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Verteidigung geht gegen Verurteilung von Ex-Oberstaatsanwalt vor

Die beiden Angeklagten (unkenntlich gemacht) mit ihren Anwälten

Im Fall des wegen Korruption verurteilten Ex-Oberstaatsanwalts Alexander B. hat die Verteidigung Revision eingelegt. Das Landgericht Frankfurt hatte gegen ihn eine mehrjährige Haftstrafe verhängt. Auch die Staatsanwaltschaft will den Fall noch nicht zu den Akten legen.

Vergangenen Freitag verkündete das Landgericht Frankfurt nach langer Verhandlung sein Urteil: sechs Jahre Haft für Alexander B., der sich als einstiger Korruptionsermittler der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft genau dieser schuldig gemacht hatte. Das Gericht sprach ihn der Bestechlichkeit in 86 Fällen, der Untreue in 54 Fällen und der Steuerhinterziehung in neun Fällen schuldig.

Nun gehen seine Anwälte wie bereits angekündigt gegen das Urteil vor. Die Verteidigung legte Revision gegen die Verurteilung ihres Mandaten wegen Untreue ein. Diesen Anklagepunkt hatte der ansonsten geständige B. vor Gericht stets bestritten. In ihrem Plädoyer hatte die Verteidigung eine Strafe von maximal vier Jahren gefordert, während die Anklage auf siebeneinhalb Jahre plädiert hatte.

Gutachten vergeben und abkassiert

Das Gericht sah den Punkt Untreue als gegeben an. Als Dienststellenleiter hätte der Oberstaatsanwalt die Pflicht gehabt, die Kosten für Sachverständigengutachten so gering wie möglich zu halten. Stattdessen habe er Aufträge im Volumen von rund einer Million Euro pro Jahr vergeben. Wegen seiner hohen Stellung, des Vorsatzes und der hohen Summen handele es sich sogar um schwere Untreue, hieß es in der Urteilsbegründung.

Gemeinsam mit einem befreundeten Unternehmer hatte der Oberstaatsanwalt eine Firma geführt, die Gutachten für Strafverfahren erstattete, die B. und seine Abteilung wegen Korruption im Gesundheitswesen geführt haben. B. soll heimlich an den Gewinnen beteiligt gewesen sein.

Staatsanwaltschaft geht gegen Mitangeklagten vor

Auch die Staatsanwaltschaft will gegen das Urteil des Landgerichts vorgehen, allerdings nicht gegen die Verurteilung B.s, sondern gegen den mitangeklagten Unternehmer. Neben einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten soll dieser 410.000 Euro des eingenommenen Gelds für Gutachten zurückzahlen. Die Staatsanwaltschaft fordert jedoch die Einziehung von mehr als einer Million Euro.

Gegen zwei weitere mutmaßlich beteiligte Beamte - einen Oberstaatsanwalt und einen Staatsanwalt - wird indes noch ermittelt. Beide hatten bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt eng mit B. zusammengearbeitet. Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt sagte, sind beide Verfahren noch offen. Eines sei an die Staatsanwaltschaft Darmstadt abgegeben worden.

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