Der Hauptangeklagte im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke, Stephan Ernst (l), am Donnerstag im Gerichtssaal.

Im Lübcke-Prozess sind die Urteile gefallen: Der Hauptangeklagte Stephan Ernst wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der als Mittäter angeklagte Markus H. wurde vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen.

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Lebenslange Haftstrafe für Ernst

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Das Oberlandesgericht Frankfurt hat Stephan Ernst, den Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, am Donnerstag (28.01.21) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem stellte der Strafsenat die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Eine anschließende Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor. Bezüglich des Vorwurfs des versuchten Mordes an Ahmed I. wurde Ernst hingegen freigesprochen.

Ernsts Geständnisse wirkten sich mildernd auf das Urteil aus, erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel bei der Urteilsverkündung: "Ein Geständnis wirkt sich perspektivisch immer zugunsten des Angeklagten aus." Das sei auch bei Ernst der Fall. Der Verurteilte habe jetzt die Möglichkeit, mit einem Aussteigerprogramm für Rechtsextreme zusammenzuarbeiten und Sicherungsverwahrung zu vermeiden.

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Lübcke-Mord: Der Prozess und das Urteil

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Den Mitangeklagten Markus H. sprach das Gericht vom Vorwurf der Beihilfe frei. Gegen ihn wurde lediglich eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zur Bewährung wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verhängt. Die Generalbundesanwalt kündigte umgehend Revision an, um das Urteil gegen H. sowie den nicht geahndeten Mordversuch an Ahmed I. vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe überprüfen lassen.

Mordmerkmale verwirklicht

Das Frankfurter Oberlandesgericht geht davon aus, dass Ernst sein Opfer Walter Lübcke in der Nacht auf den 2. Juni 2019 erschossen hat und dabei - im Gegensatz zu seinen Beteuerungen vor Gericht - alleine handelte. Ernst hatte die Tat unmittelbar nach seiner Festnahme im Juni 2019 zunächst gestanden, dieses Geständnis jedoch kurz darauf zurückgenommen und später den Mitangeklagten H. für den tödlichen Schuss auf Lübcke verantwortlich gemacht.

Im laufenden Prozess legte er schließlich ein neues Geständnis ab, in dem er die Verantwortung für den Schuss auf Lübcke übernahm, jedoch darauf beharrte, die Tat gemeinsam mit Markus H. geplant und durchgeführt zu haben. Als Motiv nannte er seinen Hass auf Lübcke wegen dessen Einsatz für eine liberale Flüchtlingspolitik.

Widersprüche festgestellt

Dieser Tatschilderung wollte das OLG in weiten Teilen keinen Glauben schenken. Ernst Einlassungen - auch in der Hauptverhandlungen - hätte es insbesondere in Hinblick auf den vermeintlichen Tatbeitrag von Markus H. an Konsistenz gefehlt. Seine Schilderung des Tatvorgangs sei "derart wechselhaft und widersprüchlich", dass der Strafsenat "erhebliche Zweifel" daran hege. Das Oberlandesgericht geht zudem davon aus, dass Ernst die Tat aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch beging - womit zwei Mordmerkmale erfüllt seien.

Das OLG sah zudem eine besondere Schwere der Schuld. Nicht nur weil gleich zwei Mordmerkmale verwirklicht seien, sondern auch, weil Ernst aus einer "rechtsradikalen, rassistischen Gesinnung" gehandelt habe. Ernst sei seit seiner Jugend in einer "völkisch-nationalistischen Grundhaltung verhaftet". Die Sicherungsverwahrung bleibe vorbehalten, da Ernst "infolge eines Hangs zu erheblichen Straftaten" eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

Lübckes Familie enttäuscht

Das Urteil stieß bundesweit auf ein breites Echo, neben Zustimmung kam auch Kritik. Die Familie Lübcke wird ihrem Sprecher Dirk Metz zufolge den Tag erst einmal sacken lassen. Hinsichtlich einer möglichen Revision werde sie in Ruhe überlegen, wie sie damit umgehe.

Hintergrund ist Enttäuschung über das Urteil gegen den mitangeklagten Markus H. Dieses Urteil sei "außerordentlich schmerzlich" und schwer zu verkraften. Die Verurteilung Ernsts zur Höchstrafe entspreche dagegen der "sicheren Erkenntnis der Beweislage".

Die Familie ist der Überzeugung, dass beide Angeklagte gemeinsam die Tat nicht nur vorbereitet und geplant hätten, sondern auch gemeinsam am Tatort gewesen sind. Sie glaube, das Gericht habe nicht alles in diesem Fall ausgelotet. Trotz der Enttäuschung werde es von der Familie aber keinerlei Gerichtsschelte geben, sagte Metz. Lübcke sei sein Leben lang für den Rechtsstaat eingetreten, auch wenn eine Entscheidung mal nicht gefalle. Diese Werte lebe auch seine Familie.

Prozess seit Juni 2020

Seit Juni vergangenen Jahres hatte der 5. Strafsenat des OLG Frankfurt gegen Ernst und Markus H. verhandelt. Beide Angeklagte waren viele Jahre in der rechten Szene aktiv.

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für Ernst und neun Jahre und acht Monate Haft für H. wegen Beihilfe gefordert. Die Verteidiger von Ernst plädierten auf Totschlag, die Verteidiger von Markus H. hatten einen vollumfänglichen Freispruch gefordert.

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