Gender Pay Gap 2023 Frauen in Hessen verdienten 2023 sechs Prozent weniger als Männer

Am hessischen Arbeitsmarkt werden Frauen weiterhin deutlich schlechter entlohnt als Männer. Das Statistische Landesamt gibt die Lohnlücke für 2022 mit sechs Prozent an.

Eine Frau sitz an einem Schreibtisch vor dem PC und arbeitet.
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In Hessen haben Frauen statistisch im vergangenen Jahr sechs Prozent weniger verdient als Männer. Dies sei der um strukturelle Unterschiede bereinigte "Gender Pay Gap", teilte das Hessische Statistische Landesamt in Wiesbaden am Donnerstag mit.

Auch im Jahr 2022 betrug der Unterschied in Hessen sechs Prozent. Unbereinigt hätten Frauen durchschnittlich 20 Prozent weniger verdient als Männer. Sie erhielten demnach 22,29 Euro brutto in der Stunde, Männer 27,83 Euro. Damit ist der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen in Hessen noch größer als im Bundesschnitt: hier lag er im vergangenen Jahr bei 18 Prozent.

Deutlicher Unterschied ab dem ersten Kind

Auffällig sind die Unterschiede in Bezug auf die Altersgruppen: Bei den unter 25-Jährigen war der Verdienstunterschied 2023 mit 4 Prozent am geringsten. Am größten war er mit 29 Prozent bei den 55- bis 59-Jährigen.

Ab dem durchschnittlichen Alter von Frauen bei der Geburt ihres ersten Kindes mit 30,6 Jahren war demnach ein deutlicher Anstieg bei dem Verdienstunterschied zu erkennen. Dies könne unter anderem damit erklärt werden, dass die Arbeit zugunsten von Kindererziehung ausgesetzt werde, so die Vermutung der Statistiker.

Branchen und Berufe berücksichtigt

Die wichtigsten Gründe für Verdienstunterschied sind nach Angaben der Statistiker die unterschiedlichen Branchen, Berufe und Anforderungsniveaus, in denen Frauen und Männer tätig sind. Dazu kommen der unterschiedliche Ausbildungsabschluss und der Beschäftigungsumfang.

Mit diesen Faktoren könnten 69 Prozent des Verdienstunterschieds erklärt werden. Die verbleibenden 31 Prozent seien der bereinigte "Gender Pay Gap". Allerdings könnten die Statistiker nicht alle Einflussfaktoren erfassen. So hätten sie keine Angaben zu den familienbedingten Erwerbsunterbrechungen.

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Sendung: hr-iNFO, 18.01.2024, 12.00 Uhr

Redaktion: Anikke Fischer

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Quelle: Lars Hofmann (hr), epd