Polizeieinsatz im Frankfurter Osten Wohl keine Räumung im Fechenheimer Wald vor kommender Woche

Aktivisten versuchen weiter, die bevorstehende Rodung im Fechenheimer Wald zu verhindern - nun mit Eilanträgen in Kassel und Frankfurt. Die Polizei will mit der Räumung warten, bis die zuständigen Gerichte entschieden haben.

Polizeiautos auf Gelände am Fechenheimer Wald
Wann der Polizeieinsatz zur Räumung beginnt, hängt nun unter anderem von einer Entscheidung am Verwaltungsgericht Frankfurt ab. Bild © 5vision.media
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Eilantrag verzögert Räumung im Fechenheimer Wald

hs
Bild © hr
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Im von Aktivisten besetzten Fechenheimer Wald wird es wohl vor der kommenden Woche nicht zu einer Räumung kommen. Derzeit sind mehrere Eilanträge anhängig - und die für die Räumung zuständige Frankfurter Polizei will abwarten, wie die Gerichte darüber entscheiden. Umweltaktivisten verschiedener Initiativen wollen seit Monaten verhindern, dass im Frankfurter Osten Bäume für den Ausbau der A66 mit dem Riederwaldtunnel gefällt werden.

Ein Aktivist, der im Fechenheimer Wald ein Baumhaus bewohnt, versucht mit einem Eilantrag am Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt gegen die Sperrung des Waldstücks vorzugehen. Er begründete seinen Antrag damit, dass er sein Baumhaus unbehelligt von der Polizei weiter nutzen wolle. Die Frankfurter Polizei teilte mit, dass sie als verfahrensbeteiligte Partei auf die Entscheidung des VG Frankfurt über den Eilantrag warten werde. Vom Gericht hieß es am Freitag, dass nicht mehr in der laufenden Woche entschieden werde.

Warten auf VGH-Entscheid zu Heldbockkäfer

Auch auf eine Entscheidung aus Kassel werde man warten, teilte die Frankfurter Polizei am Freitag mit. Dort war bereits am Mittwoch ein weiterer Eilantrag gegen das Projekt beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingegangen. Der Bundesverband der Naturfreunde verlangt einen sofortigen Aufschub der Rodung. Es müsse genauer untersucht werden, wo genau der streng geschützte Eichenheldbockkäfer in dem Waldstück lebe. Vorher dürften keine Tatsachen geschaffen, also Bäume gefällt werden.

Außerdem wenden sich die Naturfreunde an den VGH grundsätzlich gegen die geplante Rodung. Ein VGH-Sprecher bestätigte dem hr den Eingang dieses Antrags. Das Gericht werde "zeitnah entscheiden", ob der Autobahn GmbH vorerst verboten wird, zu roden, bis die Entscheidung über den Eilantrag gefallen sei. Diese zweite Entscheidung hingegen sei nicht zeitnah zu erwarten.

Teil der A66 soll gesperrt werden

Die Polizei will grundsätzlich aus taktischen Gründen keine Angaben dazu machen, wann die Räumung des etwa zwei Hektar großen Waldstücks beginnen wird. Am Mittwoch teilte sie mit, dass es durch den Polizeieinsatz zu erheblichen Beeinträchtigungen des Verkehrs kommen werde.

Unter anderem müsse für die Dauer des Einsatzes die A66 gesperrt werden, sagte Polizeipräsident Stefan Müller. Bis zu welcher Stelle die Autobahn dann noch befahrbar sein wird, blieb zunächst offen. Seit Dienstag hat das zuständige Forstamt für den Einsatz eine Sicherheitszone im Wald um das geplante Rodungsgebiet gesperrt.

"Sicherheit steht an erster Stelle"

Wie lange der Einsatz dauern wird, könne man frühestens nach zwei bis drei Tagen abschätzen, führte Müller weiter aus. Aus Sicht der Polizei stellen die im Wald errichteten Baumhäuser und andere Konstruktionen eine besondere Gefahr bei dem Einsatz dar - besonders dann, wenn sich dort Menschen aufhielten, sagte Müller.

Grafik zur Rodung des Fechenheimer Waldes
Bild © Hessen Forst, Google Earth, hessenschau.de

"Wenn Menschen in die Höhe klettern, um die polizeilichen Maßnahmen zu verzögern, gehen sie damit ein sehr hohes Eigenrisiko ein", heißt es in einer Mitteilung des Polizeipräsidenten. Die Ausbaugegner erhöhten damit auch die Gefahr für Polizisten.

Sicherheit stehe für ihn an erster Stelle, versicherte Müller. Die Polizei werde "kein Risiko zu Gunsten eines schnelleren Einsatzverlaufs eingehen". Ziel sei, dass niemand verletzt werde. Er erwarte, dass dies von allen Beteiligten geteilt werde, sagte Müller.

Rodungen nur bis Ende Februar erlaubt

Der Kampfmittelräumdienst wird während des Einsatzes nach Blindgängern suchen. Die freigegebenen Flächen sollen anschließend sofort gerodet werden. Die Fällarbeiten müssen bis Ende Februar abgeschlossen sein. Danach sind Bäumfällungen wegen der beginnenden Nist- und Brutzeiten der Vögel nicht mehr erlaubt.

Einige Eichen in der Mitte der Fläche will die Autobahn GmbH in diesem Winter nicht fällen: Grund ist ein Gutachten zum geschützten Heldbockkäfer, der demnach in den Bäumen leben könnte. Zu Beginn der Arbeiten will die Autobahn GmbH zunächst Baustraßen um die Eichen herum bauen. Diese sogenannten Habitatbäume sollen dann zu einem späteren Zeitpunkt gefällt werden.

Ausbaugegner kündigen Protest an

Die Aktivisten, die sich in dem Waldstück aufhalten, bekräftigten in einer Mitteilung in der Nacht auf Mittwoch, dass sie das Waldgebiet im Frankfurter Osten nicht verlassen wollen. Sie planen für den "Tag X", also den Tag des Räumungsbeginns, eine Kundgebung und Mahnwache an der U-Bahn-Haltestelle Kruppstraße der Linien U4/U7.

"Wenn der Tag X kommt, wenn die Polizei im Fechenheimer Wald anrückt und wenn der Anmarsch der Kettensägen droht, werden wir erneut - ganz massiv - gegen dieses irrsinnige Bauprojekt der Ampel im Bund und der schwarz-grünen Landesregierung protestieren", heißt es in einer Mitteilung der Bürgerinitiative Riederwald.

Gegengutachten zum Heldbockkäfer

Der Umweltschutzverband BUND und die Bürgerinitiative reichten am Dienstag ein Gegengutachten zum geschützten Heldbockkäfer bei den Behörden ein und verlangten einen Rodungsaufschub, bis ihr Gutachten von Behörden geprüft sei. Andernfalls wollten sie vor Gericht ziehen, hieß es.

Die Linke im Landtag forderte die Landesregierung auf, die Räumung und Rodung des Waldes "unverzüglich auszusetzen" und verwies darauf, dass ein Waldbesetzer gegen die Betretungsverbote für das Rodungsgebiet und die Pufferzone im Fechenheimer Wald Widerspruch eingelegt habe. Die Rechtslage müsse "geklärt werden, solange der Wald noch steht". Das Verkehrsministerium teilte auf hr-Anfrage mit, dass es "keine rechtliche Grundlage für einen weiteren Aufschub" sehe.

Weitere Informationen

Sendung: hr-fernsehen, hessenschau, 11.01.2023, 16.45 Uhr

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Quelle: hessenschau.de/Meliha Verderber, Frank Angermund, Tobias Lübben, dpa/lhe