Beim geplanten Heizungsgesetz spielen die Kommunen eine zentrale Rolle. Sie müssen Wärmepläne erstellen. Daneben ist noch das hessische Energiegesetz wichtig. Ein Überblick.

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Ohne kommunale Wärmeplanung geht es nicht

Ein elektronischer Heizkostenverteiler an einer Heizung (picture alliance/dpa)
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Das geplante Heizungsgesetz sorgt aktuell in der Politik für heftigen Streit, auch Klimaschützer gehen auf die Barrikaden.

Den Kommunen wird bei dem Gesetz eine zentrale Rolle zugeschrieben, Städte und Gemeinden müssen demnach bis Ende 2028 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Das bedeutet, sie sollen ermitteln, wie jedes einzelne Gebäude am effizientesten beheizt werden kann.

Erst wenn die Wärmepläne der Kommunen vorliegen, will die Berliner Ampel-Koalition die Pflicht zum klimaneutralen Heizen durchsetzen. Ursprünglich hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) geplant, dass von 2024 an grundsätzlich nur noch neue Heizungen eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. 

In Hessen gibt es parallel zu dem geplanten Heizungsgesetz des Bundes noch das hessische Energiegesetz. Fragen und Antworten zur kommunalen Wärmeplanung in Hessen:

Ist Hessen für die Umsetzung des geplanten Heizungsgesetzes gewappnet?

Die Bundesregierung will Wärmepläne schon für Kommunen ab 10.000 Einwohnern, also auch für kleinere Städte und Gemeinden. Diese sollen bis Ende 2028 vorliegen.

Wenn Kommunen keinen Wärmeplan haben, dann bleibt auch das Heizungsgesetz weitgehend folgenlos. Denn dann können Hausbesitzer beim Heizungstausch weiterhin Gasheizungen einbauen lassen - sie müssen nur auf Wasserstoff umrüstbar sein. Ob mit diesem raren Stoff tatsächlich jemals flächendeckend geheizt werden wird, ist hochumstritten.

Hessen ist mit seinem Energiegesetz schon einen Schritt weiter als der Bund: Dort müssen ab kommendem November Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern anfangen, einen kommunalen Wärmeplan zu entwickeln. Dieser sollte in der ersten Fassung bis November 2026 fertig sein.

Weitere Informationen

Hessisches Energiegesetz

Das hessische Energiegesetz verlangt künftig von vielen Gemeinden eine kommunale Wärmeplanung. Hier finden Sie einen Leitfaden von der Landesenergieagentur Hessen, der bei der Umsetzung helfen soll.

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Wie weit sind Hessens Kommunen bei der Wärmeplanung?

Für die meisten Städte und Gemeinden in Hessen ist diese Planung noch neu, einige sind aber schon eingestiegen. Die Stadt Eschwege plant zum Beispiel bereits, wie sie ein neues Wärmenetz schaffen kann. Mit den Stadtwerken zusammen hat die Stadt eine Studie in Auftrag gegeben, um zu überprüfen, wie man diese Idee umsetzen könnte. Auch Darmstadt hat vor wenigen Tagen eine kommunale Wärmeplanung in Auftrag gegeben.

In Bad Nauheim (Wetterau) gibt es eine Klimaschutzmanagerin, die sich derzeit um ein Klimaschutzkonzept samt Wärmeplan kümmert. Nach Angaben der Stadt soll die kommunale Wärmeplanung im September ausgeschrieben und an externe Dienstleister vergeben werden.

Und Frankfurt hat auch schon eine Wärmeplanung in Arbeit. Die Energieversorgerin Mainova baut nach eigenen Angaben ihr Fernwärmenetz aus. Zudem will sie auch das Biomassekraftwerk im Stadtteil Fechenheim künftig fürs Heizen mit grüner Energie einsetzen.

Wie sollten Städte und Gemeinden bei der Wärmeplanung am besten vorgehen?

Es sei jetzt erst mal wichtig, Daten zu sammeln und die Akteure an einen Tisch zu holen, sagt Christine Wilken, Klima- und Umweltexpertin beim Deutschen Städtetag. Dazu gehörten die Stadtwerke und lokale Energieversorger. Diese wüssten, wie die bestehende Infrastruktur aussehe.

Die Wohnungswirtschaft kann über den Zustand der meisten Wohnungen Auskunft geben. Auch das Gewerbe vor Ort und private Verbraucher sollten laut Wilken eingebunden werden.

Einige Städte haben diese Hausaufgaben längst gemacht. Sie warten jetzt nur noch auf die endgültigen gesetzlichen Vorgaben. Damit seien sie anderen, bislang eher untätigen Kommunen weit voraus, so Wilken. Sie gibt zu bedenken: Eine Wärmeplanung dauert zwei bis drei Jahre.
In der Umsetzungsphase - hin zur Fernwärme - kommen auf die Städte und Gemeinden Straßenbaumaßnahmen zu. Es müssten neue Leitungen gelegt werden.

Was versteht man unter Fernwärme?

Fernwärme ist Wärme, die nicht im Wohnhaus erzeugt wird, sondern aus einem Kraft- oder Heizwerk in der Umgebung kommt. Meistens wird dort Wasser erhitzt, das dann durch isolierte Rohre in die Häuser geleitet wird.

Bis 2030 sollen die Wärmenetze, die derzeit noch vor allem mit fossilen Energieträgern gespeist werden, den Plänen zufolge zu mindestens 50 Prozent erneuerbare Energien oder Abwärme nutzen. Bis 2045 müssen sie komplett treibhausgasneutral sein.

Was kommt auf Mieter und Hausbesitzer in Sachen Heizung zu?

Auswirkungen auf Bürger könnte das Heizungsgesetz bereits im Januar 2024 haben - nämlich dann, wenn man neu baut oder die Heizung defekt ist und die Kommune bereits eine Wärmeplanung hat. Ab dann soll der Verkauf von Gasheizungen nur nach einer Beratung stattfinden dürfen, die auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und finanzielle Belastungen hinweist.

In Neubauten sollen ab 2024 nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien gespeist werden können.

Auf Mieter könnte eine sogenannte Modernisierungsumlage zukommen, wenn der Vermieter in eine neue Heizung investiert. Allerdings werden fossile Energieträger auch immer teurer. Laut Energieagentur Hessen müsse man zum Beispiel für ein Einfamilienhaus bis 2030 mit 4.000 bis 5.000 Euro Heizkosten im Jahr mehr rechnen, wenn man weiter auf Öl und Gas setzt.

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