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Angeblicher Ersthelfer nach Volkmarsen-Amokfahrt vor Gericht nicht aufgetaucht

Richterin Sabrina Franken

Ein Mann soll sich nach der Amokfahrt von Volkmarsen fälschlicherweise als traumatisierter Ersthelfer ausgegeben haben, um Geld zu erhalten. Dafür wird ihm aktuell der Prozess gemacht. Doch der 54-Jährige erschien erneut nicht vor Gericht. Jetzt muss ein Haftbefehl her.

Kein Urteil im Prozess gegen den Mann, der sich nach der Amokfahrt in Volkmarsen (Waldeck-Frankenberg) im Februar 2020 als Augenzeuge und Ersthelfer ausgegeben haben soll: In Korbach mussten Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Dienstag verschoben werden.

Der Grund: Der Angeklagte hatte seinem Pflichtverteidiger am Morgen vor Verhandlungsbeginn kurzfristig per E-Mail mitgeteilt, dass er sich in der Notaufnahme befinde. Laut Angaben des Amtsgerichts in Korbach habe der Mann bisher kein Attest eingereicht. Es sei daher nicht festzustellen, ob der 54-Jährige verhandlungsfähig sei oder nicht.

Das laufende Verfahren ist von mehreren Verzögerung geprägt. Zunächst war der Beginn wegen der Coronaerkrankung eines Prozessbeteiligten verschoben worden. Zum Termin am 21. November war der Angeklagte nicht pünktlich aufgetaucht und musste auf Anordnung der Richterin zwangsweise von einer Polizeistreife abgeholt werden. Der Folgetermin am 28. November musste wegen einer Erkrankung des 54-Jährigen erneut ausfallen.

Sitzungshaftbefehl gegen den Angeklagten

Jetzt soll die Verhandlung am 11. Dezember fortgesetzt werden, dann soll möglichst auch das Urteil verkündet werden. Damit die Verhandlung am angesetzten Termin stattfinden kann, will die Staatsanwaltschaft Kassel den 54-Jährigen nun per Haftbefehl zur Verhandlung bringen lassen.

Deshalb hatte eine Vertreterin einen sogenannten Sitzungshaftbefehl beantragt. Sollte der Angeklagte noch ein Attest vorweisen, wäre er für sein Fehlen entschuldigt.

Pflichtverteidiger Christoph Weltecke aus Korbach wartete vergeblich auf seinen Mandanten.

Angeklagter weist Vorwürfe zurück

Die Anklage wirft dem Mann vor, er sei zum Zeitpunkt der Autoattacke in Volkmarsen in seiner Wohnung in Bad Arolsen (Waldeck-Frankenberg) gewesen und habe aus den Medien von den Ereignissen erfahren. 

Dennoch hatte er sich gegenüber der Unfallkasse Hessen als Ersthelfer ausgegeben und wegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung von der Krankenkasse Verletzten- und Krankengeld in Höhe von etwa 16.500 Euro erschwindelt. Der Mann hatte die Vorwürfe zum Prozessauftakt zurückgewiesen.

Am 24. Februar 2020 war ein damals 29-Jähriger vorsätzlich in den Rosenmontagszug der Stadt Volkmarsen gerast und hatte fast 90 Menschen teilweise schwer verletzt, darunter 26 Kinder. Der Fahrer wurde Ende 2021 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

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