Die Gießener Ärztin Hänel ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche in Karlsruhe gescheitert.

Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an, hieß es am Mittwoch. Hänel wollte sich gegen ihre strafrechtliche Verurteilung wehren. Die Kammer entschied, dass der Bundestag während des Verfahrens die Vorschrift rückwirkend aufgehoben habe. Damit sei Hänels Rechtsschutzinteresse erledigt. 2017 hatte das Amtsgericht Gießen die Ärztin zu einer Geldstrafe verurteilt.