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Teil-Freispruch wegen Waffenverkaufs ist rechtens

Schild mit der Aufschrift "Bundesgerichtshof" und einem Bundesadler an einer Wand.

Bis heute ist unklar, wer dem Mörder von Walter Lübcke die Tatwaffe verkaufte. Ein Verdächtiger muss sich nicht weiter verantworten - der Bundesgerichtshof bestätigte ein Urteil.

Ein Mann, der wegen des angeblichen Verkaufs der Tatwaffe an den Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke freigesprochen wurde, muss nicht nochmals vor Gericht. Der Teil-Freispruch in dieser Sache sei nicht zu beanstanden, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Mittwoch und verwarf damit die Revision der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf.

Die Anklagebehörde war gegen ein Urteil des Landgerichts Paderborn vom Januar vergangenen Jahres vor den BGH gezogen (Az. 4 StR 212/22). In Paderborn war der 68-Jährige zwar wegen des unerlaubten Besitzes von Munition zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Den Verkauf der Mordwaffe im Jahr 2016 an den späteren Lübcke-Attentäter Stephan Ernst war ihm aus Sicht des Gerichts aber nicht nachzuweisen. Es sprach ihn vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei.

Gericht: Antrag zu Recht nicht stattgegeben

Mit der BGH-Entscheidung ist der Teil-Freispruch nun rechtskräftig. "Ich bin froh, dass für meinen Mandanten nun endlich alles vorbei ist", erklärte sein Anwalt Ashraf Abouzeid. Die Düsseldorfer Anklagebehörde hatte Verfahrensfehler gerügt und unter anderem moniert, dass das Landgericht den damals bereits wegen Mordes verurteilten Ernst in der Verhandlung gegen den 68-Jährigen nicht angehört hatte.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte seinerzeit eigens die Aussetzung des Verfahrens beantragt, um dies zu ermöglichen. Denn das Urteil gegen Ernst war damals noch nicht rechtskräftig gewesen. So lange hätte der Lübcke-Mörder als Zeuge nicht aussagen müssen. Das Landgericht hatte dem Antrag nicht stattgegeben - zu Recht, führte der zuständige BGH-Strafsenat nun aus.

68-Jähriger bestreitet Verkauf der Waffe

Auch sei in der Revisionsbegründung nicht erläutert worden, was Ernst als Zeuge zur Aufklärung des Waffenerwerbs hätte beitragen können. Schon in seinem eigenen Prozess habe er widersprüchliche Angaben gemacht. Zudem wäre es durchaus denkbar gewesen, dass Ernst auch vor dem Paderborner Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht gehabt hätte, um sich nicht selbst zu belasten.

Der 68-Jährige aus Ostwestfalen hatte stets bestritten, die Mordwaffe an den Rechtsextremisten Ernst verkauft zu haben. Er räumte vor dem Landgericht lediglich ein, ihm etwa ein Bajonett und eine nicht funktionsfähige Dekorationswaffe verkauft zu haben. Ernst und er hatten sich seinerzeit auf einem Flohmarkt kennengelernt und waren bis 2019, dem Jahr des Lübcke-Mordes, in Kontakt.

Lübcke aus nächster Nähe erschossen

Der CDU-Politiker Walter Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses aus nächster Nähe mit einem Kopfschuss getötet worden. Der Mord gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. Der Kasseler Regierungspräsident hatte sich für die Aufnahme von Flüchtlingen eingesetzt.

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