Ein Schild mit dem Schriftzug "Fotografieren und Filmen verboten!" hängt in einer Wahlkabine im.

Betrunken wählen gehen, in Badehose das Kreuz setzen oder ein Selfie in der Wahlkabine schießen - was davon ist eigentlich erlaubt und was nicht? Hier einige Verhaltenstipps für den Wahlsonntag.

An diesem Sonntag sind 4,3 Millionen Menschen in Hessen aufgerufen, ihre Erst- und Zweitstimmen für die Landtagswahl abzugeben. Wer keine Briefwahl gemacht hat, kann ins Wahllokal gehen - die Türen öffnen um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr.

In der Wahlkabine sind durchaus kuriose Dinge erlaubt, andere sind hingegen verboten. Wir klären in unserer Wahl-Knigge auf, was in der Wahlkabine möglich ist - und was man lieber lassen sollte.

Darf ich mein Kind mit in die Wahlkabine nehmen?

Grundsätzlich darf sich immer nur ein Wähler oder eine Wählerin in der Wahlkabine aufhalten - das schreibt der Grundsatz der geheimen Wahl vor. Eine Ausnahme ist bei Kleinkindern möglich. Der Wahlvorstand kann im Einzelfall entscheiden, ob ein Wähler sein Kind mit in die Wahlkabine nehmen kann.

Kann ein Wahlberechtiger nicht lesen oder leidet er unter einer körperlichen Beeinträchtigung, kann er eine Hilfsperson bestimmen, die ihn beim Wahlvorgang unterstützt. Diese Person ist allerdings zur Geheimhaltung verpflichtet.

Darf ich ein Selfie machen?

Nein. Jegliches Fotografieren oder Filmen in der Wahlkabine ist verboten - sei es das Selfie für Instagram oder ein Foto des Wahlzettels für X (früher Twitter). Der Wahlvorstand hat darüber hinaus das Recht, einen Wähler des Raumes zu verweisen, wenn er erkennbar in der Wahlkabine fotografiert oder gefilmt hat.

Im Wahllokal dürfen Sie ansonsten aber Fotos schießen. Telefonieren oder texten mit dem Handy ist auch erlaubt - solange das Wahlgeheimnis gewahrt wird. Videoanrufe sind hingegen verboten.

Wie viel Zeit darf ich mir bei der Landtagswahl lassen?

Eine zeitliche Begrenzung für den Wahlgang gibt es nicht. Jeder Wähler und jede Wählerin soll die Möglichkeit bekommen, frei und ohne Druck entscheiden zu können. Allerdings sollte man sich nicht allzu viel Zeit lassen. Denn der Wahlvorstand hat darauf zu achten, dass sich ein Wähler nur so lange wie notwendig in der Wahlkabine aufhält.

Wann wird meine Stimme ungültig?

Eine Stimme gilt als ungültig, wenn der Stimmzettel einen Zusatz oder Vorbehalt enthält. Wenn Sie also beispielsweise Ihr Kreuz bei der CDU setzen und an den Rand schreiben "Wenn mehr Lehrer eingestellt werden", verlieren Sie Ihre Stimme. Grundsätzlich gilt: Es ist auch möglich nur eine Stimme, zum Beispiel für einen Direktkandidaten, abzugeben und die andere Stimme verfallen zu lassen. Denn die Erst- und Zweitstimmen werden separat auf ihre Gültigkeit überprüft.

Kann ich auch einen Kreis malen?

Gesetzlich ist nur vorgesehen, dass der Stimmzettel vom Wähler gekennzeichnet werden muss. Die Form der Kennzeichnung ist dabei nicht vorgegeben. Wichtig ist, dass der Wähler eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber und welcher Landesliste er seine Stimme geben möchte. Ob er ein Kreuzchen setzt, ein Herz oder einen Kreis macht, ist dabei unerheblich. Sollte die Absicht des Wählers allerdings nicht klar erkennbar sein, verfällt seine Stimme. Deshalb empfiehlt es sich, beim guten alten Kreuz zu bleiben.

Darf ich meinen eigenen Stift mitbringen?

Stifte müssen in der Wahlkabine bereitliegen. Wer das Kreuz dennoch gerne mit seinem Lieblingskugelschreiber setzen möchte, darf das tun. Einzige Voraussetzung: Der Stift darf nicht durchscheinen. Kugelschreiber, Bleistift und sogar Lippenstifte sind also völlig in Ordnung, der Filzstift sollte lieber zu Hause bleiben.

Darf ich nach einer durchzechten Nacht betrunken wählen gehen?

Generell darf jeder Wahlberechtigte an der Wahl teilnehmen. Die Wahlleiter müssen aber Personen verweisen, die die Ruhe und Ordnung im Wahlraum stören oder die Wahlhandlung und Ergebnisermittlung verzögern. Deshalb: Am besten erstmal den Rausch ausschlafen und später zur Wahl gehen. Die Wahllokale haben bis 18 Uhr geöffnet.

Was darf ich zur Wahl anziehen - und was nicht?

Ob Jogginghose, Anzug oder Badehose - einen Dresscode zur Wahl gibt es nicht. Jeder kann das tragen, was er gerne möchte. Klamotten mit Parteilogos sind hingegen nicht erlaubt. Und auch Tattoos, die beispielweise ein Parteilogo zeigen, sollten bedeckt werden.

Darf ich während der Wahl essen und trinken?

Besser nicht. Gesetzlich ist es so vorgesehen, dass sich der Wähler in die Wahlkabine begibt, dort seinen Stimmzettel kennzeichnet und so zusammenfaltet, dass bei der Stimmabgabe andere Personen seine Wahl nicht erkennen können. Das Essen und Trinken in der Wahlkabine sollte möglichst vermieden werden, da die Gefahr bestehen würde, dass die Wahlkabine verschmutzt und dadurch unter Umständen unbrauchbar wird.

Weitere Informationen

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