Ein Polizist sichert den Unglücksort, im Hintergrund ist der Sendemast zu erkennen.

Im September 2019 stürzte eine Arbeitsgondel an einem Sendeturm in Nordhessen ab, drei Arbeiter überlebten das nicht. Vor Gericht haben der Geschäftsführer der zuständigen Firma und ein Elektriker nun die Vorwürfe gegen sich zurückgewiesen.

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Gondelabsturz am Hohen Meißner: Angeklagte bestreiten Vorwürfe

hs
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Rund dreieinhalb Jahre nach dem tödlichen Absturz einer Arbeitsgondel auf dem Hohen Meißner (Werra-Meißner) hat am Dienstag vor dem Amtsgericht Eschwege der Prozess gegen den Geschäftsführer und einen Elektriker der damals für die Arbeiten beauftragten Berliner Firma begonnen. Die beiden Männer sind wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen angeklagt.

Zum Prozessauftakt drückten beide ihr Bedauern über das Unglück aus, wiesen die gegen sie erhobenen Vorwürfe jedoch zurück.

Drei Arbeiter abgestürzt und gestorben

Bei dem Sturz 80 Meter in die Tiefe starben im September 2019 drei Männer aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, die in der Wartungsgondel an einem hr-Sendemast arbeiteten.

Wie die Polizei damals mitteilte, fuhr die Gondel ähnlich einer Seilbahn an einem im Boden verankerten Stahlseil zum Sendemast hinauf. Dabei sei es zu Komplikationen gekommen, wodurch das Seil erschlaffte und die Gondel abstürzte.

Arbeitsschutz-Vorschriften nicht eingehalten?

Dem heute 43 Jahre alten Geschäftsführer aus Berlin wirft die Staatsanwaltschaft vor, für den Absturz mitverantwortlich zu sein. Die verwendete mobile Seilbahn soll nicht den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprochen haben.

Sie hätte demnach beim Transport von Personen in großer Höhe nicht verwendet werden dürfen, da sie über keine zusätzlichen Sicherungssysteme verfügt haben soll, die ein vollständiges Abstürzen der Gondel hätten verhindern können.

Vorwürfe auch gegen Elektriker

Der mitangeklagte Elektriker aus Brandenburg soll bei Wartungsarbeiten an der Seilwinde im Februar 2019 versehentlich eine Hülse nicht ordnungsgemäß eingesetzt haben. Diese Verletzung der Sorgfaltspflicht des 63-Jährigen soll laut Staatsanwaltschaft dazu beigetragen haben, dass das Stahlseil der Seilwinde in ungebremsten Freilauf geriet.

Der 63-Jährige erklärte am Dienstag, er habe die in Frage stehende Hülse bei den von ihm durchgeführten Wartungsarbeiten nicht ausgetauscht. Die Ursache des Unfalls könne er sich nicht erklären.

Geschäftsführer: Winde habe Stand der Technik entsprochen

Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht bestritt auch der angeklagte Geschäftsführer. "Für uns war das eine Winde, die dem damaligen Stand der Technik entsprochen hat", sagte der 48-Jährige. Die Winde sei regelmäßig geprüft und gewartet worden. Ihm sei kein Grund bekannt gewesen, weshalb sie nicht hätte eingesetzt werden dürfen.

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Prozess um Gondelabsturz am Hohen Meißner

Gondel Kabine Meißner
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Für den Prozess vor dem Amtsgericht Eschwege sind insgesamt drei Verhandlungstage angesetzt. Es sollen unter anderem zwei Sachverständige gehört werden, bevor die Richter ein Urteil fällen.

Sendemast gehört dem hr

Der Sendemast auf dem Hohen Meißner in Nordhessen gehört dem Hessischen Rundfunk. Eine Fremdfirma aus Berlin hatte den Auftrag bekommen, eine neue Antenne aufzubauen, die dazu beitragen sollte, den Empfang von digitalen Radioprogrammen über DAB+ zu verbessern.

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