Eingangsportal des Landgerichts Darmstadt

Knapp fünf Jahre nach dem Tod einer Achtjährigen in Dieburg muss sich ein Rentner erneut vor Gericht verantworten. Der 81-Jährige soll das Mädchen mit seinem Auto überfahren haben. In einem ersten Verfahren wies er die Schuld von sich.

Seit Dienstag wird der Tod eines acht Jahre alten Mädchens vor dem Landgericht Darmstadt neu aufgerollt. Das Kind kam im August 2018 in Dieburg ums Leben, als es auf seinem Fahrrad in einem Kreisverkehr von einem Auto erfasst wurde.

Der Fahrer, ein heute 81-jähriger Mann aus Breuberg (Odenwald), war dafür in erster Instanz vom Amtsgericht Dieburg zu zehn Monaten Haft auf Bewährung, drei Monaten Fahrverbot und 2.500 Euro Geldbuße verurteilt worden, legte dagegen aber Berufung ein.

Keine Entschuldigung bei Opfer-Familie

Nach Aussage des Angeklagten war ihm die Schülerin auf ihrem Kinderfahrrad entgegengekommen und in das Auto gefahren. Am Unfallort hatte der damals 77-Jährige nach Angaben eines Polizisten gesagt, er habe Gas und Bremse verwechselt. Vor dem Landgericht bestritt der Rentner am Dienstag diese Aussage.

Bereits beim ersten Prozess im Sommer 2020 hatte der Odenwälder die Verantwortung für den Unfall von sich gewiesen. "Ich konnte nichts dafür", sagte der Mann damals vor dem Amtsgericht und verweigerte auch eine Entschuldigung bei der Familie des Opfers.

Gutachter hielt Unfall für vermeidbar

Ein Gutachter - und letztlich auch der Amtsrichter - widersprachen jedoch der Version des Mannes. "Der Angeklagte hatte genug Zeit zum Bremsen. Bei rechtzeitiger und richtiger Reaktion wäre der Unfall eindeutig zu vermeiden gewesen", sagte der Unfallsachverständige aus. Laut Gutachten waren der Mercedes und das Fahrrad in gleicher Fahrtrichtung in den Kreisel eingefahren. Das Mädchen wurde unter dem Auto eingeklemmt und überrollt.

Nicht abschließend geklärt werden konnte, ob der Breuberger tatsächlich Gas und Bremse verwechselte - und ob das vor oder nach dem Unfall passierte. Laut damaligem Polizeibericht fuhr der Autofahrer nach dem Zusammenstoß quer über die Fahrbahn, "überfuhr die dortige Verkehrsinsel der Kreiselausfahrt, schrammte einen Baum, überfuhr ein Verkehrszeichen und kam auf der gegenüberliegenden Straßenseite an einer Grundstücksmauer zum Stehen".

Mutter als einzige Zeugin

Während die Verteidigung seinerzeit auf Freispruch plädierte, entschied der Richter am Dieburger Amtsgerichts angesichts der Faktenlage auf fahrlässige Tötung. Der Angeklagte habe sich vor Gericht zudem "uneinsichtig und verbissen gezeigt", kritisierte der Richter: "Echt gefühlte Reue kann ich nicht erkennen."

Nun muss der Unfall in Darmstadt neu bewertet werden. Die Staatsanwaltschaft erklärte im Landgericht, sie strebe jetzt eine höhere Bewährungsstrafe an. Einzige Zeugin des Geschehens ist die Mutter des getöteten Mädchens, die seitdem unter psychischen Problemen leidet. Sie habe an den Unfall nur lückenhafte Erinnerungen. Sie sagte, dass sie das Gefühl hatte, der Fahrer habe keine Kontrolle über seinen Wagen gehabt.

Der Prozess wird am 31. Mai fortgesetzt.

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