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Urteil: Aussetzung von Islamunterricht rechtswidrig

Schüler im Islamunterricht

Weil Hessen den bekenntnisorientierten Islamunterricht ausgesetzt hatte, zog der Moscheeverband Ditib vor Gericht. Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel Ditib in letzter Instanz Recht gegeben. Die Opposition kritisiert den Kultusminister.

Sechs Jahre lang hatte der türkische Moscheeverband Ditib bekenntnisorientierten Islamunterricht an hessischen Schulen organisiert, bevor das Land beschloss, das Angebot auszusetzen. Der Grund waren Zweifel an der Unabhängigkeit von Ditib. Der Verband klagte dagegen - und hat jetzt in letzter Instanz Recht bekommen.

Das Land Hessen muss den islamischen Religionsunterricht mit Ditib fortsetzen, urteilte das Gericht in Kassel am Mittwoch (01.06.2022) und bestätigte damit ein Urteil des Wiesbadener Verwaltungsgerichts von 2020.

Kooperation weiter bindend

Zur Begründung hieß es, der Bescheid, in dem das Land seine Kooperation mit Ditib festgeschrieben hatte, sei immer noch bindend. Denn Hessen habe ihn nicht "zurückgenommen, widerrufen oder anderweitig aufgehoben." Das Land hätte den Unterricht daher nicht aussetzen dürfen.

Damit ist das Bemühen von Kultusminister Alexander Lorz (CDU) gescheitert, den mit der türkischen Religionsbehörde verbundenen Verein aus dem hessischen Schulunterricht zu entfernen. "Wir werden nun prüfen, welche Konsequenzen aus der nun gegebenen Sach- und Rechtslage zu ziehen sind und welche Handlungsoptionen bestehen", teilte das hessische Kultusministerium am Mittwochnachmittag mit.

Ministerium prüft Konsequenzen

Weiter hieß es aus dem Ministerium: "Auch wenn wir uns einen anderen Ausgang des Rechtsstreits gewünscht hätten, respektieren und akzeptieren wir selbstverständlich, dass sich das Verwaltungsgericht Wiesbaden und der Hessische Verwaltungsgerichtshof unserer Rechtsauffassung nicht angeschlossen haben."

Ditib teilte derweil mit, man wolle weiter zum islamischen Religionsunterricht in Hessen beitragen und sei zuversichtlich, die "konstruktive Kooperationspartnerschaft" mit dem Hessischen Kultusministerium wieder aufnehmen zu können. Ob das Land den Islamunterricht mit dem umstrittenen Partner tatsächlich wieder aufnehmen wird, ist offen: Hessen könnte den Bescheid, der 2012 die Grundlage für die Zusammenarbeit bildete, auch wieder aufheben.

Hessen hatte den bekenntnisorientierten Islamunterricht in Schulen ab dem Schuljahr 2013/2014 zusammen mit Ditib sukzessive ausgebaut. Zuletzt wurde der Unterricht im Schuljahr 2019/2020 an insgesamt 62 hessischen Schulen angeboten.

Umstrittener Moscheeverein

Zum Ende des Schuljahres 2019/2020 hatte das Land ihn dann wegen Zweifeln an Ditibs Unabhängigkeit vom türkischen Staat ausgesetzt. Der Moscheeverband gilt als umstritten und steht im Verdacht, von der Erdogan-Regierung in der Türkei kontrolliert zu werden.

Nach dem zunehmend repressiven Kurs des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan und Vorwürfen, Ditib-Imame spitzelten gegen türkische Regimegegner in Deutschland, hatte das hessische Kultusministerium Zweifel an der Eignung des Verbands Ditib als Kooperationspartner geäußert. Ditib sei nicht hinreichend unabhängig vom türkischen Staat.

Ausschlaggebend sei die Weisungskette vom türkischen Staatspräsidenten über die ihm unterstehende Religionsbehörde Diyanet, den Ditib-Bundesverband und dessen hessischen Landesverband.

Das Kultusministerium kündigte damals an, den Islamunterricht in staatlicher Regie zu führen und bis zur Klassenstufe acht auszudehnen. Dagegen klagte Ditib und hatte nun auch in letzter Instanz Erfolg. Der Beschluss des Kasseler Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar. Damit ist des Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden nun rechtskräftig.

Opposition kritisiert Kultusminister

Die Opposition im hessischen Landtag reagierte mit scharfer Kritik. Die SPD-Fraktion warf Kultusminister Lorz grobe handwerkliche Inkompetenz vor und forderte, alle Beteiligten müssten an einen Tisch gebracht und eine rechtssichere Lösung für den islamischen Religionsunterricht gefunden werden.

Die FDP-Fraktion verlangte, Lorz müsse erklären, wie es weitergehe und dabei die Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern im Blick behalten. Als Katastrophe bezeichnete die AfD-Fraktion das Urteil. Ditib sei eine zutiefst undemokratische Organisation, die an deutschen Schulen nichts verloren habe.

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