GDL Streik Plakat mit "Wir streiken"

Die Klage der Bahn gegen die GDL hat sowohl nach Aussagen der Lokführergewerkschaft als auch des Gerichts keine Auswirkungen auf den aktuellen Arbeitskampf. Das Verfahren könnte die Voraussetzungen im Tarifstreit aber stark verändern.

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GDL bleibt trotz Klage bei Streikplänen

GDL und Deutsche Bahn sind einig.
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Auch einen Tag nachdem die Deutsche Bahn (DB) eine Klage beim Hessischen Landesarbeitsgericht gegen die Lokführergewerkschaft GDL eingereicht hat, schweigt die Gewerkschaft zur Sache. Eines stellt sie aber unmissverständlich klar: Die Klage hat keinen Einfluss auf die Streikpläne, wie ein GDL-Sprecher sagte.

Keine einstweilige Verfügung angestrebt

Das Gericht bestätigte am Mittwoch in Frankfurt den Eingang der Klage. Es wies aber darauf hin, dass es sich nicht um ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz handele. Es wird also keine einstweilige Verfügung angestrebt, die den geplanten Streik unterbinden könnte. Das Gericht nannte zunächst keinen Zeitraum oder Termin für eine öffentliche Verhandlung.

Wegen des immer noch schwelenden Tarifstreits mit der Bahn drohen die Lokführer ab dem 8. Januar wieder mit Arbeitsniederlegung. Bis dahin hatte die GDL Streiks ausgeschlossen. Die Streiks, sofern es dazu kommt, sollen nicht länger als fünf Tage dauern, hatte Gewerkschafts-Chef Claus Weselsky angekündigt.

Verfahren könnte Tarifstreit verändern

In dem Tarifstreit fordert die GDL unter anderem höhere Löhne, vor allem aber eine kürzere Arbeitszeit für Schichtarbeiter. Die Klage der Bahn gegen die GDL könnte die Voraussetzungen in diesem Konflikt stark verändern.

Mit der sogenannten Feststellungsklage will die Bahn gerichtlich klären lassen, ob die GDL durch ihre neu gegründete Leiharbeitergenossenschaft Fair Train ihre Tariffähigkeit verloren hat.

Es geht also um die grundsätzliche Frage, ob die GDL überhaupt einen Tarifabschluss aushandeln oder abschließen darf - und auch generell darum, wie die GDL streiken darf. Das könnte sich auf künftige Streiks auswirken. Die Bahn wirft der GDL vor, gleichzeitig als Arbeitgeber und als Gewerkschaft aufzutreten.

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