Weniger Anzeigen, mehr Geld Neuer Bußgeldkatalog bringt 22 Millionen Euro mehr Einnahmen

Die Verschärfung des Bußgeldkatalogs hat den öffentlichen Kassen gut getan. Die Einnahmen aufgrund von Verkehrsverstößen stiegen im vergangenen Jahr um ein gutes Drittel. Gleichzeitig sank die Zahl der Anzeigen auf den niedrigsten Stand seit Jahren.

Bußgeld Strafe Raser
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Im November 2021 wurde die Bußgeldkatalog-Verordnung verschärft. Viele Verkehrsordnungswidrigkeiten, die früher als geringfügig galten, werden jetzt als schwerwiegende Verstöße gewertet. Den öffentlichen Kassen hat das im vergangenen Jahr deutlich mehr Einnahmen beschert, wie die beim Regierungspräsidium Kassel angesiedelte Zentrale Bußgeldstelle (ZBS) am Donnerstag mitteilte.

Neuer Rekord: 88,6 Millionen Euro

Demnach mussten 2022 Falschparker und Temposünder gut 88,6 Millionen Euro zahlen. Das waren 22,3 Millionen Euro mehr als im Jahr zuvor. "Dies ist ein neuer Rekordwert, sowohl was die Gesamtsumme als auch was den Anstieg gegenüber dem Vorjahr betrifft", sagte Regierungspräsident Mark Weinmeister.

Zu den geringfügigen Ordnungswidrigkeiten zählen Sanktionen bis einschließlich 55 Euro, zu den schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten jene ab 60 Euro. Infolge des veränderten Bußgeldkatalogs legte der Anteil schwerwiegender Ordnungswidrigkeiten im vergangenen Jahr deutlich zu. Die Verschiebung aus dem Verwarnungs- in den Bußgeldbereich liege bei 20 Prozent, sagte Weinmeister.

Vor allem Raser wurden zur Kasse gebeten

Mit 666.911 Verstößen waren nun mehr als die Hälfte den schwerwiegenden zuzuordnen, wie der kommissarische Leiter der ZBS, Christian Herr, erläuterte. Vor allem Tempoüberschreitungen waren besonders häufig. Sie machten den Angaben zufolge rund drei Viertel der geahndeten Verstöße aus.

Mit einem Anteil von 17 Prozent waren Halte- und Parkverstöße der zweitgrößte Posten. Verfahren wegen Unfällen machten knapp sechs Prozent aus, das Missachten roter Ampeln knapp 1,5 Prozent.

263.000 Verfahren eingestellt

Dahinter folgten weitere Verstöße wie das Überschreiten der Frist zur Hauptuntersuchung (1,35 Prozent) und Benutzung des Handys während der Fahrt (1,1 Prozent). Insgesamt wurden 494.000 Bußgeldbescheide erlassen. Ein Fahrverbot wurde rund 26.100 Mal ausgesprochen.

Nicht immer wollen sich Autofahrer und -fahrerinnen mit dem Bußgeldbescheid abfinden. In 5,4 Prozent der Fälle des vergangenen Jahres wurde Einspruch eingelegt. Rund 263.000 Verfahren wurden eingestellt, weil der oder die Verantwortliche nicht ermittelbar war. Abgeschlossen wurden 1,39 Millionen Verfahren, die zum Teil noch aus der Zeit vor 2022 stammten.

Zahl der Verstöße ging zurück

Weinmeister betonte, dass es bei den höheren Bußgeldern nicht darum gehe, Haushaltslöcher zu stopfen. Im Vordergrund stehe dabei immer die Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Der Plan scheint aufzugehen. Die Zahl der bearbeiteten Anzeigen ging um rund 76.500 zurück und lag somit bei rund 1,27 Millionen. Laut Weinmeister ist das der niedrigste Stand der vergangenen fünf Jahre.

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Sendung: hr1, 25.05.2023, 18 Uhr

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Quelle: hessenschau.de, dpa/lhe