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Gefängnisstrafe für frühere IS-Unterstützerin

Screenshot eines Filmstills, auf welchem eine verhüllte Frau mit Säugling zu sehen ist.

Eine 39-Jährige ist wegen ihrer IS-Mitgliedschaft zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt worden. Nadja R. hatte ein Hilferuf-Video an die Bundeskanzlerin geschickt. Der Richter richtete nun einen ungewöhnlichen Appell an die Verurteilte.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die 39 Jahre alte Nadja R. am Mittwoch wegen "mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (IS) und Kriegsverbrechen gegen Eigentum" zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte dreieinhalb, die Verteidigung zweieinhalb Jahre Haft gefordert. Gleichwohl wurde jeweils auf Revision verzichtet. Daher ist das Urteil bereits rechtskräftig. R. hatte sich seit September vergangenen Jahres vor dem Staatsschutzsenat zu verantworten.

Anwerbung heiratswilliger Frauen

Die Angeklagte war bereits im Juni 2014 nach Syrien ausgereist, wo sie nach islamischen Ritus einen IS-Kämpfer heiratete und ihm den Haushalt führte.

Später kam das Paar in den Irak, wo es das Haus einer zuvor geflüchteten Familie bezog. 2017 wurde die Frau von kurdischen Einheiten festgenommen. Bis zu ihrer Auslieferung hielt sie sich in mehreren Lagern auf.

Die Frau bemühte sich nach Auffassung des Gerichts zudem um die Anwerbung weiterer IS-Mitglieder, indem sie sich im August 2014 mit einem Beitrag auf ihrer Facebook-Seite an heiratswillige Frauen wandte und ihre Unterstützung bei der Ausreise aus Deutschland beziehungsweise Europa in das IS-Kampfgebiet anbot.

Geständnis strafmildernd

Vor Gericht hatte sie ein umfassendes Geständnis abgelegt, was strafmildernd angerechnet wurde. Die Lageraufenthalte wurden ebenfalls mildernd berücksichtigt, jedoch nicht auf die verhängte Strafe angerechnet. Deshalb blieb auch der nach der Auslieferung 2022 verhängte Haftbefehl weiter in Kraft.

Während der 14 Verhandlungstage hatte die Angeklagte über ihr bewegtes Leben berichtet. Als Kind sei sie von ihrem gewalttätigen, libanesischen Vater in den Libanon entführt und dort im Alter von 14 Jahren mit einem Cousin zwangsverheiratet worden.

Mit 15 Jahren bekam sie ihr erstes Kind. Doch dann schien sie für sich einen Ausweg zu finden. Die zunächst innere Flucht in die Religion markierte den Beginn ihrer religiösen Radikalisierung. Im Jahr 2011 drehte sich ihr gesamtes Leben nur noch um den Islam. Gegen den Willen ihrer Familie verhüllte sie sich, auf Facebook schaute sie Videos einschlägiger Salafisten und Dschihadisten. In ihr reifte der Wunsch, sich dem bewaffneten Dschihad anzuschließen.  

Video an Kanzlerin Merkel

Im Prozess beschrieb Nadja R. ihre ersten Jahre beim IS als die beste Zeit ihres Lebens - einem Leben, das von Gewalt und Entwurzelung geprägt ist. Sich dem IS anzuschließen, habe sie selbst entschieden. Es war laut Urteil die erste freie Entscheidung ihres Lebens. 

Nadja R. hatte 2017 mit einem bei der Wochenzeitung "Die Zeit" veröffentlichten Video für Aufsehen gesorgt. Es war ein Hilferuf an die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Damals saß die gebürtige Landshuterin gemeinsam mit ihren beiden Kindern in einem kurdischen Gefangenenlager fest.

Persönliche Worte des Richters

Am Ende der Urteilsverkündung vor dem Oberlandesgericht am Mittwoch richtete sich der Vorsitzende Richter mit außergewöhnlich persönlichen Worten direkt an die Verurteilte. Er gab Nadja R. den persönlichen Rat, die Zeit im Gefängnis zwar als Strafe zu sehen, aber auch als Chance.  

Sie solle dort psychologische Hilfe annehmen zur Aufarbeitung ihrer eigenen Traumata und ihrer radikalen Einstellung. Der Richter ermahnte sie, sich davor zu hüten, "wieder in die Hände von Verführern zu fallen". Sie habe ihr Leben damit verbracht zu tun, was andere ihr sagten. Damit solle sie nun aufhören. 

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