Beschleunigung erhofft Hessen will Asylverfahren nach Herkunftsländern bündeln
Hessen will die Asylverfahren an seinen Gerichten weiter beschleunigen. Justizminister Heinz kündigte an, dass die Verfahren je nach Herkunftsstaat an verschiedene Verwaltungsgerichte verteilt werden sollen. Innenminister Poseck unterstützt weiter die Zurückweisung Asylsuchender an Grenzen.
"Es ist sinnvoll, dass nicht alle alles machen, sondern wir länderspezifische Kompetenzen an den jeweiligen Verwaltungsgerichten bündeln", sagte Justizminister Christian Heinz (CDU) vor der Frühjahrskonferenz der Justizminister der Bundesländer. Die Tagung beginnt am Mittwoch.
"Durch die Expertise an den jeweiligen Standorten können Verfahren schneller bearbeitet werden", erwartet der Minister. Zunächst berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung über die Pläne.
Heinz plädiert für möglichen Verzicht auf mündliche Verhandlung
Die Regelungen sollen in diesem Sommer umgesetzt werden.
- Am Verwaltungsgericht Frankfurt sollen demnach künftig alle Fälle von Asylsuchenden aus Äthiopien und Eritrea gebündelt werden.
- Das Verwaltungsgericht Kassel soll zuständig sein für Menschen aus Irak und Pakistan.
- Das Verwaltungsgericht Wiesbaden werde sich auf die Herkunftsstaaten Russische Föderation und Somalia spezialisieren.
Herkunftsländer wie Syrien, Türkei und Afghanistan seien von der neuen Regelung ausgenommen, sagte Heinz. Fälle von dort würden weiter von allen Verwaltungsgerichten behandelt. Das liege an den hohen Fallzahlen aus diesen Ländern, die auf mehrere Gerichte verteilt werden sollen. Eine Clusterbildung ergebe hier keinen Sinn.
Auf der Frühjahrskonferenz der Justizminister und Justizministerinnen will sich der hessische Fachminister zudem dafür stark machen, dass künftig bei bestimmten gerichtlichen Asylverfahren auf eine mündliche Verhandlung verzichtet werden kann.
Dabei handele es sich ausschließlich um Fälle, in denen es nicht um das grundsätzliche Bestehen oder Nichtbestehen der Schutzberechtigung geht, sagte Heinz. Das Ministertreffen findet im sächsischen Bad Schandau statt.
Gute Erfahrungen mit Bündelung
In Hessen werden bereits Asylfälle, die sichere Herkunftsstaaten betreffen und bei denen die Rückführungsaussichten gut sind, beim Verwaltungsgericht Gießen gebündelt. "Damit haben wir bislang gute Erfahrungen gemacht", urteilte Heinz.
Zudem bekam das Verwaltungsgericht Darmstadt am 1. August 2024 Hessens erste Asylkammer. Die Kammer kümmert sich mit drei Richterstellen ausschließlich um Asylverfahren. Innerhalb von einem Jahr habe sich die durchschnittliche Verfahrensdauer bei asylrechtlichen Hauptverfahren in Darmstadt um mehr als acht Monate verkürzt, teilte das Justizministerium mit.
Dass die Wahl dabei auf Darmstadt fiel, kam nicht von ungefähr. Dort gibt es nach Angaben des Justizministeriums eine "vergleichsweise hohe Anzahl an Altverfahren" - womöglich eine Folge des jahrelangen Bearbeitungsstaus in der Ausländerbehörde Darmstadt.
Verfahrensdauer im Schnitt gesunken
Die durchschnittliche Verfahrensdauer am Verwaltungsgericht Darmstadt gibt das Ministerium für das erste Quartal 2025 mit 45,6 Monaten an. In ganz Hessen lag der Schnitt im selben Zeitraum bei 19,8 Monaten.
Allerdings bedeuten die fast vier Jahre am Verwaltungsgericht Darmstadt schon eine merkliche Verbesserung im Jahresvergleich: Im ersten Quartal 2024 dauerten die Asylverfahren dort im Schnitt noch 53,8 Monate. Hessenweit waren es in den ersten drei Monaten des Vorjahres 29,2 Monate, wie das Justizministerium berichtete.
Innenminister: "Weg der Zurückweisungen weitergehen"
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, wonach die Zurückweisung dreier Asyl suchender Somalier am Bahnhof Frankfurt (Oder) rechtswidrig war, sprach sich der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) wie Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) für die Fortsetzung der Zurückweisungen aus.
"Es ist aus meiner Sicht richtig, den Weg der Zurückweisungen weiterzugehen", sagte Poseck am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa. Die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin am Montag sollte nicht überbewertet werden. Sie sei eine erstinstanzliche Einzelfallentscheidung, "deren Wirkung auf den konkreten Fall beschränkt ist". Die grundsätzliche Linie in der Rechtsprechung bleibe abzuwarten.
Der Jurist Poseck war bis zu seiner Berufung in die Landesregierung Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt und des Hessischen Staatsgerichtshofs.
"Migrationspolitik hat viel mit Signalen zu tun"
"Wer aus sicheren Drittstaaten kommt, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Durchführung des Asylverfahrens in Deutschland", sagte Poseck. Die Grenzkontrollen seien ebenfalls zunächst als europarechtswidrig eingestuft, inzwischen aber allgemein anerkannt worden, auch von der EU-Kommission.
"Migrationspolitik hat auch viel mit Signalen zu tun. Durch seine konsequente Linie sendet Alexander Dobrindt das richtige Signal in die Welt, dass sich Flüchtlinge nicht auf den Weg nach Deutschland machen sollten, solange sie nicht verfolgt sind", sagte Poseck.
Laut dem Innenministerium wurden in diesem Jahr in Hessen zwischen Januar und April bereits 728 Migranten abgeschoben - nach 519 im gleichen Vorjahreszeitraum.