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Waffenverbot an Silvester

Symbolbild: Ein Schild "Waffen verboten" ist an einem Mast befestigt.

Kurz vor dem Verkaufsstart für Raketen und Böller in Hessen haben die Behörden gewarnt, vorsichtig zu sein. In einigen Zonen der Städte gibt es zu Silvester Waffen- und Feuerwerksverbote.

Zum ersten Mal nach zwei Jahren pandemiebedingter Verkaufsverbote ist Feuerwerk in Hessen an Silvester wieder grundsätzlich erlaubt. Sozialminister Kai Klose (Grüne) und das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt riefen zu Vorsicht auf und kündigten für die laufende Woche verstärkte Kontrollen von Pyrotechnik im Handel an.

Klose warnte vor möglichen Verletzungen und Sachschäden - insbesondere durch illegal eingeführte Böller und Raketen - und appellierte an Verbraucherinnen und Verbraucher, nur geprüfte Produkte zu kaufen. Von den zuständigen Aufsichtsbehörden werde kontrolliert, dass "nur zugelassene und mit Prüfzeichen versehene pyrotechnische Gegenstände im Handel erhältlich sind", sagte Klose.

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Wie erkenne ich geprüftes Feuerwerk?

An dem "CE"-Zeichen, das für die Einhaltung der EU-Standards der Herstellung steht, sowie an der Registriernummer kann man erkennen, dass es sich um geprüftes Feuerwerk handelt. Die Registriernummer beginnt europaweit mit 0589. Darauf folgt die Feuerwerkskategorie (F1 oder F2) und eine fortlaufende Nummer.

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Bußgeld oder Freiheitsstrafe bei Verstößen

Auch das RP kündigte verstärkte Kontrollen im Handel und bei der Lagerung von Raketen und Böllern an. Eine genaue Übersicht für die Regeln im Handel hat das Sozialministerium veröffentlicht.

Wenn Verstöße festgestellt werden, werde das RP mit Bußgeldern und gegebenenfalls Strafverfahren gegen die Händlerinnen und Händler vorgehen, hieß es. Wie das Sozialministerium mitteilte, kann der wissentliche Verkauf von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.

Für die Silvesternacht erinnerten Klose und RP die Feiernden an die geltenden Regeln und Vorschriften in Hessen.

Diese Regeln sind beim Feuerwerk zu beachten

  • Nur von Donnerstag bis Samstag, 29. bis 31. Dezember, darf Feuerwerk verkauft werden.
  • Das Zünden von Böllern und Raketen ist nur rund um den Jahreswechsel an Silvester und Neujahr erlaubt. Städte und Gemeinden können die genauen Uhrzeiten individuell regeln.
  • Pyrotechnik darf nicht in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern abgebrannt werden.

Zusätzliche Feuerwerksverbotszonen

  • Frankfurt: Böllerverbot am Eisernen Steg, außerdem Waffenverbot an Bahnhöfen und Streckenabschnitten der Bahn
  • Fulda: Absolutes Feuerwerksverbot im gesamten Altstadtbereich
  • Marburg: Böller-Verbot in der kompletten Oberstadt inklusive Schloss, im Schlosspark, am Lutherischen Kirchhof sowie vor der Elisabethkirche
  • Darmstadt: Verbot zur Verwendung von Feuerwerkskörpern am Luisenplatz und auf der Mathildenhöhe
  • Kassel: Feuerwerksverbot in der Karlsaue und im Bergpark

Waffenverbot an Frankfurter Bahnhöfen

Verstärkte Kontrollen für die Silvesternacht kündigte am Dienstag auch die Bundespolizei für Bahnhöfe und Streckenabschnitte der Bahn in Frankfurt an: Hier gilt vom 31. Dezember, 12 Uhr, bis 1. Januar, 9 Uhr, ein Waffenverbot.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung der Bundespolizei bezieht sich auf das Mitführen von "gefährlichen Gegenständen jeglicher Art", als Beispiele werden unter anderem Schusswaffen, Schreckschusswaffen und Messer genannt.

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