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Verwaltungsgericht Kassel stoppt vorübergehend Abschuss von Wölfen in der Rhön

Nahaufnahmen eines Wolfes im Gehölz.

Das Verwaltungsgericht Kassel hat die Abschussgenehmigung für zwei Wölfe im hessisch-bayerischen Grenzgebiet vorläufig gestoppt. Auch Bayern hatte die Genehmigung vorerst ausgesetzt.

Das Verwaltungsgericht Kassel hat eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss zweier Wölfe auf hessischem Gebiet ausgesetzt - vorläufig. Das teilte das Gericht am Freitagnachmittag mit. Es reagierte damit auf Eilanträge von zwei Umweltverbänden gegen den Abschuss der Wölfe.

Mit diesen Beschlüssen dürfe bis zur Entscheidung über die Eilanträge von der erteilten Abschussgenehmigung vorläufig kein Gebrauch gemacht werden, so das Gericht.

Das Verwaltungsgericht Würzburg in Bayern hatte die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss der beiden Wölfe bereits am Donnerstag vorerst gestoppt. Der Rüde und die Fähe leben im hessisch-bayerischen Grenzgebiet in der Rhön.

Naturschutzinitiative ist einer der Kläger

Einer der Kläger gegen den Abschuss ist nach eigenen Angaben die Naturschutzinitiative e.V., die laut einer Mitteilung am Donnerstag auch vor dem Verwaltungsgericht Kassel einen Eilantrag einreichte.

"Auch der Wolf ist Teil der Biodiversität und muss geschützt werden", heißt es von der Initiative. Die Wölfe abzuschießen, sei nicht vereinbar mit dem Bundesnaturschutzgesetz und der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie.

Wolfsschutzverein kündigte Strafanzeige an

Der Verein Wolfsschutz Deutschland e.V. hatte am Freitagvormittag in einer Mitteilung angekündigt, im Falle eines Wolfsabschusses Strafanzeige zu stellen.

Ein Abschuss sei weder naturschutzrechtlich vertretbar noch gesetzlich zulässig, da "durch dieses Töten ganze Wolfsfamilien ausgelöscht werden können". Der Verein bezeichnete die bisher getroffenen Herdenschutzmaßnahmen als unzureichend.

26 Nutztiere in Hessen gerissen

In Hessen hatten die beiden Wölfe nach Angaben des Umweltministeriums in der Gemeinde Ehrenberg (Fulda) installierte Schutzzäune überwunden und 16 Schafe gerissen.

Wie das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) am Freitag mitteilte, soll eines der betroffenen Tiere zudem im September in Flörsbachtal und Sinntal (Main-Kinzig) zwei Schafe angegriffen haben. Hier seien die getroffenen Schutzmaßnahmen nicht ausreichend gewesen, so das HLNUG. In beiden Fällen sei die DNA der Wölfin sichergestellt worden. 

Insgesamt sollen in Hessen laut HLNUG 26 Nutztiere wie Schafe, Ziegen und Damwild von den beiden Wölfen verletzt oder getötet worden sein.

Abschuss war zuerst auf bayerischer Seite erlaubt

Die Regierung von Unterfranken hatte Mitte Oktober den Abschuss der beiden Wölfe in der Rhön über eine Ausnahmeregelung genehmigt. Zwei Wochen später zog auch das Regierungspräsidium Kassel von der hessische Seite mit einer solchen "Ausnahmegenehmigung zur Wolfsentnahme" nach.

Wölfe stehen in Deutschland unter Schutz und dürfen normalerweise nicht abgeschossen werden. Die Ausnahmegenehmigung erlaubte dies jedoch befristet bis zum 9. November auf einem begrenzten Gebiet für die beiden Wölfe an der hessisch-bayerischen Landesgrenze, weil sie dort zuvor immer wieder Schafe gerissen hatten.

Auch von anderen hessischen Umweltverbänden gab es Kritik an der Entscheidung. So forderte etwa der hessische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), dass die Halterinnen und Halter von Weidetieren stärker in die Pflicht genommen werden müssten, ihre Schafe richtig zu schützen.

VG Würzburg: Noch keine Entscheidung über Rechtmäßigkeit

Das Verwaltungsgericht Würzburg betonte, dass die Entscheidung noch keine Aussage darüber sei, ob die Ausnahmegenehmigung der Regierung von Unterfranken rechtmäßig ist.

Der vorläufige Stopp sei erforderlich gewesen, um einen kurzfristigen Abschuss der Wölfe vor Erlass einer Entscheidung über die Eilanträge zu verhindern, hieß es.

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