Vergleich am Arbeitsgericht Frankfurt AWO zahlt Ex-Partnerin von Ex-OB Feldmann 9.000 Euro

Der Kündigungsstreit zwischen der AWO und der Ex-Partnerin des ehemaligen Frankfurter Oberbürgermeisters Peter Feldmann ist beigelegt. Beide Seiten einigten sich vor dem Arbeitsgericht auf einen Vergleich.

Peter Feldmann zusammen mit seiner Ehefrau Zübeyde im Jahr 2018.
Peter Feldmann zusammen mit seiner Ehefrau Zübeyde im Jahr 2018. Bild © picture-alliance/dpa (Archiv)
  • Link kopiert!
Audiobeitrag
Bild © picture-alliance/dpa (Archiv)| zur Audio-Einzelseite
Ende des Audiobeitrags

Laut Entscheidung des Gerichts vom Montag muss die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Zübeyde Feldmann 9.000 Euro brutto als Ausgleich für nicht genommenen Urlaub zahlen.

Die 37-Jährige hatte im Jahr 2014 bei der AWO angefangen, 2015 wurde sie Leiterin einer Kita. Bereits nach wenigen Monaten befand sie sich im Mutterschutz, dann in Elternzeit, anschließend war sie ununterbrochen krankgeschrieben.

Peter Feldmann als OB abgewählt und zu Geldstrafe verurteilt

An dem Posten als Kita-Leiterin und der übertariflichen Bezahlung dafür hatte sich die Affäre um finanzielle Unregelmäßigkeiten bei der Frankfurter AWO entzündet.

Peter Feldmann (SPD) wurde wegen seiner engen Beziehungen zur AWO im November als Frankfurter Oberbürgermeister abgewählt. Im Dezember wurde er wegen Vorteilsannahme zu einer Geldstrafe verurteilt - unter anderem in Bezug auf die Kita-Stelle seiner damaligen Partnerin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

AWO-Zeugnis attestiert "volle Zufriedenheit"

Die AWO hatte Feldmanns Ex-Partnerin 2022 krankheitsbedingt gekündigt, daraufhin verlangte diese laut AWO eine Abfindung. Der Vergleich sieht nun vor, dass das Arbeitsverhältnis zum Oktober vergangenen Jahres durch ordentliche krankheitsbedingte Kündigung endete.

Hinzu kommt ein Zeugnis mit der Angabe, dass Zübeyde Feldmann "stets zur vollen Zufriedenheit" ihres Arbeitgebers gearbeitet habe. Nach Angaben des Frankfurter Arbeitsgerichts hatte sie rund 14.300 Euro als Ausgleich für nicht genommenen Urlaub gefordert. Die AWO hatte dagegen einen Anspruch von rund 7.300 Euro errechnet.

Verfahren wegen Schein-Minijob

Mit dem Vergleich sei er zufrieden, sagte der Frankfurter AWO-Chef Steffen Krollmann nach dem Gerichtstermin. Den Urlaubsausgleich müsse die AWO bezahlen, dies sei gesetzlich vorgesehen. Mehr zahle man nicht. Zübeyde Feldmann wollte sich nach dem Termin nicht äußern.

Gegen sie läuft noch ein Verfahren am Amtsgericht Frankfurt wegen eines Schein-Minijobs, den sie bei der AWO gehabt haben soll.

Zübeyde Feldmann lebt getrennt von Peter Feldmann. Sie lässt sich derzeit scheiden, wie sie vor Gericht sagte. Der Ex-OB hatte einer Zeitung vor kurzem gesagt, dass die Scheidung bereits vollzogen sei.

Weitere Informationen

Sendung: hr-iNFO, 10.07.2023, 15 Uhr

Ende der weiteren Informationen

Quelle: Volker Siefert (hr), dpa/lhe