montag, 7. September fortgesetzt.

  • Top-Thema

    Tag 14: Die Ehefrau und der beste Freund

    Frau im Gericht (Format 16zu9)

    Um klare Worte ist Thomas Sagebiel selten verlegen. Von Natur aus nicht unbedingt diplomatisch hat der Vorsitzende des 5. Strafsenats im Lübcke-Prozess selten einen Konflikt mit den Verteidigern der Angeklagten gescheut, ist ihnen ins Wort gefallen oder hat unverhohlen Zweifel an der Sinnhaftigkeit ihres Vorgehens erkennen lassen.

    Aber es gibt auch einen anderen, zurückhaltenden Thomas Sagebiel. Einen Richter, der sich in ruhigem und empathischem Ton an Angeklagte und Zeugen richtet und ihnen klar zu machen versucht, dass er sie nicht als Gegner ansieht. Als die Ehefrau des Hauptangeklagten an diesem Dienstag in den Zeugenstand tritt, ist Sagebiel merklich darum bemüht, ihr die Angst zu nehmen. "Ich verstehe, dass es nicht leicht ist für Sie, hier zu sprechen", sagt er.

    Ernsts Ehefrau ist ein Mensch, den man schon ob seines Äußeren, nicht hart angehen möchte. Klein, von zierlicher beinahe zerbrechlicher Statur, lange braune Haare und Brille. Ein allem Anschein nach leiser Mensch - optisch das glatte Gegenteil ihres Mannes mit dem sie seit 2001 verheiratet ist.

    "Ich möchte jetzt nicht darüber sprechen"

    Verwandten von Angeklagten steht vor deutschen Gerichten ein beinahe uneingeschränktes Zeugnisverweigerungsrecht zu. Die Ehefrau von Ernst und ihr Rechtsbeistand, der mit ihr im Zeugenstand Platz nimmt, haben sich entschieden, davon "partiell" Gebrauch zu machen. Tatsächlich bedeutet dies, dass sie nur zu sehr wenigen Themenkomplexen überhaupt Fragen beantwortet. Die Biographie ihres Mannes, das Zusammenleben, seine politische Einstellungen sind tabu. "Ich möchte jetzt nicht darüber sprechen", ist die häufigste Antwort, die sie zu Protokoll gibt. Sie muss sie oft wiederholen - weil sie sehr leise spricht.

    Wo sie Fragen beantwortet, scheint sie einige Teile der Aussage ihres Ehemannes zu stützen. So will sie am späten Abend des 1. Juni 2019 - dem Tag an dem ihr Mann Walter Lübcke erschossen haben will - gehört haben, wie zwei Autos vor dem Wohnhaus der Ernsts in Kassel gehalten haben. Eines sei sehr schnell herangefahren und habe stark abgebremst. Das zweite sei kurz darauf in deutlich langsamerem Tempo gefolgt.

    Gesehen hat sie keines der Fahrzeuge. Fünf Minuten später, sei Stephan Ernst dann in die Wohnung gekommen. Ernst, der seinen ehemaligen Freund Markus H. bezichtigt, Komplize bei der Ermordung Walter Lübckes gewesen zu sein, hatte ausgesagt, dass beide nach der Tat in ihren jeweiligen Autos noch einmal zu ihm nach Hause gefahren seien, damit H. eine bei Ernst deponierte Waffe mitnehmen könne.

    Zudem bestätigt die Ehefrau, dass Ernst seitens seines ersten Anwalts, Dirk Waldschmidt, finanzielle Hilfe in Aussicht gestellt worden sei. Waldschmidt habe auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen. Sie solle sich keine Sorgen machen. "Die Kameraden" würden helfen. "Kameraden habe ich so verstanden, dass die von der rechten Szene sind." Ernst behauptet, Waldschmidt habe ihm, Unterstützung versprochen, wenn er im Gegenzug Markus H. nicht belaste.

    Nach gut anderthalb Stunden verlässt die leise Ehefrau von Stephan Ernst den Zeugenstand. "Ich möchte jetzt überhaupt nichts mehr sagen", hatte sie kurz zuvor erklärt. Es ist ihr gutes Recht, das niemand in Abrede stellt.

    Habil A. sieht in Stephan Ernst keinen Rassisten

    Dem zweiten Zeugen des Tages steht kein Zeugnisverweigerungsrecht zu - auch wenn man während seiner zähen dreieinhalbstündigen Befragung des Öfteren den Eindruck gewinnt, dass er davon zumindest ab und an gerne Gebrauch machen würde. Habil A. ist ein guter Freund von Stephan Ernst, vielleicht der beste. Jedenfalls so gut, dass er bereit war, ihm für die Tatnacht ein falsches Alibi zu verschaffen - allerdings ohne zu wissen, dass es um Mord geht. Der 35-Jährige stammt ursprünglich aus dem Iran - eine Tatsache, die dem einen oder anderen Boulevardmedium bereits eine Schlagzeile wert war.

    Seinen Freund Stephan Ernst beschreibt Habil A. als freundlich und hilfsbereit. Keinesfalls als rassistisch. Beide arbeiten im selben Betrieb, schießen im selben Schützenverein. Beide sehen die Zuwanderungspolitik der Regierung Merkel - freundlich gesagt - kritisch. Beide glauben, dass Homosexualität "nicht normal" sei. Zusammen besuchen sie eine Demo des Kasseler Pegida-Ablegers. "Du kennst mich besser als meine Frau", soll Ernst irgendwann zu Habil A. gesagt haben.

    Mehr Freund als Zeuge

    Als Stephan Ernst ihn am 3. Juni 2019 beim Schichtwechsel abfängt, hört Habil A. aufmerksam zu. "Stephan meinte, jemand will ihm Probleme machen." Habil A. erklärt sich bereit, gegenüber der Polizei zu erklären, dass sie den Abend des 1. Juni gemeinsam in Kassel verbracht hätten. Es wird nie zu der abgesprochenen Aussage kommen. Zwölf Tage später wird Ernst festgenommen. Habil A. glaubt da immer noch an die Unschuld seines Freundes. "Ich kann nicht glauben, dass Stephan das getan hat."

    Habil A. hat eine weiche Stimme und spricht mit einem leichten Singsang. Seine Aussagen, so scheint es manchmal, tänzeln in eben diesem Rhythmus hin und her. Große Erinnerungslücken, lassen sich an diesem Prozesstag immer wieder nur dadurch beheben, dass ihm seine detailreichen Aussagen bei der Vernehmung durch die Polizei vorgehalten werden. Und selbst darin wimmelt es von Widersprüchen.

    Mal soll Ernst keine Freunde gehabt haben, dann aber doch Kumpel von Markus H. und anderen Zeugen, die im Prozess noch aussagen werden, gewesen sein. Mal behauptet er, dass er und Ernst nie mit scharfen Schusswaffen trainiert hätten, dann will er sich erinnern, alleine trainiert zu haben - ohne Ernst.

    In der Schießkladde ihres Schützenvereins deuten entsprechende Einträge darauf hin, dass sie doch gemeinsam mit Handfeuerwaffen geübt haben. Habil A.s Aussage bleibt bis zum Schluss ein buntes Wirrwarr. Meist freundlich vorgetragen aber ohne eindeutig erkennbares Faktenfundament. Habil A. ist auch an diesem Verhandlunsgtag mehr Stephan Ernsts Freund als Zeuge.

    Der Prozess wird am 3. September fortgesetzt.

  • Top-Thema

    Tag 13: Um eine Hautschuppe davongekommen

    Lübcke Prozess Karte

    Daniel Muth ist noch keine fünf Tage im Amt, als er feststellen muss, dass in seinem Team "eine gewisse Resignation" eingetreten ist. Alle Spuren, welche die Sonderkommission "Liemecke" in der ersten Woche nach dem Mord an Walter Lübcke verfolgt hat, haben sich an diesem 9. Juni 2019 als Sackgassen erwiesen. Einen Tag zuvor hatten Spezialkräfte einen Tatverdächtigen auf einer Nordseefähre festgenommen. Doch dessen Vernehmung hat die Ermittler überzeugt, dass sie den Falschen erwischt hatten.

    Fünf Tage zuvor war Muth zum Leiter der Sonderkommission bestellt worden. 50 Ermittler stehen ihm zu diesem Zeitpunkt zu Verfügung. Nun muss der 45-Jährige sie motivieren, weiter zu machen. Fünf Tage sind eine lange Zeit in einer Mordermittlung. Täter können sich abgesetzt haben, Spuren verwischt, Beweismaterial vernichtet worden sein. Es wird weitere fünf Tage dauern, bis die Soko "Liemecke" den entscheidenden Hinweis erhält, der sie zu Walter Lübckes mutmaßlichem Mörder führt. Eine Spur, die um ein Haar im Krankenhausmüll gelandet wäre.

    Kein Szenario erscheint abwegig

    Mit streng gegelten Haaren und Dreitagebart rekonstruiert der hochgewachsene Mittvierziger 15 Monate später vor dem Oberlandesgericht Frankfurt die ersten Tage der Soko "Liemecke". Es ist der 13. Verhandlungstag im Lübcke-Prozess. Daniel Muth ist inzwischen zum Abteilungsleiter Staatschutz und Terrorismusbekämpfung beim hessischen Landeskriminalamt aufgestiegen. Es ist ein weitestgehend flüssiger und unaufgeregter Vortrag - und damit das Gegenteil der ersten Tage der Soko "Liemecke".

    Als Muth am 4. Juni 2019 die Leitung der Soko übernimmt, haben die Ermittler noch keinerlei Vorstellung davon, was sich zwei Nächte zuvor auf der Terrasse des Wohnhauses von Walter Lübcke in Wolfhagen-Istha abgespielt hat. Erst im Krankenhaus von Wolfhagen war überhaupt festgestellt worden, dass sich "ein Gegenstand" im Kopf des Kasseler Regierungspräsidenten befindet. Die Terrasse sei im eigentlichen Sinne "kein polizeilicher Tatort" gewesen, so Muth.

    Lübckes Familie und andere Ersthelfer hatten Möbel verrückt, um Wiederbelebungsmaßnahmen durchzuführen. Videoaufnahmen von Überwachungskameras, wie man sie in größeren Städten fast immer findet, existierten nicht. "Zu diesem Zeitpunkt war für die Einsatzkräfte nicht ersichtlich, was passiert war", fasst Muth die Ausgangssituation zusammen.

    In dieser Situation erscheint kaum ein Szenario abwegig. Ein Suizid wird in Betracht gezogen. Doch an Lübckes Händen und Kleidung finden sich keine Schmauchspuren. Ein Mord durch ein Familienmitglied erscheint den Ermittlern nach der Vernehmung der Angehörigen schnell unwahrscheinlich. Sogar die Möglichkeit eines Unfalls wird erwogen: "Dass beispielsweise Jugendliche aus großer Entfernung auf ein Schild schießen wollten", erklärt Muth. Doch keine der Arbeitshypothesen bestätigt sich.

    Festnahme eines Ersthelfers

    Dann rückt einer der Ersthelfer ins Visier der Ermittler: Florian A. Der Freund eines der Lübcke-Söhne war zum Tatort geeilt, nachdem die Familie den leblosen Körper des CDU-Politikers aufgefunden hatte. Als die Angehörigen den Rettungskräften ins Krankenhaus nachgefahren waren, hatte er den Tatort von Blutspuren gereinigt. Zu diesem Zeitpunkt gingen alle noch von einem medizinischen Notfall aus. Florian A. wird später zu Protokoll geben, dass er der Familie den Anblick ersparen wollte. Eine ebenso gut gemeinte wie unbedachte Geste, die den Ermittlern die Arbeit erschwert und ihn zeitweise zum Verdächtigen macht. Zumal Florian A. einen Waffenschein besitzt.

    Am 8. Juni klingeln bei der Soko "Liemecke" sämtliche Alarmglocken. Florian A. ist auf dem Weg in den Urlaub - auf einer Nordsee-Insel. Die Überfahrt auf einer Fähre könnte die perfekte Gelegenheit bieten, sich der Tatwaffe zu entledigen. Die Soko fordert Spezialkräfte an und lässt Florian A. festnehmen. Eine "umfangreiche Vernehmung" folgt, erinnert sich Muth. An deren Ende sind sowohl der Soko-Leiter als auch die Staatsanwaltschaft davon überzeugt, dass Florian A. nicht der Mörder von Walter Lübcke ist.

    Es folgen die Ernüchterung und weitere Ansätze. Die Soko arbeitet weiter nach dem Ausschlussverfahren. Man habe sich an einem Punkt befunden, an dem "eine politische Motivation einfach mathematisch wahrscheinlich geworden ist", so Muth. Die Ermittler kennen das Video von der Bürgerversammlung in Lohfelden, das Lübcke zum Hassobjekt der Rechten in Deutschland gemacht hat. Man geht von einem Täter aus der Region aus. "Denn warum sollte sich ein überregionaler Täter ausgerechnet Walter Lübcke aussuchen?", fragt sich Muth.

    Am 14. Juni schließlich läutet um 13.30 Uhr bei Muth in Kassel das Telefon. Am anderen der Leitung ist das kriminaltechnische Institut des LKA. Es gibt einen DNA-Spuren-Personentreffer: Stephan Ernst.

    Entscheidendes Beweisstück im Müll

    "Als Polizeiführer war ich froh, überhaupt erst mal ein Ermittlungsindiz zu haben", berichtet Muth. Umso mehr als die Spur beinahe vernichtet worden wäre. Eine einzelne Hautschuppe von Stephan Ernst befand sich am Hemd, das Walter Lübcke zum Zeitpunkt seines Todes trug. In der Klinik in Wolfhagen, war das Kleidungsstück in den Mülleimer geworfen worden, als Familie und Ärzte noch von einem Herzversagen oder einem Schlaganfall ausgingen. Wer das Hemd aus dem Müll zog und damit möglicherweise die Überführung von Stephan Ernst überhaupt erst ermöglichte, ist unklar.

    Auf einmal haben die Ermittler einen Hauptverdächtigen: "Einen ortsansässigen, polizeibekannten Straftäter, den wir der politisch motivierten Kriminalität rechts zuordnen", fasst Muth zusammen. Noch am gleichen Tag erfolgt der Zugriff. Ernst wird in seinem Haus in Kassel verhaftet. Schnell finden sich weitere Hinweise auf die rechtsextremistische Gesinnung des Tatverdächtigen.

    Eine Überprüfung seiner Bankbewegungen belegt etwa Überweisungen an die "Identitäre Bewegung". Seine Rundfunkbeiträge zahlt er regelmäßig. Als Empfänger trägt er jedoch "BRD-Hurensöhne" oder "Volkverräter-Behörde" ein, als Verwendungszweck "BRD-Zwangsabgabe" oder "An die Wand mit Euch." Zwölf Tage später legt Ernst sein erstes Geständnis ab.

    Vom Hinweis zum Geständnis

    Aus Muths Schilderungen an diesem Donnerstag wird ersichtlich: Es gab keine Schlinge, die von den Ermittlern immer enger gezogen worden wäre. Letztlich war es eine einzelne Hautschuppe, die sie auf Ernsts Fährte setzte.

    Ernst ist es dann, der den Mitangeklagten Markus H. belastet und damit weitere Ermittlungen in Gang setzt. Er verrät schließlich auch sein Waffenversteck, in dem sich auch der Revolver befindet, mit dem er auf Lübcke schoss. Ein großer Ermittlungskomplex, der an einem einzigen Hinweis hängt - der beinahe auf dem Müll gelandet wäre.

    Keine Spuren von Markus H.

    All das mündet schließlich in die laufende Hauptverhandlung, in der Ernst weiterhin an seiner dritten Tatversion festhält, wonach er und Markus H. Lübcke gemeinsam überfielen. An dieser Version allerdings hat Daniel Muth offenkundig Zweifel. Vor allem an dem Laufweg, den Markus H. in der Tatnacht laut Ernsts Aussage genommen haben soll.

    "Wir haben dort keine Fussspuren gefunden", berichtet Muth. Zudem hätte H. auf dem von Ernst beschriebenen Weg mehrere Hindernisse überwinden und in den vollen Lichtschein eines Baustellenstrahlers treten müssen. Lübcke, so Muths Überzeugung, hätte H. in diesem Fall sehen und "seelenruhig zugucken" müssen, wie dieser an ihn herantritt. Eine Steilvorlage für den Verteidiger von Markus H., Björn Clemens, der wenig Zweifel daran lässt, was er von der Aussage des Hauptangeklagten hält: "Es wird Zeit, dass er sich die nächste Version ausdenkt und hier präsentiert."

    Der Prozess wird am kommenden Dienstag, 1. September, fortgesetzt.

  • Top-Thema

    Tag 12: Die Nebenklage glaubt Stephan Ernst

    Zeichnung von Markus H. und seiner Anwältin im Gerichtssaal.

    Die einzig überraschende Nachricht dieses zwölften Verhandlunsgtages erreicht die Öffentlichkeit, noch bevor die Prozessbeteiligten den Gerichtssaal verlassen haben. Am frühen Nachmittag, als am Oberlandesgericht Frankfurt noch die letzten Erklärungen abgegeben und Terminabsprachen getroffen werden, landet ein schriftliches Statement des Pressesprechers der Familie Lübcke in den Mailboxen diverser Medien.

    Der Anwalt der Familie, Holger Matt, heißt es darin, habe mit seinen Fragen "für den Prozess wichtige Erkenntnisse aus den Ausführungen des Hauptangeklagten" gewonnen. Welche genau das sind, wird nicht weiter ausgeführt. Auch den 5. Strafsenat hat Matt an diesem Mittwoch nicht an seinen Erkenntnissen teilhaben lassen. Und auch nicht an der Schlussfolgerung, die er daraus zieht. Nämlich, "dass die beiden Angeklagten die Tat aus ihrem Hass heraus seit langem gemeinsam geplant und sie auch am 1. Juni letzten Jahres gemeinsam in Wolfhagen-Istha durchgeführt haben".

    Zurückhaltende Befragung

    Beide Angeklagte. Gemeinsam. Die Nebenklage hat sich somit festgelegt: Sie glaubt dem jüngsten Geständnis von Stephan Ernst, das dieser am 8. Prozesstag abgelegt hat. Demnach hat er Walter Lübcke in der Nacht zum 2. Juni 2019 erschossen. Geplant und ausgeführt habe er die Tat aber gemeinsam mit dem Mitangeklagten Markus H. Mehr als ein Jahr Ermittlungsarbeit, zwei Anwaltswechsel und drei unterschiedliche Schilderungen des Tathergangs bedurfte es, bevor Stephan Ernst und seine Verteidigung eine Version gefunden hatten, die ihnen zumindest von einer der anderen Prozessparteien abgenommen wird.

    Bereits bevor Ernst sein vermutlich letztgültiges Geständnis ablegte, hatte sein Verteidiger Mustafa Kaplan erklärt, im Kontakt mit den Rechtsvertretern der Familie Lübcke zu stehen. Sein Mandant wolle die offenen Fragen der Familie beantworten - und zumindest in diesem Sinne etwas Abbitte leisten.

    Ob es zwischen Verteidigung und Nebenklage eine Absprache gab und welchen Inhalt sie hatte, wird wohl ein Geheimnis bleiben. Auffällig aber ist, dass Holger Matt an diesem Prozesstag betont höflich, beinahe zurückhalten nachfragt. Der hagere Strafrechtler aus Frankfurt hat auch in diesem Prozess schon das eine oder andere Mal klare Worte gefunden. Bei der Befragung von Ernst hält er sich zurück - zumindest im Ton.

    Ernst will aussteigen - aber woraus?

    Es sind meist kurze Dialoge ohne Nachhaken, die sich zwischen Matt und Ernst entspinnen. Ob Ernst seine Tat nach wie vor als "für immer unentschuldbar, falsch, feige und grausam" ansehe, will Matt wissen. "Ja", antwortet Ernst. Ob er sich vor der Tat Gedanken darüber gemacht habe, dass der Tod Lübckes einen schweren Verlust für die Angehörigen darstelle? "Nein, habe ich nicht getan." Ob er daran gedacht habe, dass Walter Lübcke noch leben, den Ruhestand genießen wollte? Ernst bittet darum, sich mit seinem Anwalt besprechen zu dürfen. "Also, ich habe mir darüber keine Gedanken gemacht", antwortet er schließlich.

    Was folgt sind Detailfragen zum Tatablauf, zum Weg auf die Terrasse, zur Rolle des Mitangeklagten Markus H. bei seiner Radikalisierung. Die meisten Antworten kennt das Gericht bereits. Einige durchaus kritische Fragen Matts bleiben vorerst unbeantwortet.

    So hatte Ernst angekündigt, an einem Aussteigerprogramm für Rechtsextremisten teilnehmen zu wollen. Das Gericht selbst hat bereits einen entsprechenden Kontakt zum Landesprojekt "Ikarus" vermittelt. Zugleich hatte Ernst aber betont, schon seit mindestens 2009 nicht mehr in der rechtsextremen Szene aktiv gewesen zu sein. Woraus genau er dann eigentlich aussteigen möchte, will Matt nun wissen. Ernst bespricht sich mit seinem Anwalt. Kaplan erklärt, dass dies keine Frage sei, die vor Gericht beantwortet werden solle. Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel hingegen gibt zu verstehen, dass er die Frage für relevant hält. "Machen Sie sich nochmal Gedanken", regt er an. Die Antwort wird vertagt. Von der Nebenklage kommen keine Einwände.

    Nazi-Propaganda und Rechtsrock auf der Festplatte

    Danach verschiebt sich der Fokus der Verhandlung. Im Mittelpunkt steht nun der Mitangeklagte Markus H., von dem die Nebenklage überzeugt ist, dass er Mittäter beim Mord an Walter Lübcke war. Als Zeugen werden zwei Beamtinnen und ein Beamter des Landeskriminalamts vernommen, die Daten von mehreren Computern, Handys und Tablets ausgewertet haben. Teilweise waren diese gelöscht worden und mussten von den Daten-Forensikern des LKA wieder hergestellt werden.

    "Der politische Hintergrund, in dem Herr H. stand oder steht, ist nicht Gegenstand des Verfahrens", erklärt Verteidiger Björn Clemens am Ende der Beweisaufnahme. Von diesem "Hintergrund" zeichnet der Inhalt mehrerer Festplatten aus H.s Besitz ein recht eindeutiges Bild.

    Hitlers "Mein Kampf" im PDF-Format findet sich ebenso darunter wie weitere NS-Schriften. Dazu antisemitische Propagandabilder, Aufnahmen von H. in Uniform, wie er den Arm zum Hitlergruß hebt, ein mit ASCII-Zeichen gezeichneter Zug, auf dessen Waggons die Ortsnamen "Auschwitz", "Dachau" und "Buchenwald" prangen. "Wir sind mit dem Sonderzug unterwegs und machen bei jedem Volksverräter halt", steht darunter. Auch Musikdateien von Rechtsrock-Bands fanden sich auf H.s Rechnern - darunter Lieder von Noie Werte. Deren ehemaliger Sänger, Steffen Hammer, ist inzwischen Rechtsanwalt und Partner von H.s zweiter Verteidigerin Nicole Schneiders.

    Was sich in den zahlreichen Daten nicht findet, sind Hinweise auf eine Kommunikation zwischen H. und Stephan Ernst. Keine Emails, keine Chatverläufe und zumindest für den Zeitraum vom 26. April bis 26. Juni 2019 keine Anrufe oder SMS zwischen den beiden Angeklagten. Eine Funkzellenabfrage hat zudem ergeben, dass sich das Mobiltelefon von H. im gleichen Zeitraum nicht in der Nähe von Walter Lübckes Wohnort Wolfhagen-Istha ins Netz eingeloggt hat. Was nichts bedeuten muss. Stephan Ernst hatte angegeben, dass er und H. ihre Handys am Tatabend bewusst nicht mitgenommen haben. Allerdings wurde laut Auswertung des LKA am Tatabend um 22.54 Uhr eine WhatsApp-Nachricht von H.s Handy aus verschickt - eine gute halbe Stunde vor dem tödlichen Schuss auf Walter Lübcke.

    Ex-Anwälte sollen aussagen

    Während Stephan Ernst die Fragen zum Tatgeschehen also zumindest aus Sicht der Nebenklage zufriedenstellend beantwortet zu haben scheint, tun sich für den Senat weitere Fragen auf. Insbesondere zum Aussageverhalten des Angeklagten. Ernst hatte dies damit begründet, dass seine vormaligen Anwältige, Dirk Waldschmidt und Frank Hannig, ihn dazu verleitet hätten. Waldschmidt sei darauf bedacht gewesen, Markus H. aus der ganzen Geschichte rauszuhalten. Hannig hingegen habe ihn überredet, H. die Verantwortung für den Schuss auf Lübcke zuzuschieben, um diesen zu einer Aussage zu drängen.

    Nach längerer Überlegung hat Verteidiger Mustafa Kaplan nun angekündigt, dass sein Mandant beide Anwälte "sehr eingeschränkt" von der Schweigepflicht entbinden werde. Das Gericht will nun beide Juristen nach Möglichkeit im September in den Zeugenstand rufen.

    Der Prozess wird am kommenden Donnerstag, 27. August, fortgesetzt.

  • Top-Thema

    Tag 11: Im Dunkeln

    Mitangeklagter Markus H. im Lübcke-Prozess

    Als Jan-Hendrik Lübcke in der Nacht auf den 2. Juni 2019 zu seinem Elternhaus zurückkehrte, konnte er nicht einmal erahnen, dass sein Vater tot auf einem Stuhl auf der heimischen Terrasse saß. Zwei Baustellenstrahler, die der heute 30-Jährige selbst am Balkon angebracht hatte, leuchteten die Einfahrt und ein Stück der angrenzenden Wiese aus. Eine Vorsichtsmaßnahme gegen Wildpinkler. Nur wenige hundert Meter entfernt fand an diesem Tag die Isthaer Kirmes statt. Der Lieblingssitzplatz von Walter Lübcke aber lag im Dunkeln, unterhalb der Strahler. Dort starb der Kasseler Regierungspräsident.

    Etwas überraschend muss Jan-Hendrik Lübcke an diesem Donnerstag noch einmal in den Zeugenstand treten. Auf dem Programm des 5. Strafsenats am Oberlandesgericht Frankfurt steht eigentlich die weitere Befragung des Hauptangeklagten Stephan Ernst durch die Bundesanwaltschaft. Doch deren Vertreter Dieter Kilmer will zuvor noch einmal erläutert haben, wie gut der Tatort beleuchtet war.

    Jan-Hendrik Lübcke gibt detailliert Auskunft, zeichnet auf einem Luftbild zwei Lichtkegel ein, die einen Großteil der Auffahrt und des Gartens der Lübckes abdecken. Für die Bundesanwaltschaft steht am 11. Prozesstag eine Frage im Mittelpunkt: Was genau geschah im Licht und was im Dunkeln?

    Aus dem Schatten in Lübckes Blickfeld

    In zwei seiner drei bisherigen Einlassungen zum Tatgeschehen hat Ernst behauptet, gemeinsam mit dem Mitangeklagten Markus H. gehandelt zu haben. Auch in der letzten, in der er die Verantwortung für den tödlichen Schuss auf Lübcke wieder übernahm. Gemeinsam habe man im Dunkeln gewartet, bis Lübcke auf der Terrasse erschienen sei. Dann habe man sich getrennt, um von zwei Seiten zuschlagen zu können. Ernst selbst will außerhalb des Lichtkegels auf einer angrenzenden Pferdekoppel gelauert haben, Markus H. im Schatten eines Gebüschs schräg gegenüber von Lübckes Sitzplatz. "Er sagte, dass er sich am Gebüsch aufstellt und halt guckt, ob jemand kommt", erinnert sich Ernst an die Absprache in der Tatnacht.

    Abgesprochen sei auch gewesen, dass H. das Signal zum Losschlagen geben soll. Tatsächlich habe H. sich dann als erster in Bewegung gesetzt. Auf einer weiteren Luftaufnahme, auf denen die Ermittler "augenscheinliche Laufspuren" auf der Pferdekoppel markiert haben, identifiziert Ernst seinen Weg und den von Markus H. Letzterer allerdings hätte durch den Lichtkegel eines der Strahler geführt - und ins direkte Blickfeld von Walter Lübcke.

    Björn Clemens, einer der Verteidiger H.s, weist als erster darauf hin, dass sich sein Mandant auf diese Weise selbst "präsentiert" hätte. "Das ist nicht im Sinne eines Täterplans", betont Clemens. Auch Oberstaatsanwalt Kilmer hat seine Zweifel. Warum sich H. nicht über die zwar auch ausgeleuchtete, aber für Walter Lübcke nicht einsehbare Einfahrt genähert habe, will er von Ernst wissen. Man sei eben von der Pferdekoppel gekommen. Der direkte Weg auf die Terasse sei "das Naheliegendste" gewesen.

    Ernst bringt sich in Position - Lübcke sieht zu

    Die Anklage scheint diese Antwort wenig zu überzeugen. Seit zwei Verhandlungstagen befragt sie Stephan Ernst mittlerweile. Und es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass es aus ihrer Sicht wenig bis keine Hinweise auf eine Anwesenheit von Markus H. am Tatort gibt. Und zahlreiche Ungereimtheiten vermag Ernst auch an diesem Prozesstag nicht überzeugend aufzuklären.

    Warum etwa hatte H. keine Handschuhe dabei, wenn er doch ebenfalls geplant haben soll, Lübcke körperlich anzugreifen? Sein Handy soll H. ebenso wie Ernst zu Hause gelassen haben, um eine nachträgliche Ortung zu verhindern. Für Ernsts Wagen, mit dem man angeblich zum Tatort fuhr, soll H. falsche Nummernschilder organisiert haben. Derselbe H. aber traf angeblich keine Vorkehrungen, um zu verhindern, dass seine DNA-Spuren am Tatort zurückbleiben.

    Auch Ernsts Schilderung des eigentlichen Tatgeschehens auf der Terrasse wirft weitere Fragen auf. Auf einer Visualisierung des Tatorts, die an diesem Donnerstag gezeigt wird, ist die Sitzposition Walter Lübckes durch einen gelben Umriss in Menschenform dargestellt, der in einem Stuhl sitzt. Ernst behauptet, dass H. etwa anderthalb Meter vor Lübcke gestanden hätte. Er selbst habe sich aus Lübckes Sicht von rechts genähert. Lübcke habe Anstalten gemacht, sich aufzurichten, woraufhin Ernst ihn in den Stuhl zurück gedrückt hätte. Dann sei er einige Schritte zurückgewichen. Als Lübcke ihn und H. anschrie, habe er geschossen.

    Das Problem dieser Version: Auf der Visualisierung stehen rechts von Lübcke, wo Ernst bei der Schussabgabe gestanden haben will, eine kleiner Tisch und ein weiterer Stuhl. Ernst hätte erst um diese herumgehen und sich wieder in Position bringen müssen. Und Walter Lübcke hätte in dieser Zeit nichts getan als abzuwarten.

    Mysteriöses Wärmebild

    Man muss Ernst allerdings zugute halten, dass er noch bevor dieser Punkt zu Sprache kommt, erklärt, sich an Stuhl und Tisch nicht erinnern zu können. Wie die Möbel auf der Terrasse zum Tatzeitpunkt tatsächlich aufgestellt waren, lässt sich kaum mehr rekonstruieren. Jan-Hendrik Lübcke hatte bei seiner Befragung erklärt, dass er selbst und später auch die Besatzung des herbeigerufenen Rettungswagens Möbel verrückt hätten, um Wiederbelebungsmaßnahmen durchzuführen.

    Eine mögliche Erklärung. Für andere Widersprüche jedoch fehlen diese in Gänze. Auf einer Wärmebildkamera Ernsts etwa wurde eine Aufnahme von Lübckes Haus gefunden. Laut Ernsts Aussage entstand sie erst am Tatabend - versehentlich. Eigentlich habe er nur durch den Sucher gucken wollen, um Personen im Dunkeln ausmachen zu können. Ein Gutachter allerdings kommt zu dem Schluss, dass das Bild bereits am Abend des 31. Mai 2019 entstand - 24 Stunden vor der Tat.

    Ein Tag im Januar

    Schließlich ist da noch eine Aussage Ernsts, die nicht den Anschlag auf Lübcke, sondern den versuchten Mord an dem Flüchtling Ahmed I. im Januar 2016 betrifft. I. war in Lohfelden von einem Unbekannten mit einem Messer in den Rücken gestochen und lebensgefährlich verletzt worden. Der Fall schien unaufgeklärt zu bleiben, bis Ermittler in Stephan Ernsts Wohnung ein Messer mit DNA-Spuren faden, die möglicherweise zu Ahmed I. passen. Näheres muss ein Gutachten klären.

    Ernst bestreitet die Tat. In seiner ersten Vernehmung vom Juni 2019 allerdings berichtet er von einem anderen Geschehnis. Nach den massenhaften sexualisierten Übergriffen am Kölner Hauptbahnhof in der Neujahrsnacht 2016 will er so in Rage gewesen sein, dass er einen Mann, den er als Ausländer identifizierte, wüst beschimpft und bedroht haben will. Zudem habe er Wahlplakate von SPD und Grünen zertreten. In der ersten Vernehmung konnte Ernst sich sogar noch an das genaue Datum erinnern: 6. Januar 2016 - der Tag des Anschlags auf Ahmed I.

    Bereits am 10. Prozesstag hatte die Bundesanwaltschaft wissen wollen, wie er ausgerechnet auf dieses Datum gekommen sei. Ernst behauptete, es sei "aus der Luft" gegriffen. Und dass er eigentlich "1.6." statt "6.1." habe sagen wollen. Der Vorfall hätte sich demnach erst ein halbes Jahr nach den Übergriffen von Köln ereignet. "Sechs Monate später regt sich doch niemand mehr darüber auf", fasst der Vorsitzende des Senats, Thomas Sagebiel, seine Zweifel zusammen. Zudem dürften im Sommer 2016 nicht mehr all zu viele Wahlplakate in der Öffentlichkeit gehangen haben. Die einzigen Wahlen, die 2016 in Hessen stattfanden, waren die Kommunalwahlen - im März.

    Dreieinhalb Prozesstage steht Stephan Ernst mittlerweile Rede und Antwort. Erst dem Gericht, dann der Anklage. Mit jedem Tag verfestigt sich der Eindruck, dass noch zahlreiche Details im Dunkeln sind - und dort wohl auch bleiben sollen. Fragen der Vertreter von Ahmed I. will Ernst ebenso wenig beantworten, wie die der Verteidiger von Markus H. Letztere stellen diese am Donnerstag dennoch - pro forma. Die einzige Antwort, die sie erhalten, ist Schweigen. Ein "Teilschweigen", wie die zweite Verteidigerin von Markus H., Nicole Schneiders, einordnet: "Und ein Teilschweigen kann gewertet werden."

    Erneut Aufregung um Fernsehbeitrag

    Der Verhandlungstag endet schließlich mit der Vorführung des umstrittenen Fernsehbeitrags des Magazins "STRG_F", in dem Teile aus Ernsts erster Vernehmung vom Juni 2019 gezeigt wurden. Richter Sagebiel lässt es sich nicht nehmen, seine persönliche Meinung zum Vorgehen der Redaktion kundzutun: "Das war die Befriedigung öffentlichen Voyeurismus auf Regenbogenniveau." Manche Urteile werden eben schon vor Ende des Prozesses gefällt. Auch Ernsts Verteidiger Mustafa Kaplan verurteilt die Veröffentlichung. Er spricht von einer "dauerhaften Prangerwirkung", die von dem Video ausgehe.

    Seit der Veröffentlichung vor zwei Wochen ist viel darüber spekuliert worden, wer die Vernehmungsvideos an die Journalisten weitergeleitet hat. Kaplan hat einen Verdacht: Seine Recherchen hätten ergeben, dass Teile der Ermittlungsakte im Fall Ernst an Anwälte eines anderen Verfahrens weitergegeben wurden. Von der Bundesanwaltschaft erwartet er nun eine dienstliche Erklärung. Diese soll am nächsten Verhandlungstag, kommenden Mittwoch, folgen. Seine Quelle verrät Kaplan allerdings nicht - auch sie bleibt vorerst im Dunkeln.

  • Top-Thema

    Tag 10: Ein Spiel mit der Psyche

    Richter Sagebiel sitzt im Gerichtssaal.

    Nach nicht einmal der Hälfte der angesetzten Prozesstage ist das erste Urteil über den Hauptangeklagten bereits gefällt. Kein strafrechtliches wohlgemerkt, aber doch eines, das für den weiteren Fortgang des Prozesses um den Mord an Walter Lübcke von Bedeutung ist. Er habe bei seiner immerhin neunstündigen Exploration des Hauptangeklagten Stephan Ernst keine psychiatrische Erkrankung oder psychische Störung feststellen können, erklärt Norbert Leygraf. Der Münsteraner ist Neurologe und Psychologe, er fungiert im Lübcke-Prozess als Gutachter.

    Sein Auftritt an diesem zehnten Verhandlungstag kommt etwas verfrüht. Eigentlich sollte der Professor erst zum Ende des Prozesses hin eine Einschätzung zur psychischen Disposition Ernsts geben. An diesem Montag jedoch präsentiert er auf Antrag der Verteidigung des Mitangeklagten Markus H. ein Kurzgutachten zur Aussagetüchtigkeit des 47-Jährigen. Genauer gesagt zu der Frage, ob diese in einem gesonderten Gutachten bewertet werden müsse.

    Die Antwort ist eindeutig. "Unter psychiatrischen Gesichtspunkten besteht keine Notwendigkeit für ein aussagepsychologisches Gutachten", erklärt Leygraf.

    Weshalb ändert Ernst seine Version so oft?

    Auf gut Deutsch: Nach Ansicht des Gutachters weiß Stephan Ernst genau, was er erzählt. Auch wenn Leygraf angesichts des Schlingerkurses von Ernsts bisherigen Aussagen zu dem Schluss kommt, dass es auf der Hand liege, "dass ein Teil der gemachten Aussagen nicht erlebnisfundiert sein können". Sprich: dass Ernst gelogen hat. Keine Neuigkeit. Aber über die Motivation für Ernsts Verhalten, der den Mord an Lübcke zunächst gestand, dieses Geständnis dann zurückzog und stattdessen Markus H. belastete, um dann am achten Tag der Hauptverhandlung doch wieder zu gestehen, herrscht nach wie vor Uneinigkeit.

    Für den Vertreter der Bundesanwaltschaft, Dieter Kilmer, steht fest, dass hinter Ernsts widersprüchlichen Einlassungen "ein prozessual-taktisches Verhalten" steckt. Die Verteidigung von Markus H. indes, auf deren Betreiben Leygraf seine Einschätzung abgeben musste, versucht die psychische Verfassung des Hauptangeklagten in den Mittelpunkt zu rücken - und dadurch den Wert seiner Aussagen gänzlich in Zweifel zu ziehen. Denn für ihren Mandanten sind diese nach wie vor alles andere als zuträglich.

    "Abschaum von Volksverrätern"

    Über der gesamten Befragung Stephan Ernsts durch das Gericht steht die Leitfrage, welche seiner Tatversionen der Wahrheit am nächsten kommt. Für Beobachter gerät dies leicht außer Blick angesichts der Kleinteiligkeit, mit der Ernsts Aussagen von den Mitgliedern des 5. Strafsenats am Frankfurter Oberlandesgericht seziert werden.

    Da sind die Nachfragen zum Verlauf der Bürgerversammlung in Lohfelden, bei der Walter Lübcke die Sätze sprach, die ihn im wahrsten Sinne des Wortes zur Zielscheibe von Ernst machen sollten: "Ich würde sagen, es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Da muss man für Werte eintreten. Und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist." Markus H. filmt diesen Moment. Später lädt er ihn ins Internet hoch. Das nicht einmal einmütige Video wird an diesem Montag noch einmal vorgeführt. "Ich glaub's nicht!" und "Verschwinde!" schreit eine Männerstimme. Stephan Ernst macht seiner Wut Luft.

    Dieser Moment ist eine Art Initialzündung für den sich immer weiter verstärkenden Hass auf den Kasseler Regierungspräsidenten. Das Gericht will von Ernst wissen, ob er das Video anschließend geteilt habe. Das tat er. Mit Arbeitskollegen und seiner Mutter. Dieser schickte er den Link aufs Handy mit dem Kommentar: "Da siehst Du wie weit sich dieser Abschaum von Volksverrätern von uns entfernt hat."

    Fetisch für NS-Devotionalien

    Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Rolle, die Ernst seinem Mitangeklagten zuweist, in allen drei Aussagen konsistent. Ein Freund und Gesinnungsgenosse, der die Wut auf "die da oben" teilte. In der zweiten und der dritten Tatversion aber übernimmt Markus H. die Rolle der treibenden Kraft hinter den Anschlagsplänen auf Lübcke. Bereits 2016 will Ernst gemeinsam mit ihm das Wohnhaus der Lübckes ausgespäht haben.

    Es folgten weitere Observierungen - gemeinsam oder jeweils allein. Aus der Idee eine Scheibe einzuschmeißen, das Haus zu besprühen oder Lübckes Auto zu zerstören, sei nach und nach der Plan erwachsen, den CDU-Politiker auch körperlich anzugreifen. Spätestens im September 2018, nach der Rückkehr von einer AfD-Demo in Chemnitz, habe der Entschluss gestanden. Im April 2019 sei dann bei einem Treffen zwischen beiden vereinbart worden, auf Lübcke zu schießen. So schildert es Ernst inzwischen.

    Das Bild, das er auf Nachfrage von seinem ehemaligen Freund zeichnet, ist alles andere als schmeichelhaft. Ideologisch verortet er ihn "in Richtungs Reichsbürger". Markus H. sei der Ansicht gewesen, dass die BRD kein souveräner Staat, die Regierung "keine richtige Regierung" sei, fasst es Ernst zusammen. Über den Holocaust habe H. behauptet, dass dieser "übertrieben" dargestellt werde. Zudem hätte er einen "Fetisch" für NS-Devotionalien gehabt. Fotos aus H.s Wohnung scheinen zumindest den letzten Punkt zu belegen. Neben einschlägiger Literatur sind auch Zinnfiguren zu sehen. Eine davon stellt einen SS-Offizier mit zum Hitlergruß erhobenen Arm dar. Auf seinem Schreibtisch soll H. zudem einen gebrauchten Zyklon-B-Kannister als Stifthalter benutzt haben.

    Erste Vernehmung als Basis

    Trotz der angeblich zentralen Rolle, die H. beim Anschlag auf Lübcke eingenommen haben soll, hatte Ernst ihn in seiner ersten Einlassung im Juni 2019 zumindest aus dem unmittelbaren Tatgeschehen herausgehalten. Diese erste Vernehmung, von der sich Ernsts Verteidigung wünschen dürfte, dass sie keine Beachtung mehr findet, dient dem Gericht und Bundesanwaltschaft immer noch als Vorlage, anhand derer Ernsts Einlassungen auf Widersprüche abgeklopft werden.

    Und davon sind weiterhin zahlreiche nicht befriedigend aufgeklärt. Ernst hatte erklärt, dass ihn sein erster Verteidiger, der in der rechtsextremen Szene bekannte Dirk Waldschmidt, überredet habe, Markus H. nicht zu belasten. "Die BRD-Eliten" würden ihn so oder so "fertig machen und verrotten lassen", soll Waldschmidt gesagt haben. Doch es gebe Unterstützer, die Ernst und seiner Familie beispringen würden - unter der Bedingung, dass er H. nicht mit der Sache in Verbindung bringe. Ganz gelungen ist ihm das nicht. Tatsächlich taucht H. auch in der ersten Vernehmung auf. Nicht nur im Zusammenhang mit der Bürgerversammlung in Lohfelden, sondern auch als derjenige, der Ernst in Kontakt mit dem Waffenhändler Elmar J. brachte.

    Unverständlich ist für das Gericht etwa, dass Ernst, wenn er denn H. schützen wollte, ihn so in den Fokus der Ermittler rückte. Ernst behauptet, ihm sei es bereits damals wichtig gewesen, dass seine und H.s Waffen sichergestellt werden: "Ich wollte, dass das mit den Waffen bekannt wird. Dass mit den Waffen nichts mehr passiert."

    Ebenfalls in der ersten Vernehmung hatte Ernst erklärt, bereits vor dem Anschlag 2019 zweimal mit geladener Waffe an Lübckes Haus gestanden zu haben. Auch davon will er nichts mehr wissen. "Ich habe übertrieben", betont Ernst. "Ich wollte, dass man mich für durchgeknallt hält." Bereits in seiner zweiten Vernehmung im Januar 2020 hatte er davon gesprochen, dass er den "Psycho-Nazi" gespielt habe. "Vielleicht", sagt Ernst schließlich, "kann das ein Psychologe besser erklären als ich".

    Ernst wirkt alarmiert

    Die Zuschauer erleben an diesem Montag bei der Befragung einen Hauptangeklagten, der, zumindest in der zweiten Hälfte - als die Bundesanwaltschaft ihn mit immer weiteren Nachfragen in Erklärungsnot bringt - erstmals nicht nur benommen wirkt. In Ernsts Stimme, die sonst zwar klar, aber monoton klingt, liegt zum ersten Mal so etwas wie Emotion. Ernst wirkt plötzlich wach und alarmiert. Der Hauptangeklagte merkt, wenn er in die Ecke gedrängt wird. Sein Verteidiger Mustafa Kaplan protestiert mehrfach gegen aus seiner Sicht unangemessene oder bereits beantwortete Fragen.

    "Das ist schon ein Psycho-Stück, das für uns nicht ganz nachvollziehbar ist", sagt der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel nach etwa der Hälfte der Befragung. Der Ausspruch bezieht sich auf Ernsts Aussageverhalten in der ersten Vernehmung. Er würde sich aber auch gut als Resumée dieses zehnten Prozesstages eignen.

    Die Befragung von Stephan Ernst wird am Donnerstag, 13. August, fortgesetzt.

  • Top-Thema

    Tag 9: Knapp vorbei an der terroristischen Vereinigung

    Zeichnung von S. Ernst, dessen Anwalt und einem Beamten im Gerichtssaal.

    Eine wesentliche Aufgabe des Strafverteidigers besteht darin, seinen Mandanten davor zu schützen, sich um Kopf und Kragen zu reden. Mustafa Kaplan kann davon inzwischen ein Lied singen. Wäre sein Mandant ein Schwimmer, dann könnte man an diesem Freitag davon sprechen, dass Kaplan ihm im letzten Moment den Rettungsring zugeworfen hat. Denn um ein Haar hätte der Hauptanklagte im Lübcke-Prozess, Stephan Ernst, sich selbst der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bezichtigt.

    Was wusste Alexander S. ?

    Der Rettungsring ist in diesem Fall die Unterbrechung zum Zwecke der Rücksprache mit seinem Mandanten. Zuvor hatte Ernst bereits gut zwei Stunden lang Fragen zu seiner Biografie, seiner Beziehung zum Mitangeklagten Markus H. und den Absprachen vor dem Anschlag auf Walter Lübcke beantwortet. Nun geht es um die gemeinsame Kommunikation über den Messengerdienst Threema.

    Dass die beiden Angeklagten den als besonders sicher geltenden Dienst nutzten, war schon länger bekannt. Ebenso, dass beide noch einen dritten Chatpartner hatten: Alexander S., langjähriger Aktivist der NPD und der rechtsextremen Freien Kräfte Schwalm-Eder. S. soll nach Recherchen des hr auch mit Markus H. an scharfen Waffen trainiert haben. Nun möchte der beisitzende Richter Christoph Koller wissen, was der Inhalt der Threema-Chats zwischen Stephan Ernst und S. gewesen sei.

    Es sei auch um politische Themen gegangen, gibt Ernst zunächst zu Protokoll. "Haben Sie mit Herr S. auch über den Herrn Lübcke gechattet?", hakt Adlhoch nach. "Ja", antwortet Ernst und lässt damit den ganzen Sitzungssaal am Frankfurter Oberlandesgericht aufhorchen. Als die Richterin wissen will, ob auch die Vorbereitungen zum mutmaßlichen Mord an Lübcke Gesprächsthema zwischen Ernst und S. waren, ruft Ernst nach dem Rettungsring. "Ich würde mich da gerne mit meinem Anwalt besprechen."

    Kehrtwenden nach Rücksprache

    Die Verteidigung hatte am 8. Prozesstag entschieden, Ernst selbst Fragen des Gerichts und der Familie Lübcke beantworten zu lassen. Diese Entscheidung entpuppt sich bereits jetzt als Vabanque-Spiel. Denn das Aussageverhalten des Angeklagten bestärkt nicht gerade die Glaubwürdigkeit seiner Aussagen. Bereits am letzten Prozesstag hatte er sich bei der Frage, ob der tödliche Schuss auf Lübcke mit seinem mutmaßlichen Mittäter Markus H. abgesprochen war, in Widersprüche verwickelt.

    Im von seinem Anwalt verlesenen Geständnis hatte er dies bejaht, auf Nachfrage des Gerichts dann erst bestritten und schließlich - nach Rücksprache mit seinem Anwalt - erklärt, dass vereinbart gewesen sei, "auf jeden Fall auf Herrn Lübcke zu schießen". Und auch an diesem neunten Prozesstag folgt auf die Rücksprache mit seinem Anwalt eine Kehrtwende. Plötzlich sollen die Chats mit S. gänzlich unpolitisch gewesen sein. Es sei "um technische Sachen" gegangen, bei denen er S. geholfen habe, so Ernst. Lübcke sei nie Thema gewesen.

    Es ist ein heikler Moment. Hätte Ernst zugegeben, dass es einen dritten Mitwisser gibt, hätte der 5. Strafsenat sich mit der Frage befassen müssen, ob Ernst, H. und S. eine terroristische Vereinigung nach §129a Strafgesetzbuch gebildet haben. Diese Selbstbelastung haben Ernst und Kaplan im letzten Moment umschifft.

    Lügen und lügen lassen

    Was nicht heißt, dass der Verdacht nicht weiterhin im Raum stünde. Denn zwar haben Ernst und H. ihre Threema-Chats miteinander und mit S. restlos gelöscht, doch nach Informationen des NDR soll S. in seiner Vernehmung zu Protokoll gegeben haben, am Vormittag des Tattags mit H. noch einen Flohmarkt besucht zu haben. Nur wenige Stunden vor Lübckes Tod hatten beide noch telefoniert.

    Und auch bei anderen Personen aus Ernsts Umfeld stellt sich die Frage, wie viel sie gewusst haben. Seinen Arbeitskollegen L., dem er zuvor bereits Waffen verkauft hatte, überredete er am Tag nach der Tat, Schmiere zu stehen, während er seine illegale Waffensammlung auf dem Gelände des gemeinsamen Arbeitsgebers vergrub - darunter die Tatwaffe, eine Rossi-Revolver Kaliber 38. Die Nachricht von Lübckes Tod war da längst durch die Medien gegangen. "Er kannte meine Vorgeschichte", sagt Ernst. "Ich habe ihm gesagt, dass ich mir Sorgen mache, dass es zu einer Hausdurchsuchung kommen könnte." Mehr will er L. nicht verraten haben.

    Auch sein Kollege und Freund A. sei nicht im Bilde gewesen, betont Ernst. Ihn hatte der Hauptangeklagte gebeten, ihm ein Alibi für die Tatnacht zu verschaffen. "Ich habe gesagt, ich habe mich mit jemandem eingelassen und Blödsinn gemacht." A. sollte gegenüber der Polizei behaupten, den Abend mit Ernst an der Orangerie in Kassel verbracht zu haben. A. stimmte zu.

    Noch lange nicht die volle Wahrheit

    Stephan Ernst, so viel wird aus diesen Aussagen deutlich, scheute nicht davor zurück, andere Menschen anzulügen, um sich selbst aus dem Fokus der Ermittler zu nehmen. Doch seiner Glaubwürdigkeit noch abträglicher sind zahlreiche kleine Widersprüche in seiner Erzählung - vor allem wenn es um die Rolle von Markus H. geht.

    Alles in allem verfestigt sich der Eindruck, dass auch nach seinem dritten Geständnis noch lange nicht die volle Wahrheit auf dem Tisch liegt. Und dass das Gericht sie von ihm jemals zu hören bekommt, darf inzwischen ebenfalls bezweifelt werden.

    Hinweis: In einer ersten Version dies Blogeintrags hatten wir geschrieben, dass Ernst seine Aussage auf Nachfrage des Gerichts noch dahingehend verschärft hätte, dass er und H. bereits bei einem Gespräch im April 2019 übereingekommen wären, auf Lübcke zu schießen. Tatsächlich hatte er bereits in seiner Einlassung am 8. Prozesstag zu Protokoll gegeben, dass der Einsatz der Waffe ab April 2019 in Betracht gezogen worden sei.

  • Top-Thema

    Tag 8: Die Kehrtwende

    Die Illustration zeigt Stephan Ernst und einen Vollzugsbeamten im Gerichtssaal.

    Es gibt Momente, in denen Zuschauer den Eindruck haben können, dass Schweigen ein Geräusch hervorruft. Etwa dann, wenn ein Angeklagter vor Gericht nicht recht weiß, was er antworten soll. Stephan Ernst ist so ein Angeklagter, dessen Schweigen man hören - oder besser gesagt fühlen - kann. Eine Stille, die das Eingeständnis enthält, nicht zu wissen, was man in diesem Moment sagen soll. In den Vernehmungsvideos, die bereits in den Prozess eingeführt wurden, gab es solche Momente beredter Stille zuhauf. An diesem Mittwoch, dem 8. Verhandlungstag im Prozess um die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU), konnte das Gericht einen solchen Augenblick zum ersten Mal live erleben.

    Es ist das entschiedene Nachfragen der beisitzenden Richterin Miriam Adlhoch, das Ernst unbeabsichtigt zum Schweigen bringt. Dabei ist die Nachricht des Tages, dass der Hauptangeklagte spricht. Zum Auftakt des Prozesstages hatte Ernst nämlich ein neuerliches und lange erwartetes Geständnis abgelegt - beziehungsweise ablegen lassen. Sein Verteidiger Mustafa Kaplan hatte die Einlassung verlesen, in der Ernst zugibt, am 1. Juni 2019 den tödlichen Schuss auf den Kasseler Regierungspräsidenten abgefeuert zu haben - in voller Absicht. Seine bis zu diesem Verhandlungstermin letzte Einlassung, wonach der Mitangeklagte Markus H. Lübcke "aus Versehen" erschossen habe, ist damit hinfällig.

    Was war mit Markus H. abgesprochen?

    Es wäre falsch zu sagen, dass Ernst Markus H. entlastet. Ernst behauptet weiterhin, dass er und H. sich am Abend des 1. Juni an einer Waschanlage unweit von Lübckes Wohnort Istha getroffen hätten, von wo aus sie mit Ernsts Wagen zum Haus des CDU-Politikers gefahren seien. Dort hätten sie gewartet, bis Lübcke auf die Terrasse kam und seien schließlich auf ihn zugegangen. Beide hätten ihn angesprochen und bedroht. Als Lübcke sie anschrie, will Ernst aus etwa einem Meter Entfernung geschossen haben.

    Die Nachfrage von Richterin Adlhoch, die Ernst erst zum Lavieren und dann zum Schweigen bringt, betrifft den gemeinsamen Tatentschluss. War vorab verabredet worden, dass auf Lübcke geschossen werden solle? In dem von seinem Verteidiger vorgetragenen Statement war noch die Rede davon, dass der Einsatz der mitgeführten Pistole von Beginn an "eine Alternative" gewesen sei, die beide in Betracht zogen. Markus H. wird in der Einlassung mit den Worten zitiert: "Wenn er blöd kommt, schießt Du!"

    Als Ernst den Tatablauf am Richterpult anhand von Luftbildaufnahmen des Tatorts rekonstruiert, klingt das alles nicht mehr ganz so klar. Jetzt muss er selbst reden. Ernst spricht mit einer Stimme, die etwas zu jugendlich für einen 47-Jährigen klingt und etwas zu schüchtern für einen kaltblütigen Mörder. Ob ein gezielter Schuss in den Körper oder den Kopf abgesprochen gewesen sei, will Richterin Adlhoch wissen. Ernst schweigt erst. Dann sagt er: "Das war nicht vorher verabredet." Damit ist die Verwirrung komplett. Und Ernst schweigt wieder.

    Doch das Schweigen währt nicht lange. Die Verhandlung wird für fünf Minuten unterbrochen. Ernst berät sich mit seinen Anwälten. Dann die endgültige Erklärung: "Es war vereinbart, auf jeden Fall auf Herrn Lübcke zu schießen."

    Der Mitangeklagte als treibende Kraft

    Viele Beobachter hatten für diesen Prozesstag ein erneutes Geständnis erwartet, nachdem Ernst sich seines Pflichtverteidigers Frank Hannig entledigt hatte. Doch was die Öffentlichkeit zu hören bekommt, ist gleichermaßen eine Anklage. Etwa gegen seinen Vater, den Ernst in seiner Einlassung als cholerischen Alkoholiker beschreibt, der ihn und seine Mutter aus nichtigen Anlässen brutal zusammenschlug und seine Kindheit in eine "Hölle aus Gewalt, Jähzorn und Einsamkeit verwandelte". Einziger gemeinsamer Bezugspunkt sei der Hass auf Ausländer gewesen, den er von seinem Vater übernommen habe.

    Fast die Hälfte von Ernsts Einlassung ist eine Schilderung seiner Vita. Man könnte auch sagen, der Versuch einer Erklärung - wenn nicht Rechtfertigung - seiner einschlägigen Gewalttätigkeit. Ernst wirkt während der Ausführungen seines Anwalts wie so oft in diesem Prozess benommen. Sein leerer Blick und die ausdruckslose Mimik lassen Resignation erahnen, ein Hauch von Aufgeben angesichts der Unabänderlichkeit des Geschehens, das sich vor ihm entfaltet. Ernst sieht aus, als wäre er zu Gast auf seiner eigenen Beerdigung.

    Eine Art Vaterfigur oder Mentor sei auch Markus H. für ihn gewesen, lässt Ernst erklären. In seiner neuesten Aussage erscheint H. erneut als treibende Kraft hinter dem Angriff auf Lübcke. H. habe ihn agitiert, die politischen Themen in ihren Gesprächen bestimmt: die drohende Islamisierung Deutschlands, das Aussterben der Deutschen, der unvermeidliche Bürgerkrieg. Gemeinsam hätten sie Lübckes Haus mehrfach ausgespäht. Zunächst hätte man den Plan gehabt, das Auto des Regierungspräsidenten zu demolieren und einen Drohbrief zu hinterlassen. Doch irgendwann sei man zu dem Entschluss gekommen, dass das als "Bestrafung" nicht ausreicht.

    Die Aussage von Ernst hat es in sich für den Mitangeklagten H. Bislang wird ihm Beihilfe zum Mord vorgeworfen. Sollte das Gericht der nun eingeführten Version von Ernst folgen, wäre H. plötzlich Mittäter eines gemeinschaftlich begangenen Mordes.

    Ex-Anwälte in schlechtem Licht

    Allerdings sind die Indizien für eine direkte Tatbeteiligung von Markus H. bislang zumindest dünn. Ernst gibt zu Protokoll, dass H. nach der Tat mit seinem eigenen Wagen noch mit zu Ernsts Wohnhaus gefahren sei, um ein Gewehr mitzunehmen und zu verstecken. Ernsts Frau hatte tatsächlich ausgesagt, dass sie in der Nacht ein zweites Auto habe wegfahren hören, nachdem ihr Mann zurückgekehrt war.

    Zudem hatte Oberstaatsanwalt Dieter Killmer in einem der Vernehmungsvideos berichtet, dass H. sich nach seiner Verhaftung überrascht gezeigt hätte, nur der Beihilfe bezichtigt zu werden. Was mit dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sei, soll dieser gefragt haben. Beweise für H.s Anwesenheit am Tatort sind bislang nicht bekannt.

    Auch von seinen ehemaligen Anwälten Dirk Waldschmidt und Frank Hannig zeichnet Ernst ein alles andere als schmeichelhaftes Bild. Ersterer habe ihm nahegelegt, Markus H. aus der Geschichte herauszuhalten und ihn mit finanzieller Unterstützung für seine Familie geködert. Auf Hannig wiederum soll seine zweite Aussage zurückgehen, in der er Markus H. für den tödlichen Schuss auf Lübcke verantwortlich machte. Die Idee sei gewesen, Markus H. zu einer Aussage zu bewegen. Hannig selbst wird zu diesen Vorwürfen nicht gehört werden können. Verteidiger Kaplan kündigte bereits an, diesen nach seiner Abberufung nicht von seiner anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht entbinden zu lassen.

    Empörung über Veröffentlichung der Vernehmungsvideos

    Die neuerliche Kehrtwende in seiner Aussage bedeutet nicht, dass Ernsts bisherige Einlassungen - die Vernehmungsvideos - für den Prozess keine Rolle mehr spielen. Zu Beginn des Prozesstages sind sie sogar Anlass für einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Thomas Sagebiel. Mitte letzter Woche hatte das Online-Format "STRG_F" Auszüge der Videos veröffentlicht. Die Verteidigung von Markus H. macht Richter Sagebiel nun zum Vorwurf, gleichgültig reagiert zu und nichts unternommen zu haben, um die vermeintlich urheber- und strafrechtlichen Verstöße des ARD-Formats zu ahnden.

    Dabei sind sich die Juristen in ihrem Urteil über die Veröffentlichungspraxis von "STRG_F" einig. Als "bedenklich" bezeichnet sie Richter Sagebiel in einem Schreiben an die Verteidigung von Markus H. Der Vertreter des Nebenklägers Ahmed I., Alexander Hoffmann, sprach gar von einer "Sauerei"; der Anwalt der Familie Lübcke, Holger Matt, findet den Vorgang "unsäglich". Ernsts Verteidiger Mustafa Kaplan kündigte an, eine Vorführung des Berichts zu beantragen.

    Während man sich am OLG Frankfurt also in der Beurteilung eines journalistischen Formats einig zu sein scheint, dürfte die neue Aussage des Hauptangeklagten von allen Seiten äußerst unterschiedlich bewertet werden. Insbesondere im Hinblick auf ihre Glaubwürdigkeit. Der Prozess wird am Freitag, 7. August, fortgesetzt.

  • Top-Thema

    Tag 7: "Damit werden wir niemals fertig"

    Illustration zum Blog über Lübcke-Prozess

    Der letzte Tag im Leben des Walter Lübcke verlief bis zum Abend denkbar unspektakulär. Am Morgen hatte der Kasseler Regierungspräsident einen Vorführwagen abgeholt, mit dem er und seine Frau Irmgard Braun-Lübcke in einen Kurzurlaub fahren wollten. Das einjährige Enkelkind - das Kind von Sohn Christoph und seiner Frau - sollte an diesem Samstag erstmals bei ihnen alleine übernachten.

    Davor: Gartenarbeit. Walter Lübcke trägt eine graue Latzhose, ein kariertes Hemd und Sandalen. Sein Gartenoutfit. Er trägt es noch immer, als ihn sein Sohn Jan-Hendrik in der Nacht auf den 2. Juni 2019 tot auf der Terrasse seines Wohnhauses in Wolfhagen-Istha auffindet.

    Bis zu diesem 7. Verhandlungstag bestand der Prozess um den mutmaßlichen Mord an Walter Lübcke im wesentlichen aus prozessualen Anträgen und den auf Video aufgezeichneten Einlassungen des Hauptangeklagten Stephan Ernst. An diesem Dienstag jedoch wird am Oberlandesgericht Frankfurt erstmals ein Zeuge vernommen: der jüngere Sohn des Getöteten.

    Kirmestrubel als Deckung

    Jan-Hendrik Lübcke und sein älterer Bruder Christoph haben den Prozess bislang schweigend verfolgt, den Blick stumm auf den Angeklagten gerichtet, der im Verdacht steht, ihren Vater aus rechtsextremen Motiven ermordet zu haben. Nun muss der 30-Jährige in den Zeugenstand und für die Öffentlichkeit rekapitulieren, was er vorfand, als er am 2. Juni letzten Jahres gegen 0.30 Uhr in das elterliche Wohnhaus zurückkehrte.

    Es war Kirmestag in Wolfhagen-Istha. Der Festplatz grenzt unmittelbar an das Grundstück der Lübckes an. Zwei, drei Gehminuten sind es bis zum Festzelt. Die Gebrüder Lübcke besuchen mit Freunden das Fest. Das Elternhaus ist so nahe, dass man auf der Terrasse noch jedes Wort verstehen kann, das auf der Bühne im Festzelt gesprochen wird. Das weiß auch der Hauptangeklagte Stephan Ernst. In allen Vernehmungen hat er erklärt, sich bewusst den Kirmestag ausgesucht zu haben, um Walter Lübcke aufzulauern. Ohne Tötungsabsicht - wie er mittlerweile behauptet. Trubel und Lärm sollten ihm Deckung für sein Vorhaben geben.

    Jan-Hendrik Lübcke lebt mit seinen Eltern unter einem Dach. Er und seine schwangere Frau wohnen im Ober-, seine Eltern im Erdgeschoss des Hauses. Als er gegen 0.24 Uhr von der Kirmes zurückkehrt, wundert er sich zunächst, dass die Terrassentür erkennbar offen steht und Licht in der angrenzenden Küche brennt. Als er wenige Minuten später auf die Terrasse tritt, sieht er seinen Vater an seinem üblichen Platz im Sessel sitzen. Der Kopf ist zurückgefallen. Zwischen den Fingern der linken Hand hängt eine nicht abgebrannte Zigarette. "Komm Papa! Bist eingenickt", ruft Jan-Hendrik seinem Vater zu.

    Vergebliche Wiederbelebung

    Doch Walter Lübcke reagiert nicht. Auch nicht als sein Sohn ihn am Arm greift. "Hier ist was passiert", dämmert es Jan-Hendrik Lübcke in diesem Moment. Der erste Verdacht: Herzinfarkt. Der Sohn wählt den Notruf und bekommt per Handy Anweisungen, um eine Wiedebelebung an seinem Vater durchzuführen.

    Jan-Hendrik Lübcke sieht aus wie die jugendliche Version seines Vaters. Deutlich schlanker zwar und mit glatteren, langsam zurückweichenden Haaren, aber unverkennbar der Sohn des getöteten CDU-Politikers. Die meiste Zeit berichtet er überraschend gefasst. Als er jedoch die minutenlangen Wiederbelebungsversuche jener Nacht beschreibt, bricht ihm die Stimme. "Wir werden nie damit fertig werden, was uns, was unserem Vater angetan wurde", wird er später zu Protokoll geben.

    Was danach folgt, wird in den kommenden Tagen die Arbeit der Ermittler erschweren. Die Sanitäter treffen am Haus der Lübckes ein, die Ehefrau, der zweite Sohn, weitere Verwandte. Es wird eng auf der Terrasse. Alle gehen von einem medizinischen Notfall aus. Möbel werden verrückt, um Platz zu schaffen. Auf der schlecht ausgeleuchteten Terrasse fällt allen Beteiligten erst nach einiger Zeit das Blut an Walter Lübckes Kopf und an einer Wand auf. An ein Gewaltverbrechen denkt trotzdem noch niemand.

    Nach etwa 40 Minuten wird Walter Lübcke in die Klinik Wolfhagen gebracht. Dort kann man nur noch seinen Tod feststellen. "Da haben sie uns verkündet, dass der Papa verstorben ist", erinnert sich Jan-Hendrik Lübcke. Erst eine weitere Untersuchung fördert zu Tage, dass "ein Gegenstand" im Kopf des Verstorbenen steckt. Jan-Hendrik Lübcke erfährt das von der mittlerweile eingetroffenen Kriminalpolizei. Er solle sich gut überlegen, ob er das allen mittlerweile im Krankenhaus eingetroffenen Verwandten erzählt, mahnt einer der Polizisten. Denn, theoretisch zumindest, könne sich auch unter ihnen der Täter befinden.

    Schuss aus relativer Nähe

    Das Projektil ist etwa anderthalb Zentimeter über dem rechten Ohr eingedrungen und hat eine kreisrunde Wunde hinterlassen, 1,2 Zentimeter im Durchmesser. Die Wundränder sind nicht adaptierbar. Soll heißen, wenn man sie zusammendrückt, passen die Rissstellen nicht zueinander. "Typisch für ein Schusswunde", erläutert der Leiter des rechtsmedizinischen Instituts Gießen, Reinhard Dettmeyer, der den Leichnam Lübckes obduzierte. Walter Lübckes Söhne haben zu diesem Zeitpunkt den Gerichtssaal verlassen. Es gibt Details, die auch sie nicht wissen wollen.

    Lübckes Körper habe keine Anzeichen einer tätlichen Auseinandersetzung gezeigt, so Dettmeyer. Die Verletzung an Schädel und Gehirn deuteten an, dass die Waffe zwar nicht aufgesetzt worden sei, es sich aber um einen "relativen Nahschuss" aus einer Entfernung von 30 Zentimetern bis zwei Metern handelte. Ein Kopfschrägschuss, resümiert der Rechtsmediziner. Wie diese Verletzungen zu den beiden unterschiedlichen Tatversionen, die Ernst bislang präsentiert hat, passen, müssen weitere Gutachten klären.

    Ernst verschiebt Aussage

    Wann diese zu hören sein werden, ist indes noch unklar. Der ursprünglich für Donnerstag, den 30. Juli, geplante 8. Verhandlungstag, wurde abgesagt. Eigentlich hatte Ernst angekündigt, sich an diesem Tag noch einmal selbst äußern zu wollen. Doch nach dem Zerwürfnis mit seinem inzwischen ehemaligen Verteidiger Frank Hannig am Montag haben sich Ernst und sein verbliebener Verteidiger Mustafa Kaplan mehr Zeit zur Vorbereitung ausgebeten.

    Hannig war zu Beginn des Verhandlungstages erwartungsgemäß vom Gericht entpflichtet worden, nachdem er am Montag ohne Rücksprache mit seinem Mandanten und dem Co-Verteidiger mehrere Beweisermittlungsanträge gestellt hatte - darunter auch einen, der "krumme Geschäfte" Lübckes mit der Photovoltaik-Firma seiner Söhne andeutete. Mustafa Kaplan hatte daraufhin im Auftrag von Ernst Hannigs Abberufung beantragt. Das Gericht folgte Kaplans Argumentation, wonach das Vertrauensverhältnis zwischen Ernst und Hannig "zerstört" sei.

    Der Prozess wird am 5. August fortgesetzt.

  • Top-Thema

    Tag 6: Anwalt im Abseits

    Illustration zum Blog über Lübcke-Prozess

    Wenn Richter Thomas Sagebiel behauptet "sprachlos" zu sein, dann ist meist das Gegenteil der Fall. Es ist eine Floskel, die eigentlich sagen will, dass der Vorsitzende Richter des 5. Strafsenats am Frankfurter Oberlandesgerichts, wütend ist. Richtig wütend. Und dass er nicht vorhat, mit dieser Wut hinterm Berg zu halten.

    An diesem 6. Prozesstag im Mordprozess Lübcke, ist Richter Sagebiel schon wenige Minuten nach Auftakt der Verhandlung "sprachlos". Anlass sind die Beweisermittlungsanträge, die Frank Hannig, einer der beiden Verteidiger des Hauptangeklagten Stephan Ernst, eingebracht hat. Für dieses findet der Vorsitzende des Gerichts eindeutige Worte: "Das ist doch handwerklich alles Unsinn, was sie hier von sich geben", fährt er den Dresdner Rechtsanwalt an. Sagebiels Sprachlosigkeit dröhnt durch den Sitzungssaal.

    Mustergültig ins Abseits manövriert

    Es hätte eigentlich ein ruhiger Tag im Lübcke-Prozess werden sollen. Auf dem Programm stand die Verlesung verschiedener Urkunden des Hauptangeklagten, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft Walter Lübcke am 2. Juni 2019, auf dessen Terrasse in Wolfhagen-Istha erschossen zu haben. Zeugnisse über bestandene Weiterbildungen und beendete Arbeitsverhältnisse. Ausschnitte aus der Biografie eines mutmaßlichen Rechtsterroristen.

    Gegen Mittag werden sie tatsächlich verlesen. Hannig ist zu diesem Zeitpunkt allerdings nur noch pro forma Stephan Ernsts Verteidiger. Zuvor hat er mustergültig demonstriert, wie man sich als Anwalt selbst ins Abseits manövriert.

    Dass der Verhandlungstag mit Anträgen der Verteidigung beginnt, ist im Lübcke-Prozess nichts Außergewöhnliches. Manche dienen der Verfahrensverzögerung, manche dazu Revisionsgründe zu schaffen, einige tatsächlich auch der Klärung von Verfahrensfragen. Frank Hannig allerdings betonte, dass es ihm um nichts dergleichen gehe.

    Aus der dreiwöchigen Sommerpause kehrte der Verteidiger mit nicht weniger als fünf Beweisermittlungsanträgen zurück. Das bedeutet, dass nicht etwa neue Indizien, die bereis vorliegen, in den Prozess eingeführt werden sollen, sondern dass Gericht und Staatsanwaltschaft bestimmte Sachverhalte auf mögliche Beweise überprüfen sollen. Für Hannig handelt es sich dabei um "die einzige Möglichkeit, Dinge in die Verhandlung einzuführen, die die Staatsanwaltschaft noch nicht ermittelt hat".

    Zweifel an ordentlicher Verteidigung

    Da wären zum Beispiel der mutmaßliche Waffenhändler Josef T., der möglicherweise Verbindungen zum Mitangeklagten Markus H. unterhalten habe, den Stephan Ernst bezichtigt, Walter Lübcke "versehentlich" erschossen zu haben. Oder die Herren C. und T., bei denen Hannig über eine Funkzellenabfrage geklärt haben will, wo sie sich in der Tatnacht aufhielten - ob sie möglicherweise die Flucht von Stephan Ernst und Markus H. absicherten. Bislang war von den beiden Männern im Prozess noch keine Rede gewesen.

    Und da ist vor allem der Einbruch in das Kasseler Regierungspräsidium im Juli 2019, bei dem Akten entwendet worden sein sollen. Nach Ansicht von Hannig könnten diese Informationen über Beteiligungen Walter Lübckes an Windkraft- und Solarfirmen seiner Söhne enthalten haben. Die Stoßrichtung des Anwalts ist deutlich: Lübcke und seine Familie könnten Dreck am Stecken gehabt haben - und vielleicht lieferte dies den Anlass zum Mord, nicht die rechtsradikale Gesinnung seines Mandanten. "Ich glaube, dass es ein anderes Tatmotiv gibt", betont Hannig.

    Das Problem: Mit diesen Ansichten steht Hannig wortwörtlich alleine da. Ernst selbst hat in allen drei Einlassungen, deren Videomitschnitte das Gericht in den ersten Verhandlungstagen in Augenschein genommen hat, nie Zweifel an einem politischen Motiv aufkommen lassen. Richter Sagebiel kann entsprechend keinen Bezug zum laufenden Prozess erkennen. Stattdessen sieht er "gequirlten Unsinn." Und zweifelt daran, dass Hannig seinen Mandanten ordentlich vertrete.

    Denn nicht nur hat Hannig, wie er selbst einräumt, die Beweisermittlungsanträge weder mit Ernst noch mit seinem Co-Verteidiger Mustafa Kaplan abgesprochen. Teilweise wären sie sogar geeignet, Ernst zusätzlichen Ärger einzubringen. Denn sollte er neben Markus H. weitere Mittäter gehabt haben, wie es Hannig nahezulegen scheint, stünde zusätzlich der Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Raum - ein Vorwurf, den die Bundesanwaltschaft bislang noch nicht erhoben hat.

    Ernst stimmt Entpflichtung zu

    Wie alleine Hannig dasteht, zeigt sich als sein Co-Verteidiger Mustafa Kaplan das Wort ergreift: "Sowohl der Mandant als auch ich distanzieren uns ausdrücklich von diesen Anträgen." Hannig versuche den getöteten Walter Lübcke und seine Angehörigen in "krumme Geschäfte zu verwickeln". Stephan Ernst hingegen habe kein Interesse daran, Lübcke und seine Hinterbliebenen "mit Dreck zu bewerfen".

    Spätestens an diesem Punkt ist allen Beteiligten klar, dass Hannig die längste Zeit Ernsts Verteidiger gewesen ist. Nach einer halbstündigen Sitzungsunterbrechung nimmt der Anwalt zwar seine Anträge zurück. Doch auch das bringt nichts mehr. Kaplan stellt im Namen seines Mandanten den Antrag, Hannig von der Pflichtverteidigung zu entbinden. Das Vertrauensverhältnis sei zerstört, so Kaplan. Auf Nachfrage des Gerichts bestätigt Ernst, das dies seinem Willen entspricht.

    PR als Teil des Mandats

    Es ist das jähe Aus für einen Anwalt, der seit der Mandatsübernahme im Sommer 2019 selbst oft im Mittelpunkt der Medien stand. Nicht nur wegen seiner Vergangenheit als rechtlicher Berater des Fördervereins der rechten Pegida-Demonstrationen, sondern weil er PR als Teil seines Mandats verstand. Seien es eigens einberufene Pressekonferenzen, seien es eigen Youtube-Videos, mit denen er das Prozessgeschehen von Anfang kommentierend begleitete.

    Eines dieser Videos - entstanden nach dem fünften Prozesstag - wird am Ende des Verhandlungstages vorgeführt. "Wir haben die wirkliche Wahrheit noch nicht gehört", sagt Hannig darin, "sie wird noch kommen." Es ist vielleicht das letzte Mal, das Hannig im Gerichtssaal 165C des Frankfurter Oberlandesgerichts zu hören war. Richter Sagebiel jedenfalls legt Co-Verteidiger Mustafa Kaplan nahe, bereits die Fühler nach einem neuen zweiten Anwalt für Ernst auszustrecken. "Vorsorglich", wie er betont.

    Eine endgültige Entscheidung über die Entpflichtung Hannigs wird für Dienstag erwartet.

  • Top-Thema

    Tag 5: Blaupausen für das "perfekte Attentat"

    Hauptangeklagter Stephan Ernst im Lübcke-Prozess im Frankfurter Gerichtssaal

    Nach knapp sechseinhalb Stunden hat Dieter Killmer einen "Knoten im Kopf". So zumindest fasst der Oberstaatsanwalt am Bundesgerichtshof das Gefühl zusammen, das die dritte Vernehmung von Stephan Ernst bei ihm hinterlassen hat. Einen Knoten, den er beim besten Willen nicht aufgelöst bekommt. Zu viele Widersprüche enthält Ernsts Einlassung, zu viele Lücken hinsichtlich der Tatplanung, der Ausführung und der Rolle des Mitangeklagten Markus H., dem Ernst in dieser Version die Schuld am Tod Walter Lübckes zuweist. Killmer lässt keine Zweifel daran, dass er die Geschichte für unglaubwürdig hält: "Ich gehe von einem politischen Attentat aus, das Sie alleine begangen haben."

    Am Freitag ist das am Frankfurter Oberlandesgericht im Video zu sehen - die letzte Stunde der dritten Vernehmung vom Februar 2020. Nach fünf Verhandlungstagen kennen die Beteiligten im Lübcke-Prozess nun alle Aussagen, die der Hauptangeklagte den Ermittlern zum mutmaßlichen Mord am Kasseler Regierungspräsidenten gemacht hat. Zwei Tatversionen und jede Menge Details aus dem Leben des Hauptangeklagten - inklusive seiner Vergangenheit in neonazistischen Strukturen. Insgesamt hat der Strafsenat gut 15 Stunden Videomaterial gesichtet. Und doch steht die Beweisaufnahme in diesem Prozess nach einhelligem Urteil aller Beteiligten noch ganz am Anfang.

    Vorschau auf die Strategie der Anklage

    Neue Erkenntnisse über den eigentlichen Tathergang brachten die verbliebenen 60 Minuten Videomaterial an diesem Freitag nicht. Dafür einige Einblicke in die Einbindung Stefan Ernsts in die Neonazi-Strukturen in Nordhessen, aus er bereits um 2010 ausgeschieden sein will. Bezeichnend ist, wen Stephan Ernst alles kennt. Der ehemalige V-Mann Benjamin G. gehört ebenso zu seinem Bekanntenkreis wie Mike S., der wie Ernst 2009 am Überfall auf eine DGB-Kundgebung in Dortmund beteiligt war. Karl-Heinz Hoffmann, dem berüchtigten Gründer der rechtsextremen Wehrsportgruppe Hoffmann, will er geschrieben haben. Vieles davon war bereits bekannt - auch den hessischen Sicherheitsbehörden.

    Es sind allerdings weniger Ernsts Ausführungen, die an diesem Freitag interessant sind. Zum Ende der Vernehmung hin ist es Oberstaatsanwalt Killmer, der die Richtung des Gesprächs vorgibt - gegen den Widerstand des immer energischer eingreifenden Verteidigers Frank Hannig. Killmer plaudert aus dem Nähkästchen oder besser gesagt aus den Ermittlungsakten. So erfahren Ernst, sein Anwalt und die Zuhörer in Saal 165C des Oberlandesgerichts Frankfurt, was die Anklage noch in petto hält.

    Killmer lässt Ernst etwa wissen, dass die Auswertung seiner Wärmebildkamera nahelegt, dass der Angeklagte Lübckes Haus auch am Tag vor dem mutmaßlichen Anschlag ausgekundschaftet hat. Er kommt auf die Daten zu sprechen, die auf einem USB-Stick in Ernsts Haus gefunden wurden: Namenslisten und weitere Daten von politischen Gegnern - angelegt während seiner "Anti-Antifa-Arbeit", wie Ernst sagt. "Die Blaupause für den Fall Lübcke habe ich bei ihnen gefunden", erläutert Killmer. Die Tötung des CDU-Politikers ist seiner Ansicht nach, "der Vollzug der Blaupause."

    Killmers Absicht ist klar. Der Oberstaatsanwalt versucht Ernst deutlich zu machen, wie wenig überzeugend seine Ausführungen nach Ansicht der Anklage sind. Dazu legt er ihm einen Teil der Beweise vor, die gegen ihn sprechen. In einem Prozess, der nach fünf Tagen noch ganz am Anfang steht, gibt das einen Hinweis darauf, wie die Anklage in den kommenden Wochen und Monaten argumentieren wird. Eine Art Vorschau auf das Programm.

    Prozess mit vielen Fronten

    Auch die Gegenseite hat bereits in den ersten Prozesstagen deutlich gemacht, welche Verteidigungsstrategie sie fahren wird. Wobei es eigentlich nicht eine, sondern zwei Gegenseiten gibt. DIe Verteidigung von Ernst versucht, ihren Mandanten auf Kosten des Mitangeklagten Markus H. zu entlasten. Somit verläuft eine von vielen Fronten in diesem Prozess zwischen den beiden Angeklagten. Deutlich wurde dies schon am ersten Prozesstag, als Ernsts Verteidiger Mustafa Kaplan die Abberufung der Verteidiger von Markus H. - Nicole Schneiders und Björn Clemens - beantragte. Der Hintergrund: Schneiders hatte auch schon Dirk Waldschmidt vertreten, Ernsts ersten Anwalt. Diesem wirft Ernst vor, ihn zu seinem inzwischen zurückgezogenen Geständnis gedrängt zu haben. Das Gericht lehnte diesen Antrag ab.

    Die Verteidiger von Markus H. hingegen hätten sich in diesen ersten Prozesstagen eigentlich zurückhalten können. Sehr wenig spricht bislang für eine direkte Tatbeteiligung, und den Vorwurf der "psychischen Beihilfe" wird die Staatsanwaltschaft erst noch erhärten müssen. Für Rechtsanwalt Björn Clemens steht indes fest, dass es nicht allein Ernst und seine Verteidiger sind, die seinen Mandanten belasten wollen, sondern auch die Behörden.

    Clemens ist Mitglied im Vorstand der Gesellschaft für freie Publizistik (GfP), die unter anderem die Schuld Deutschlands am Zweiten Weltkrieg leugnet. Für ihn handelt es sich um ein "politisches Verfahren". Ein Prozess, der dazu dienen solle, rechte Strukturen und Parteien wie die AfD in die Nähe des Terrorismus zu rücken. Gleich am ersten Verhandlungstag spricht er von "politischer Justiz" und rückt den mutmaßlichen Anschlag auf Lübcke in die Nähe des Reichtagsbrandes. Dem Hauptangeklagten, zu dessen Verteidigung er gar nicht berufen ist, bescheinigt er am dritten Prozesstag, kein "politischer Täter" zu sein. "Ein politischer Überzeugungstäter hat nach der Tat keine Schuldgefühle", glaubt Clemens zu wissen.

    Fortsetzung Ende Juli

    Gemein ist den Verteidigern beider Angeklagten, wie sie auch mit prozessualen Mitteln die Konfrontation suchen. Der Auftakt war gekennzeichnet von Befangenheits- und Verfahrensanträgen. Beides gehört zum Handwerk von Rechtsanwälten, insbesondere dann, wenn kein Interesse an einem zügigen Verfahren besteht. Letzteres zu gewährleisten ist die Aufgabe des Gerichts. Und der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel hat bereits mehrfach deutlich gemacht, dass er sich nicht mit "Nebensächlichkeiten" aufzuhalten gedenke.

    Nach fünf Tagen also steht der Prozess weiterhin ganz am Anfang. Aber es zeichnet sich ab, wie er bis Oktober verlaufen könnte. Der Prozess wird am 27. Juli fortgesetzt.

  • Top-Thema

    Tag 4: Stephan Ernsts zweite Version der zweiten Version

    Illustrationen zum Blog über Lübcke-Prozess

    Man merkt Stephan Ernst an, wenn er über eine Antwort länger nachdenken muss. Drei Wörter, die er wohl unbewusst hinzufügt, verraten es: "Sag' ich mal". Als der Beamte des Hessischen Landeskriminalamts (LKA) etwa von ihm wissen will, warum er und sein mutmaßlicher Mittäter Markus H. geflohen sein wollen, nachdem Walter Lübcke "versehentlich" von ihnen erschossen worden sei, anstatt Erste Hilfe zu leisten oder Rettungskräfte zu alarmieren, lautet die Antwort: "Es war reflexartig, sag' ich mal, dass wir geflohen sind."

    Als der LKA-Mann an anderer Stelle nachfragt, wie oft er in den vergangenen Jahren an Stammtischen der AfD teilgenommen habe, überlegt Ernst, und gibt schließlich "unregelmäßig, sag' ich mal" zu Protokoll.

    Zu den Eigenarten dieses Prozesses gehört, dass inzwischen alle Verfahrensbeteiligten und das Publikum die Stimme des Hauptangeklagten kennen, obwohl er im Gerichtssaal selbst noch nicht gesprochen hat. Zumindest nicht live. Bereits den dritten Prozesstag in Folge wird in Saal 165C des Frankfurter Oberlandesgerichts ein Video vorgeführt, das eine Vernehmung des - zum Zeitpunkt der Aufnahme - Beschuldigten Stephan Ernst zeigt.

    Es ist das bislang längste, aufgenommen im Februar 2020, nicht ganz einen Monat nachdem Ernst seine zweite Aussage vor einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshof gemacht hatte. Gut sechseinhalb Stunden, bei denen es sich im Grunde genommen um eine etwas ausgefeiltere Version der zweiten Version des Tatgeschehens handelt. Eine Einlassung mit relativ wenig neuen Erkenntnissen, weiterhin vielen unbeantworteten Fragen und jeder Menge "sag' ich mal".

    Das Grundgerüst bleibt gleich

    Das Grundgerüst der Tatversion, die in dieser dritten Vernehmung von Ernst präsentiert wird, bleibt gegenüber der vorherigen unverändert. Nicht er, Ernst, sondern der wegen Beihilfe mitangeklagte Markus H., habe Walter Lübcke in der Nacht auf den 2. Juni, erschossen. Nicht absichtlich wohlgemerkt, denn beide hätten keinen Tötungsvorsatz gehabt, als sie zum Haus des Kasseler Regierungspräsidenten in Wolfhagen-Istha gefahren seien. Vielmehr sei es darum gegangen, Lübcke "eine Abreibung" zu verpassen, ihn "einzuschüchtern und zu schlagen". Der Grund: Seine Unterstützung für die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung.

    Stephan Ernst wirkt in diesem dritten Video deutlich souveräner als bei der zweiten Vernehmung, ohne jedoch auch nur im Ansatz jene emotionale Mitgenommenheit zu zeigen, die sein später widerrufenes Geständnis vom Juni 2019 auszeichnete. Offenkundig hat Ernst die Pause zwischen der zweiten und dritten Vernehmung genutzt, um seine Aussage besser vorzubereiten.

    Die Antworten sind flüssiger, Nachfragen bringen ihn nicht gleich aus dem Konzept. Die Erzählung hat diesmal zumindest ein Grundmotiv, das konsequent ausgebaut wird: Nicht Ernst ist die treibende Kraft des Geschehens, das zum Tod Walter Lübckes führte, sondern Markus H.

    Markus H., das ist schon länger bekannt, war es, der 2015 den Mitschnitt jener Rede Walter Lübckes bei einer Bürgerversammlung in Lohfelden ins Netz stellte, die den CDU-Mann zum Hassobjekt für Rechte in ganz Deutschland machte. In Ernsts Erzählung geht H.s Rolle noch weiter. Gemeinsam habe man in den Folgejahren mehrfach das Wohnumfeld Lübckes ausgespäht. H. soll die Idee gehabt haben, "dass es auch mal 'ne gute Idee wäre, wenn man ihm [Lübcke] auf der Terrasse mal einen Besuch abstatten würde." Man sei sich einig gewesen, dass Lübcke irgendwie bestraft gehöre. Zunächst hätten sie daran gedacht, ihm die Scheiben einzuschmeißen, dann daran sein Auto zu beschädigen. Überhaupt sei H. von ihnen beiden derjenige gewesen, der immer wieder politische Themen angebracht hätte.

    Schließlich habe man sich auf "einschüchtern und schlagen" verständigt. Das habe man spätestens nach der gemeinsamen Teilnahme am "Trauermarsch" der AfD in Chemnitz im September 2018 beschlossen.

    Der Anwalt greift ein

    Wenn Ernst in dieser Erzählung ins Trudeln gerät, greift bei dieser dritten Vernehmung sein Anwalt Frank Hannig ein. Nicht nur mit den üblichen anwaltlichen Empfehlungen, an bestimmten Stellen zu schweigen, um sich nicht selbst zu belasten. "Mir haben Sie gesagt, dass Markus immer wieder gedrängt hat", sagt Hannig an einer Stelle. Ein anderes mal mahnt er seinen Mandanten "alles, was der Polizei helfen könnte", zu erzählen. Gefolgt von der Frage: "Gibt es hier 'ne Spur vom H." Hannig ist sich jederzeit bewusst, gefilmt zu werden. Auffällig oft betont er in verschiedenen Variationen, seinen Mandant nichts vorgeben zu wollen.

    Auf einige Widersprüche dieser Version hat Ernst diesmal - im Gegensatz zur Vernehmung vom Januar - wenigstens Antworten parat. Warum er und H. eine scharfe Waffe mitführten, wenn sie Lübcke "nur" einschüchtern und schlagen wollten? Um im Zweifel auch einen Warnschuss abgeben zu können. Warum man zwar daran gedacht habe falsche Nummernschilder am Auto anzubringen und die Handys zuhause zu lassen, aber keine Masken trug, um nicht erkannt zu werden? Weil alles ganz schnell gehen sollte. Warum er in seinem ersten Geständnis so detailliert seine emotionalen Reaktionen auf islamistische Anschläge beschrieben habe? Weil er als "Psychonazi" haben gelten wollen. Nicht unbedingt überzeugende Erklärungen, aber immerhin Erklärungen. Bei der Vernehmung im Januar hatte es stellenweise nicht einmal die gegeben.

    Ernst belastet derweil nicht nur Markus H. in dieser Aussage. Seinen Arbeitskollegen L., von dem bereits bekannt ist, dass Ernst ihm Waffen verkaufte, bezichtigt er, Schmiere gestanden zu haben, als er nach der Tat die Pistole sowie weitere Waffen aus seinem Besitz auf dem Werksgelände seines Arbeitgebers vergrub. Seinen ehemaligen Anwalt Dirk Waldschmidt beschuldigt er weiterhin, ihn zu dem "falschen Geständnis" vom Juni 2019 gedrängt zu haben.

    Sich selbst bescheinigt er hingegen, bereits 2009/2010 mit der Neonazi-Szene rund um die Freien Kameradschaften in Nordhessen gebrochen zu haben. Weil er mit "Rassismus" und "Antisemitismus" nichts anfangen konnte. Weil man ihn aufgrund seiner Beziehung zu seiner heutigen Frau angefeindet hätte. Und weil er die von den "Kameraden" an die Wand gemalte "Überfremdung" nicht habe feststellen können. Allerdings hielt ihn das nicht davon ab, später noch an die AfD und die rechtsextreme Identitäre Bewegung zu spenden.

    Ernst will Anfang August schriftlich aussagen

    Auch an diesem vierten Prozesstag verfolgt Stephan Ernst - inzwischen nicht mehr Beschuldigter, sondern Angeklagter - die eigenen Worte aufmerksam, während sein Blick auf die Videoleinwand im Gerichtssaal gerichtet ist. Mehrfach berät er sich mit seinen beiden Anwälten. Schon jetzt steht fest, dass auch diese Version wohl nicht die letzte Einlassung Stephan Ernsts sein wird. Bereits am dritten Prozesstag hatte seine Verteidigung angekündigt, dass sich ihr Mandant zumindest schriftlich nochmals äußern wolle.

    Nun steht fest, dass dies zwischen dem 30. Juli und 7. August erfolgen soll. In dieser Zeit sind drei Prozesstage angesetzt. Ob man dann Ernsts Stimme live im Gerichtssaal vernehmen wird, ist allerdings noch unklar.

  • Top-Thema

    Tag 3: Warum einen Mord gestehen, den man nicht begangen hat?

    Illustrationen zum Blog über Lübcke-Prozess

    Warum der Mord? Die Frage lässt den Beschuldigten sichtlich konsterniert zurück. Stephan Ernst weiß offenkundig nicht, was er antworten soll. Vielleicht weil er die Frage nicht versteht. Vielleicht aber auch, weil er sie nur allzu gut versteht und merkt, dass die ganze Glaubwürdigkeit seiner Erzählung an dieser einen Antwort hängen könnte.

    Warum der Mord? Der Mann, der diese Frage stellt ist, für die Zuschauer am Frankfurter Oberlandesgericht nicht zu sehen. Marc Wenske, Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof, sitzt außerhalb des Bildausschnitts des Videos, das an diesem dritten Verhandlungstag im Prozess um den mutmaßlichen Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke vorgeführt wird.

    Es geht Wenske nicht um ein Motiv für den Mord, denn Ernst bestreitet in dieser mehrstündigen Vernehmung vom Januar dieses Jahres, dass es sich um einen Mord gehandelt habe. Es geht um die Frage, warum Ernst den Mord zunächst im Juni 2019 gestanden hat. Eine Antwort hat der mutmaßliche Rechtsterrorist nicht parat - zumindest nicht spontan.

    Selbes Setting - neue Tatversion

    Es ist das zweite Mal, dass in diesem Prozess der Videomitschnitt einer Vernehmung des Hauptangeklagten in Augenschein genommen wird. Am zweiten Prozesstag hatte das Gericht mehr als vier Stunden lang eine Art Lebensbeichte von Ernst verfolgt, in der dieser schilderte, wie sich seine Wut auf Walter Lübcke zu einer hassgetriebenen Manie steigerte, an deren Ende der Kopfschuss auf der Terrasse von Lübckes Haus in Wolfhagen-Istha stand. Eine Version, die Ernst einige Wochen später nach einem Anwaltswechsel widerrief.

    Knapp vier Monate später, am 8. Januar 2020, ist das Setting dasselbe wie bei der ersten Vernehmung im Juni. Derselbe spartanisch eingerichtete Raum im Kasseler Polizeipräsidium. Im Hintergrund ein einzelner roter Bürostuhl. In der Bildmitte zwei zusammengeschobene weiße Tische. Dahinter hat Stephan Ernst Platz genommen, die Hände in Handschellen, der Rücken durchgedrückt, gekleidet in einen schwarzen Trainingsanzug mit weißen und gelben Streifen.

    Doch im Gegensatz zum ersten Mal, ist Ernst diesmal nicht allein. Neben ihm sitzt sein neuer Verteidiger Frank Hannig. Auf der anderen Seite - im toten Winkel der Kamera - Ermittlungsrichter Wenske und Oberstaatsanwalt Dieter Killmer. Die erste Vernehmung war ein Geständnis. Die zweite ist die Begründung des Widerrufs.

    Die wesentlichen Teile dieser zweiten Version des Tatgeschehens, sind der Öffentlichkeit bereits bekannt. Rechtsanwalt Hannig hatte sie im Januar bei einer Pressekonferenz bekannt gegeben. Demnach soll nicht Ernst Walter Lübcke absichtlich erschossen haben - vielmehr habe es sich um einen "Unfall" gehandelt, einen Schuss der sich versehentlich gelöst habe. Und die Tatwaffe habe nicht etwa Stephan Ernst in der Hand gehalten, sondern sein Mitangeklagter Markus H.

    "So, Herr Lübcke! Zeit zum Auswandern!"

    Sein Mandant habe bereits seit September 2019 darauf gedrängt, "reinen Tisch" zu machen, erklärt Hannig zu Beginn der Vernehmung. Er selbst habe ihm zunächst dazu geraten, dies zurückstellen, um der Verteidigung mehr Zeit zu geben. Herausgekommen ist eine Einlassung, die Ernst an diesem 8. Januar zunächst von einem Baltt abliest. Der zentrale Satz lautet: "H. hat, wie ich glaube, Herrn Lübcke versehentlich erschossen."

    Ernst liest ohne sichtliche Gemütsregung und beinahe ohne Intonation vor - wie ein Mensch, der selten in seinem Leben einen Text laut vortragen musste. Stockend berichtet er, wie er und H. mehrfach das Haus von Walter Lübcke aufgesucht und ausgespäht hätten, dass es H. gewesen sei, der die Idee gehabt hätte, am Tag der Kirmes nach Istha zu fahren und Lübcke aufzulauern. Ihn "einschüchtern und schlagen", sei das Ziel gewesen. H. habe falsche KfZ-Kennzeichen besorgt, die Ernst an seinem eigenen Pkw angebracht habe. Die geladene Waffe habe zwar ihm gehört, erklärt Ernst, er habe sie aber noch vor der Abfahrt nach Istha H. übergeben. Dort hätten beide Männer schließlich gewartet, bis sie Lübcke auf der Terrasse seines Hauses erblickt hätten.

    Zusammen seien sie an ihn herangetreten. "So, Herr Lübcke, Zeit zum Auswandern", habe H. gesagt und dabei die Pistole in der Hand gehalten. Ernst selbst sollte die Hände freihaben, um zuschlagen zu können. "Für so etwas wie Dich geh' ich jeden Tag arbeiten", will Ernst Lübcke entgegengeschleudert haben. Als der Regierungspräsident aufstehen wollte und die beiden Männer anschrie, sei H. zurückgewichen, dabei habe sich der Schuss gelöst.

    Die zweite Vernehmung ist nicht nur inhaltlich das glatte Gegenteil des Geständnisses vom Juni 2019. Im ersten Video war ein emotional aufgewühlter Ernst zu sehen, der jedoch eine in sich geschlossene Geschichte erzählen konnte - in einfacher aber klarer Sprache, der sogar Erzählstränge, die er unterbrochen hatte, wieder aufnahm. In der zweiten Vernehmung wirkt Ernst meist emotionslos. Der Vortrag ist zäh und abgehackt. Antworten lassen auf sich warten - und haben nicht selten wenig mit den gestellten Fragen zu tun.

    Entscheidende Fragen bleiben unbeantwortet

    Dabei sind es gerade die für die Glaubwürdigkeit der Aussage entscheidenden Fragen, die Ernst nicht beantworten kann. Warum haben er und H. zwar an falsche Nummernschilder gedacht, aber nicht daran, sich zu vermummen? Was erwarteten sie sich davon, Lübcke "einzuschüchtern und zu schlagen"? Warum war die Waffe geladen? Und warum hat er im Juni einen Mord gestanden, den er nicht begangen haben will?

    Ernst behauptet, dass ihm sein ursprüngliches Geständnis von seinem ersten Verteidiger Dirk Waldschmidt nahegelegt worden sei - einem bekannten Anwalt in der rechten Szene. Er solle H. aus der Geschichte rauslassen, habe Waldschmidt gesagt, dafür würde seine Familie finanzielle Unterstützung erhalten. Das Problem mit dieser Version: Ernst hat H. in seiner ersten Vernehmung mit ins Spiel gebracht - wenn auch nur als Nebenfigur - vorher wussten die Ermittler nichts von ihm. Und hätte er H. entlasten wollen, hätte Ernst im Juni auch die Verantwortung für den "Unfall" übernehmen können, statt sich selbst des Mordes zu bezichtigen. "Den Herrn H. hätten Sie auch so rauslassen können", stellt Ermittlungsrichter Wenske in der Vernehmung fest. "Warum der Mord?"

    Ernst präsentiert schließlich für die letzte Frage doch noch eine Antwort - nachdem er sich mit seinem Anwalt beraten hat. Er habe in der Szene als "Märtyrer" gelten wollen. Wenn sich die politischen Verhältnisse im Land verändert hätten, so sein damaliges Kalkül, hätte er als Held gegolten und wäre möglicherweise aus der Haft entlassen worden. Es ist nicht die einzige Mal, dass Hannig in dieser Vernehmung versucht, seinen Mandanten dazu zu bewegen, Lücken in der Erzählung zu schließen. Den Ermittlungsrichter überzeugt das allerdings nicht. "Ich glaube Ihnen das heute nicht", schließt Wenske die Vernehmung schließlich.

    Ein halbes Jahr später sind auch im Oberlandesgericht Frankfurt vorerst nur Ernsts Verteidiger von dieser Version der Tatnacht überzeugt. Holger Matt, Anwalt der Familie Lübcke, spricht von einem "Lügenmärchen", Björn Clemens, der Anwalt von Markus H. von "Geschichtenerzählerei". Oberstaatsanwalt Dieter Killmer bescheinigt Ernst mit seinen Antworten "keinen Millimeter überschritten" zu haben, um keine Angriffsfläche zu bieten. Ernsts Verteidigung will ihre Sicht der Dinge erst am vierten Prozesstag am Donnerstag darlegen. Dann wird wieder ein Video vorgeführt - von einer weiteren Vernehmung des Hauptangeklagten.

  • Top-Thema

    Tag 2: Die widerrufene Reue des Stephan Ernst

    Illustrationen zum Blog über Lübcke-Prozess

    Gerade mal zehn Minuten lang geht es an diesem zweiten Prozesstag um das eigentliche Tatgeschehen. Zehn Minuten in einer Marathon-Sitzung am Oberlandesgericht Frankfurt, die um 10 Uhr beginnt und sich bis in die frühen Abendstunden zieht. "Ich bin zurück ins Dunkel. Dann ging alles sehr schnell", berichtet der Mann im roten T-Shirt: "Er hat meinen Schatten gesehen. Er wollte noch schauen. In dem Moment ist der Schuss gefallen."

    Es ist der mutmaßliche Mörder von Walter Lübcke, Stephan Ernst, der diese Worte spricht. Und es ist eben dieser Stephan Ernst, der seinen eigenen Ausführungen so aufmerksam lauscht, als höre er sie zum ersten Mal. Als habe nicht er selbst am 25. Juni 2019, knapp drei Wochen nach der Tat, in einer polizeilichen Vernehmung bereitwillig Auskunft gegeben, deren Videomitschnitt an diesem Donnerstag im Saal 165 C gezeigt wird. Als hätten der Stephan Ernst im Gerichtssaal und der Stephan Ernst auf der Leinwand nichts miteinander zu tun.

    Verteidiger wollen Vorführung des Videos verhindern

    Ernsts Verteidiger dürften sich vermutlich genau das wünschen. Denn die polizeiliche Vernehmung vom Juni 2019 enthält das Eingeständnis der Tat. Ein äußerst ausführliches und schlüssiges, wie sich im Laufe des Tages zeigen wird. Mehr als vier Stunden lang redet Ernst über seinen eigenen Werdegang, seine Verbindung zur rechtsextremen Szene in Nordhessen, die Beschaffung von Waffen, den stetig steigenden Hass auf den Kasseler Regierungspräsidenten. Stellenweise klingt es wie eine Lebensbeichte, die im Eingeständnis der Tat ihren Höhepunkt findet. Das Geständnis hat Ernst aber inzwischen widerrufen.

    Deshalb versuchen seine Verteidiger zu Beginn des Verhandlungstages, der Vorführung des Videos zu widersprechen. Weil Ernsts spätere Aussage vor einem Haftrichter, wonach nicht er, sondern der mitangeklagte Markus H. Lübcke erschossen habe, als vorrangig anzusehen sei. Und weil Ernst bei der polizeilichen Vernehmung unter Schlafmangel gelitten und unter dem Einfluss eines Schmerzmedikaments gestanden habe.

    Zügige Prozessführung vs prozessuale Stiche

    Nur eine von zahlreichen prozessualen Einwendungen, die den Beginn der eigentlichen Beweisaufnahme weiter verzögern. Sowohl die Verteidigung von Ernst als auch von H. stellen erneut Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter Thomas Sagebiel. Anlass ist dessen direkte Ansprache an die Angeklagten am ersten Prozesstag. Sagebiel warb, "ein frühzeitiges und von Reue getragenes Geständnis" könne sich für Ernst und H. positiv auswirken: "Hören Sie nicht auf Ihre Anwälte, sondern hören Sie auf mich." Für Verteidiger Mustafa Kaplan der Versuch, "einen Keil" zwischen Mandant und Verteidigung zu treiben.

    Deutlich treten die widerstreitenden Interessen von Gericht und Verteidigung zu Tage: zügige Prozessführung gegen eine Strategie der kleinen prozessualen Stiche. Und die zeigen Wirkung. "Es geht hier schon langsam ein bisschen ins Lächerliche", erbost sich Sagebiel zwischendurch. Den Anträgen der Verteidiger wird nicht stattgegeben.

    Ernst weint - aber nicht um Lübcke

    Das vierstündige Video handelt nur am Rande vom Tod Walter Lübckes. Dafür umso mehr vom Leben des Stephan Ernst. Darin spielt Markus H. eine wichtige Nebenrolle. Ernst erzählt, wie er sich nach einer verbüßten Jugendhaftstrafe für einen Messerangriff auf einen türkischen Imam und einen misslungenen Rohrbombenanschlag auf eine Asylbewerbunterkunft in Kassel niederlässt und Kontakte zur rechtsextremen Szene knüpft: Freie Kameradschaften, Autonome Nationalsozialisten, NPD. In den 2000er Jahren sind Ernst und H. Teil der Szene.

    2010 sei in ihm aber der Entschluss gereift auszusteigen, sagt Ernst in dem ersten Geständnis: "Ich wollte ein normales Leben führen." Dann bricht seine Stimme. Er beginnt zu schluchzen, versucht sich mit den zu kurzen Ärmeln seines T-Shirts die Tränen aus den Augen zu wischen. Vielleicht erkennt er in diesem Moment der Vernehmung, dass es für ihn nie wieder so etwas wie "ein normales Leben" geben wird.

    Für Walter Lübcke und seine Angehörigen auch nicht. Doch an den Stellen, an denen es um sie geht, weint Ernst nicht.

    Hass wächst über die Jahre

    Vieles von dem, was Ernst schildert, ist bekannt. Er und H. treffen sich wieder, als sie bei derselben Firma arbeiten. Sie bestärken sich in ihren politischen Ansichten: dass Deutschland mit Migranten überflutet werde, ein Bürgerkrieg komme. "Das Mindeste, was wir machen müssen, ist uns bewaffnen", finden sie. H. vermittelt den Kontakt zu Elmar J., von dem Ernst unter anderem die Tatwaffe kauft.

    2015 schließlich kommt es zum letztendlich fatalen ersten Kontakt mit Lübcke. Bei einer Bürgerversammlung in Lohfelden zur Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft sagt der CDU-Politiker: "Es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Da muss man für Werte eintreten, und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist." Von da an ist Lübcke eine Zielscheibe rechten Hasses. Ernst sagt, dieser Hass in ihm sei über die Jahre gewachsen.

    "Ich habe gebetet: Gott, gib ihn in meine Hände!"

    Ernst sucht mehrfach Lübckes Wohnhaus in Wolfhagen-Istha auf und beobachtet es. Spätestens nach dem islamistischen Anschlag in Nizza im Jahr 2016 habe er "den Entschluss gefasst, dem Herrn Lübcke etwas anzutun", sagt er im Video. Waffen besitzt er da schon. "Ich habe gebetet: Gott, gib ihn in meine Hände!"

    Schon 2017 und 2018 fährt Ernst mit Mordvorsatz nach Istha - immer am Tag der örtlichen Kirmes. Das erscheint ihm ideal, da dann der ganze Ort abgelenkt ist. Immer überlegt er es sich im letzten Moment anders.

    Auch 2019 wäre es fast nicht zum tödlichen Schuss gekommen, wenn man Ernst glauben mag. Am 1. Juni verlässt er um 19.30 Uhr sein Haus, die Tatwaffe in einer Umhängetasche verstaut. Er fährt nach Istha. Dort wartet er bis etwa 23 Uhr. Dann nähert er sich von hinten dem Wohnhaus von Lübcke. 20 Minuten wartet er. Als er schon wieder zum Auto zurück will, steht Walter Lübcke plötzlich auf der Terrasse. "Ich habe vor ihm gestanden. Er hat mich aber nicht gesehen." Ernst steigt über einen Zaun, eine kleine Mauer, nähert sich Lübcke durch ein Blumenbeet. Dann schießt er ihm aus anderthalb bis zwei Metern Entfernung in den Kopf.

    Am Ende zeigt Ernst Reue

    Was Stephan Ernst ein Jahr nach dieser Vernehmung von seinen damaligen Einlassungen hält, bleibt vorerst sein Geheimnis. An diesem zweiten Prozesstag spricht nur sein um ein Jahr jüngeres Ich.

    Am Ende des Videos zeigt dieses jüngere Ich Reue - ob echt oder nicht, sei dahingestellt. "Niemand soll für die Worte, die er sagt, sterben", schluchzt Ernst mehrfach ins Mikrofon. Ausgerechnet der Anwalt der Familie Lübcke glaubt Ernst. "Er zeigt ehrliche Reue für seine schreckliche Tat", sagt Holger Matt am Donnerstag: "Leider hat er diesen Weg nicht fortgeführt."

    Der Prozess wird am 30. Juni fortgesetzt.

  • Top-Thema

    Tag 1: Schweigende Angeklagte, klagende Verteidiger

    Wegen Mordes an Walter Lübcke angeklagter Stephan Ernst mit seinen beiden Verteidigern Hannig (r.) und Kaplan

    Stephan Ernst gehört nicht zu jenen Angeklagten, die ihr Gesicht verstecken. Das bei großen Prozessen obligatorische Blitzlichtgewitter lässt der 46-Jährige an diesem Dienstag stoisch über sich ergehen, ohne auch nur den Versuch zu unternehmen, das Gesicht zu verdecken. Es hätte auch wenig Sinn. Seit mehr als einem Jahr kursieren sein voller Name und sein ungepixeltes Foto in den Medien. Man kennt das Gesicht des hochgewachsenen Ernst, dem immer noch etwas Jugendliches anhaftet, das auch nicht verschwindet, wenn er wie an diesem Dienstag in einem etwas überdimensionierten dunkelblauen Anzug auftritt. Stephan Ernst hat sogar einen eigenen Wikipedia-Eintrag. "Rechtsterrorist" steht dort hinter seinem Namen zu lesen.

    Ein gutes Jahr nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat nun der Prozess gegen den Mann begonnen, der nach Ansicht der Bundesanwaltschaft für den Tod des CDU-Politikers verantwortlich zeichnet. Eine Tat, die er zunächst gestanden hatte, ehe er den Anwalt wechselte und dieses Geständnis wieder zurückzog. Vieles über den Werdegang von Ernst, seine "Karriere" in rechtsextremen Zusammenhängen, seine Geschichte politisch motivierter Gewalttaten ist bereits bekannt. Man könnte sagen, dass über Ernst bereits seit mehr als einem Jahr verhandelt wird. Doch seit diesem Dienstag liegt der Fall Ernst - der eigentlich ein Fall Walter Lübcke ist - in den Händen des 5. Strafsenats des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG).

    90.000 Seiten Akten

    32 Verhandlungstage sind bis Ende Oktober dieses Jahres angesetzt. Schon jetzt gehen jedoch die meisten Beobachter davon aus, dass sich der Prozess bis ins Jahr 2021 ziehen könnte. Knapp 90.000 Seiten umfassen die für diesen Fall relevanten Akten, in dem es nicht nur um den Mord an Walter Lübcke im Juni 2019 gehen wird, sondern auch um den versuchten Mord an dem irakischen Asylbewerber Ahmed I., den Ernst bereits im Januar 2016 mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben soll. Mord, versuchter Mord sowie zahlreiche Verstöße gegen das Waffengesetz wirft die Bundesanwaltschaft Ernst vor. Und er ist nur der Hauptangeklagte.

    Der Verhandlungssaal des 5. Strafsenats am OLG erinnert dieser Tage an ein altes Sprachlabor, wie sie zahlreiche Schulen in den 1960er-Jahren spendiert bekamen. Zwischen den einzelnen Prozessbeteiligten sind Plexiglas-Scheiben installiert - eine Vorsichtsmaßnahme in Corona-Zeiten. In einer dieser transparenten Boxen etwa drei Meter vor Ernst sitzt Markus H., dem Beihilfe zum Mord vorgeworfen wird. Er soll Ernst im Jahr 2015 den Kontakt zu Elmar J. vermittelt haben. Von ihm soll die Pistole stammen, mit der vier Jahre später Walter Lübcke erschossen wurde.

    Völkisch-nationalistische Freundschaft

    Die Staatsanwaltschaft zeichnet in ihrer Anklageschrift das Bild einer engen freundschaftlichen Beziehung zwischen Ernst und H., die vor allem auf einem gemeinsamen "völkisch nationalistischen" Weltbild fußte. Beide waren in den 2000ern in der Kameradschaftsszene in Kassel aktiv; Ernst zu diesem Zeitpunkt wegen rassistisch motivierter Gewaltdelikte bereits verurteilt. Später zogen sich beide aus der Szene scheinbar zurück. Ihr Weltbild habe sich jedoch nicht verändert.

    Bereits 2014, so die Staatsanwaltschaft, seien beide Männer überzeugt gewesen, dass sich "die Deutschen" bewaffnen müssten, um sich gegen eine drohende Überfremdung zu wehren. Markus H. durfte legal Waffen besitzen, Stephan Ernst nicht. Dennoch werden später bei ihm nicht weniger als neun Feuerwaffen und eine Druckluftpistole gefunden, versteckt in einem Depot auf dem Gelände seines Arbeitgebers. Ab 2015 sei Ernst laut Anklageschrift bereit gewesen, "schwere Gewalttaten" zu begehen. Als Ziel kristallisierte sich Walter Lübcke heraus - wegen seiner flüchtlingsfreundlichen Einstellung.

    Markus H. habe Ernst in dieser Absicht bestärkt, glaubt die Staatsanwaltschaft: durch Worte und durch gemeinsames Schießtraining. Deshalb wirft sie ihm Beihilfe zum Mord vor.

    Stephan Ernst droht Sicherungsverwahrung

    Der Auftritt von Markus H. an diesem Dienstag ist in allen Belangen das Gegenteil von Stephan Ernst. H. verbirgt sein Gesicht unter der Kapuze seines olivgrünen Pullovers, einem Mundschutz und schließlich auch einem Aktenordner. Sein Outfit ist leger, als wäre er direkt von der Straße in den Gerichtssaal gestolpert. Während Ernst durchaus mitgenommen wirkt, grinst Markus H. mit einem Ausdruck, der sowohl Selbstbewusstsein als auch Ungläubigkeit ob der Situation, in der er sich wiederfindet, ausdrücken kann.

    Für H. geht es um weniger. Bei Ernst, das betont der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel nach Verlesung der Anklage, steht eine lebenslange Freiheitsstrafe im Raum. Die Staatsanwaltschaft sieht sogar die Voraussetzungen für eine anschließende Sicherungsverwahrung erfüllt. "Die beste Verteidigung ist ein frühzeitiges und von Reue getragenes Geständnis", lässt Richter Sagebiel beide Angeklagten wissen. Dass es dazu kommt, ist aber eher unwahrscheinlich.

    Verteidigerin wird zum Problem

    Denn bevor die Bundesanwaltschaft zu Prozessbeginn die Anklage präsentieren kann, machen die Verteidiger der beiden Angeklagten deutlich, wo in diesem Prozess die Fronten verlaufen. Es sind mehrere.

    Mustafa Kaplan, einst Opferanwalt im NSU-Prozess, jetzt einer von zwei Verteidigern von Stephan Ernst, stellt gleich zu Beginn einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter. Der Hauptgrund: Richter Sagebiel hatte die Bestellung der Anwältin Nicole Schneiders zur Pflichtverteidigerin von Markus H. zugelassen.

    Eine problematische Entscheidung aus Sicht Kaplans. Denn Schneiders vertritt in einem anderen Verfahren Dirk Waldschmidt - den ersten Anwalt von Stephan Ernst. Als dieser noch sein Rechtsbeistand war, hatte Ernst den Mord an Lübcke gestanden. Heute behauptet er, diese Aussage nur gemacht zu haben, weil Waldschmidt ihm finanzielle Unterstützung angeboten hätte, wenn er Markus H. entlaste. Denn inzwischen behauptet Ernst, am Tatabend Lübcke zusammen mit Markus H. aufgesucht zu haben. Dabei hätte sich unabsichtlich ein Schuss aus der Pistole gelöst, die Markus H. mitgeführt haben soll.

    Aus den einstigen Freunden sind also inzwischen Gegner geworden. Kaplan verlangt entsprechend die Abberufung von Nicole Schneiders und des zweiten Verteidigers von Markus H., Björn Clemens. Stephan Ernst zweiter Verteidiger Frank Hannig sieht zudem die Prozessbeteiligten nicht ausreichend vor einer Ansteckung mit Covid-19 geschützt.

    Vorgehen der Verteidigung "schwer zu ertragen"

    Die Verteidigung von Markus H. geht sogar noch einen Schritt weiter und fordert, die Anklage erst gar nicht zu verlesen. Rechtsanwalt Clemens beklagt wortreich, dass sein Mandant medial bereits vorverurteilt worden sei, obwohl seine Tatbeteiligung noch gar nicht nachgewiesen sei. Zudem seien Einzelheiten aus der Ermittlungsakte öffentlich geworden.

    All das unterlaufe "die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen" im Prozess. Ein faires Verfahren sei daher ausgeschlossen. Sein Mandant sei "öffentlich hingerichtet" worden, beklagt Clemens. Ihm gegenüber sitzen die Angehörigen von Walter Lübcke, zwei erwachsene Söhne und seine Frau und lassen diese Wortwahl unkommentiert.

    Bundesanwaltschaft und Nebenkläger weisen die Einwürfe der Verteidigung ab. Auch das Gericht lehnt die meisten Anträge ab. Über den Befangenheitsantrag wird bei anderer Gelegenheit entschieden werden. Ein erwartbarer Ausgang, wie auch die Verteidiger wissen. Anträge dieser Art dienen vor allem dazu, Ansätze für eine spätere Revision zu schaffen. Für Holger Matts, den Vertreter der Familie Lübcke, ist dieses Vorgehen zu Beginn des Prozesses dennoch "schwer zu ertragen".

    Stumme Anklage

    Nach viereinhalb Stunden schließlich kann der eigentliche Prozess mit der Verlesung der Anklage beginnen. Die beiden Angeklagten äußern sich dazu nicht. Ernsts Verteidiger Kaplan will nicht ausschließen, dass sich sein Mandant im Laufe des Verfahrens doch noch einlässt. Für Markus H. verliest Björn Clemens ein Eingangsstatement, das sich wenig mit den Tatvorwürfen befasst, dafür umso mehr mit der vermeintlich "politisch motivierten" Anklage.

    Es ist ein Prozessauftakt, bei dem fast alle Seiten ausgiebig zu Wort kommen. Die Verteidigung, der Vorsitzende Richter, Bundesanwaltschaft und auch die Anwälte der Nebenkläger. Drei Menschen jedoch schweigen: Jan-Hendrik Lübcke, Christoph Lübcke und Irmgard Braun-Lübcke. Die drei Hinterbliebenen des getöteten Walter Lübcke haben den Saal am Vormittag als erste betreten. Ihre Augen fixieren den ganzen Prozess über den Angeklagten Stephan Ernst. Auch das ist eine Art Anklage - eine, die keine Worte braucht.

  • Top-Thema

    Was Sie über den Prozess wissen müssen

    Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Mordfall Lübcke und den Prozess in Frankfurt zusammengetragen:

    • Ein Überblick über den Stand der Erkenntnisse: Was über die Tat und die mutaßlichen Täter bekannt ist
    • Alles Wichtige zum Mordprozess in Frankfurt: Anwälte, Nebenkläger, Abstandsregeln
    Weitere Informationen
    Drei Illustrationen der Illustratorin Inga Reichert in Kombination: Szene einer Ermordung, ein SEK-Einsatz, und ein Angeklagter vor Gericht.
    • Nacht von 1. auf 2. Juni 2019: Walter Lübcke wird auf seiner Terrasse in Wolfhagen-Istha (Kassel) in den Kopf geschossen. Er stirbt noch in der Nacht im Krankenhaus.
    • 16. Juni 2019: Der Rechtsextremist Stephan Ernst wird an seinem Wohnort in Kassel-Forstfeld festgenommen.
    • 25. Juni 2019: Ein Geständnis von Ernst führt zu Festnahmen der mutmaßlichen Komplizen Markus H. und Elmar J.. Außerdem führt Ernst die Ermittler zu seinem Waffendepot.
    • 16. Juni 2020: Beginn des Prozesses gegen Stephan Ernst und Markus H. vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Ernst wird Mord, versuchter Mord im Fall des Flüchtlings Ahmed I. und unerlaubter Waffenbesitz vorgeworfen. Markus H. wird wegen Beihilfe zum Mord angeklagt.
    Ende der weiteren Informationen