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Verwaltungsgericht gibt Raunheimer Opposition recht

Zeitgenössiches Gebäude mit Glasfassade, auf einem Platz mit Straße und Bushaltestelle stehend.

Der Raunheimer Bürgermeister David Rendel wollte verhindern, dass ein städtischer Mitarbeiter hohe Provisionen zurückzahlen muss. Laut Gerichtsbeschluss muss er den Weg dafür nun frei machen. Und das ist nicht die einzige Schlappe für Rendel.

In ganz Hessen haben sich Mitarbeiter von Kommunalverwaltungen über Provisionszahlungen in der Stadtverwaltung Raunheim (Groß-Gerau) erstaunt die Augen gerieben. Im Frühjahr berichtete der hr, dass ein leitender Angestellter der Stadt Raunheim zusätzlich zu seinem Gehalt rund 800.000 Euro Provision bekommen haben soll. Inzwischen ist davon auszugehen, dass die Provisionszahlungen für den Mitarbeiter sogar wesentlich höher waren.

Laut eines Berichts der Zeitung Main-Spitze soll der Amtsleiter rund zwei Millionen Euro zusätzlich zu seinem Gehalt bekommen haben. Das brachte die Opposition im Stadtparlament und Bürger gleichermaßen auf die Barrikaden. 

Rendel wollte Abstimmungen verhindern

Sie warfen Bürgermeister David Rendel (SPD) vor, die von seinem Vorgänger, dem vor einem Jahr verstorbenen Thomas Jühe (SPD), eingefädelten Provisionszahlungen nachträglich zu stützen. Statt dafür zu sorgen, dass die hochverschuldete Stadt das Geld zurückbekommt, blockiere er die Rückzahlungen.

Der Streit eskalierte, weil Rendel den Volksvertretern im Stadtparlament das Mitspracherecht über die Provisionszahlungen absprach und entsprechende Abstimmungen verhindern wollte.

Verwaltungsgericht gibt Opposition Recht

Die Parlamentarier der Opposition aus CDU, WsR und Grünen zogen vor das Verwaltungsgericht Darmstadt und bekamen in einer Eilentscheidung nun Recht. Laut dem am Freitag veröffentlichten Beschluss muss Rendel den Weg frei machen für eine entsprechende Abstimmung des Parlaments. Dem Stadtparlament stehe es zu, den Magistrat mit der Rückforderung der Provisionen zu beauftragen, heißt es darin.

Die Richter gehen davon aus, dass die Provisionsvereinbarung rechtlich "unwirksam" sind, weil sie nie durch das Stadtparlament genehmigt wurden. Der Magistrat sei aufgrund der "haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zur Rückforderung der rechtsgrundlos gezahlten Provisionen verpflichtet", heißt es weiter in dem Beschluss. Damit folgen die Richter dem Rechtswissenschaftler Joachim Wieland, der in einem hr-Interview bereits im April auf diese möglichen Verstöße hingewiesen hatte.

Die Stadt bestätigte auf Nachfrage den Eingang des Gerichtsbeschlusses, wollte sich inhaltlich aber noch nicht dazu äußern. Das werde man nach einer "intensiven Prüfung" tun, sagte eine Sprecherin der Stadt.

Kommunalaufsicht: Provisionszahlungen nicht rechtmäßig

Gegenwind bekommt Rendel auch von anderer Stelle. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Groß-Gerau hat ihn kürzlich angewiesen, die Klausel mit den Provisionszahlungen aus dem Arbeitsvertrag des leitenden Mitarbeiters zu streichen.

Die Aufsichtsbehörde kommt zu dem Schluss, "dass die Klausel einer leistungsorientierten Vergütung im geschlossenen Arbeitsvertrag nicht mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Übereinklang gebracht werden kann," heißt es in einem Schreiben, das dem hr vorliegt.

Rendel: Werde Vertrag ändern lassen

Rendel fühlt sich aber insofern bestätigt, dass die Kommunalaufsicht wegen "rechtlicher Zweifel" die Rückforderungen gezahlter Provisionen nicht angeordnet hat. "Ebenso muss festgestellt werden, dass eine Rückforderung gegen einen Mitarbeiter, der im Rahmen seines Arbeitsvertrages handelte, auch moralisch fragwürdig ist", erklärte Rendel auf hr-Anfrage. Gleichwohl werde er der Aufforderung der Kommunalaufsicht nachkommen und den bereits ruhend gestellten Vertrag entsprechend ändern lassen.

Rendel vertritt weiter die Position, dass sich die Zahlungen an den Mitarbeiter gelohnt haben. Der leitende Mitarbeiter habe "seine Aufgaben aus dem Arbeitsvertrag mehr als umfänglich erfüllt". Unabhängig von jeder rechtlichen und moralischen Wertung stehe die Höhe der Vergütungen über den Leistungsbezug in direkter Verbindung mit den sehr hohen Gewinnen, die der Betrieb erwirtschaftet habe.

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