Zehn Dinge, die Sie zur Kommunalwahl wissen müssen

Am 14. März sind Kommunalwahlen in Hessen. Aber wer wird da überhaupt gewählt? Und was ändert sich durch die Corona-Pandemie? Wir geben Antworten auf häufige Fragen.

Die Grafikg zeigt einen Tisch mit zwei Menschen. Vor ihnen Wahlunterlagen. Ein Mensch versteht nicht, über seinem Kopf ein Fragezeichen. Der andere Mensch erklärt, über dem Kopf ein Ausrufezeichen.
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1. Wer wird gewählt?

Bei der hessischen Kommunalwahl am 14. März werden die kommunalen Vertretungen gewählt. Das sind Gemeindevertretungen oder Stadtverordnetenversammlungen (Gemeindewahlen) sowie Landkreistage (Kreiswahlen). Viele Städte sind außerdem in Ortsbezirke unterteilt, die auch ihre Vertretungen wählen, die sogenannten Ortsbeiräte.

Insgesamt 20 Parteien und über 580 Wählergruppen treten laut statistischem Landesamt an.

2. Wer wird noch gewählt?

In 31 Städten und Gemeinden stehen am 14. März außerdem Bürgermeisterwahlen an. Bad Homburg, Fulda, Hanau, Marburg und Wetzlar wählen einen Oberbürgermeister, die Kreise Bergstraße, Hersfeld-Rotenburg, Kassel, Schwalm-Eder und Odenwald einen neuen Landrat. Die beiden Gemeinden Allendorf und Bromskirchen (Waldeck-Frankenberg) stimmen in einem Bürgerentscheid über ihre geplante Fusion ab.

Und auch die Wahl der Ausländerbeiräte fällt in diesem Jahr zum ersten Mal mit der Kommunalwahl zusammen. Da die Wahlbeteiligung hier zuletzt nur bei sechs Prozent lag, hat der Landtag beschlossen, die Wahltermine zusammenzulegen. Die Ausländerbeiräte werden in Städten oder Gemeinden gewählt, in denen mindestens 1.000 ausländische Einwohner gemeldet sind. Statt eines gewählten Ausländerbeirats dürfen die Kommunen aber auch eine Integrationskommission einsetzen.

3. Wer darf wählen?

4,7 Millionen Hessinnen und Hessen sind nach Angaben des Statistischen Landesamts wahlberechtigt. Wählen dürfen alle Deutschen und EU-Bürger ab 18 Jahren, die mindestens sechs Wochen vor der Wahl in Hessen gemeldet sind. Rund ein Zehntel der Wahlberechtigten hat nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.

Mehr als ein Drittel der deutschen Wahlberechtigten ist älter als 60 Jahre. Zwei Vereine forderten zwar im vergangenen Jahr, das Wahlalter bei den Kommunalwahlen auf 16 Jahre zu senken – bisher allerdings ohne Erfolg.

Einwohner ab 18 Jahren, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind zur Wahl der Ausländerbeiräte aufgerufen.

4. Was ändert sich durch die Corona-Pandemie?

Zwar haben mehrere Bürgermeister gefordert, die Wahl wegen der Pandemie als reine Briefwahl abzuhalten. Das Innenministerium lehnt das aber aus verfassungsrechtlichen Gründen ebenso ab wie eine Verschiebung des Wahltermins. Deshalb dürfen Wähler ihre Stimmen wie gewohnt in einem Wahllokal abgeben.

Dabei kann es allerdings zu Schlangen vor den Wahllokalen kommen, weil der Abstand von 1,5 Metern auch an der Urne gewahrt werden muss. Im Wahllokal gilt eine Maskenpflicht, die Räume müssen regelmäßig gelüftet und desinfiziert werden. Wählerinnen und Wähler sollten einen eigenen Stift mitbringen.

5. Wie funktioniert die Briefwahl?

Der Wahlbenachrichtigung liegt ein Rücksendebogen bei, mit dem die Briefwahl bei der Gemeinde beantragt werden kann. Alternativ geht das meistens auch online auf der Webseite der Gemeinde oder Stadt.

Letzter Termin für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist der 12. März um 13 Uhr. In seltenen Ausnahmefällen erhalten Sie die Unterlagen aber auch noch bis 15 Uhr am Tag der Wahl. Die ausgefüllten Unterlagen müssen dem Wahlamt am 14. März um 18 Uhr vorliegen. Die Städte und Gemeinden empfehlen deshalb, die Unterlagen so früh wie möglich zu verschicken.

6. Warum habe ich so viele Stimmen?

Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie das zu wählende Gremium Mitglieder hat. Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen können - abhängig von der Größe der Stadt oder Gemeinde – 15 bis 105 Mitglieder haben. Kreistage haben 51 bis 93, Ortsbeiräte 3 bis 19 Mitglieder.

Ebenso viele Kandidaten dürfen die einzelnen Parteien und Wählergemeinschaften aufstellen. Entsprechend groß sind die Stimmzettel. In Frankfurt beispielsweise misst er etwa 1,5 Meter Länge. Für jede Wahl – Kreistag, Gemeindevertretung, Ortsbeirat und gegebenenfalls Bürgermeister und Landrat – gibt es einen eigenen Stimmzettel.

7. Wie werden die Stimmen vergeben?

Bei den Kommunalwahlen darf kumuliert und panaschiert werden. Das bedeutet, die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten dürfen bis zu drei Stimmen erhalten (kumulieren). Außerdem dürfen die Stimmen auf Kandidaten unterschiedlicher Listen verteilt werden (panaschieren). Es ist aber auch möglich, durch Ankreuzen einer Liste alle Stimmen an eine Partei oder Wählergruppe zu geben. Und: Gefällt Ihnen ein Kandidat der Liste nicht, können Sie seinen Namen einfach durchstreichen und er erhält keine Stimmen.

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Ein Mensch sitzt vor einem großen Stimmzettel.
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8. Wann wird der Stimmzettel ungültig?

Wenn mehr Stimmen verteilt werden als Plätze im Gremium zu vergeben sind oder wenn mehrere Listenkreuze vergeben werden. In beiden Fällen wird der Stimmzettel ungültig.

9. Auf welche Lebensbereiche hat die Kommunalpolitik denn überhaupt Einfluss?

Landkreise, Städte und Gemeinden entscheiden über viele Dinge, die uns im täglichen Leben begegnen. Auf Kreisebene sind das zum Beispiel die Kreiskrankenhäuser und der Bau oder die Sanierung von Schulen. Gemeinden und Städte kümmern sich beispielsweise um Kitas, Fahrradwege und Straßen, Busse und Straßenbahnen oder Schwimmbäder.

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Worüber entscheidet die Kommunalpolitik?

Worüber entscheidet die Kommunalpolitik?
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10. Wann steht das Ergebnis fest?

Erste Ergebnisse stehen oft erst später am Abend fest. Wegen des komplizierten Wahlsystems (Kumulieren und Panaschieren) werden am Wahlabend zunächst nur die Stimmzettel gezählt, auf denen die Wähler einfache Listenkreuze gemacht haben. Daraus ergibt sich das Trendergebnis für die einzelnen Städte, Gemeinden und Kreise. Den aktuellen Stand finden Sie ab dem Wahlabend in unserem Dashboard.

Wenn in den nachfolgenden Tagen alle anderen Stimmzettel ausgezählt werden, kann sich das Ergebnis erfahrungsgemäß noch einmal deutlich verschieben. Einige nach der Wahl veröffentlicht das statistische Landesamt die vorläufigen Ergebnisse. Spätestens am 26. März liegt das Endergebnis der Wahl vor.

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Kommunalwahl in Hessen: Der hr informiert

Der Moderator steht im Fernsehstudio.
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Quelle: hessenschau.de