Steuerbetrug Weitere Banker wegen Cum-Ex-Aktiendeals angeklagt
Die Frankfurter Justiz treibt die strafrechtliche Aufarbeitung von Cum-Ex-Aktiendeals zulasten der Staatskasse voran. Die Generalstaatsanwaltschaft hat Anklage gegen drei weitere Ex-Manager einer kanadischen Bank erhoben.
Nach Angaben der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft vom Mittwoch geht es in dem Komplex um falsche Steuerbescheinigungen, mit denen sich die Maple-Bank für die Jahre 2006 bis 2009 zu Unrecht 374 Millionen Euro erstatten ließ.
Das Institut mit kanadischen Wurzeln war 2016 von der Finanzaufsicht Bafin geschlossen worden, weil dem Geldhaus wegen einer Rückstellung zu Cum-Ex-Geschäften die Überschuldung drohte.
Ex-Chef soll auf Anklagebank
Zu den drei Beschuldigten zählt den Angaben zufolge der damalige Chef der Muttergesellschaft, der zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der deutschen Maple-Tochter war. Der heute 67-Jährige soll "frühzeitig in die Planung und Umsetzung der Cum-/Ex-Geschäfte eingebunden" gewesen sein und diese genehmigt haben. Zudem angeklagt sind ein 64-Jähriger und ein 57-Jähriger.
Einige ehemalige Maple-Banker wurden bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Zudem laufen weitere Verfahren zum Cum-Ex-Komplex.
Nicht gezahlte Steuern erstattet
Bei Cum-Ex-Deals, die ihre Hochphase zwischen 2006 und 2011 hatten, nutzten Investoren eine Gesetzeslücke: Rund um den Dividendenstichtag schoben Beteiligte Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch hin und her.
Das Verwirrspiel brachte Finanzämter dazu, nicht gezahlte Steuern zu erstatten. 2012 schloss der Staat das Schlupfloch. 2021 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.