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Gericht: Lokführer-Streik darf stattfinden

Lokführer steigt in Lok

Der Streik der Lokführergewerkschaft GDL kann wie geplant stattfinden. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht am Abend entschieden.

Das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt hat am Dienstagabend einen Antrag der Deutschen Bahn auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Streik abgelehnt. Auch das Regio-Bahnunternehmen Transdev scheiterte in einem zweiten Eilverfahren. Weitere juristische Mittel gegen den dreitägigen Arbeitskampf sind nicht möglich.

GDL-Chef Claus Weselsky begrüßte die Gerichtsentscheidung: "Wir sind sehr froh darüber, dass wir unsere grundgesetzlich geschützten Rechte weiter ausüben dürfen", sagte er am Dienstagabend. Der Konzern lasse nichts unversucht, um die Gewerkschaft in die Knie zu zwingen. 

Die Deutsche Bahn forderte die GDL am Dienstagabend zu weiteren Verhandlungen auf. Die Lokführergewerkschaft müsse "endlich den Weg des Kompromisses einschlagen", teilte der Konzern mit.

Drei Tage Streik bis Freitag

Wie ein Bahnsprecher am Dienstagabend bestätigte, hatten die ersten Lokführer bereits um 18 Uhr ungeachtet der noch ausstehenden Gerichtsentscheidung die Arbeit niedergelegt.

Fahrgäste müssen sich auch im Personenverkehr zwischen Mittwoch und Freitag auf weitreichende Einschränkungen im Personenverkehr einstellen.

Die GDL hatte den neuen Warnstreik am Sonntagabend angekündigt. Sie rief ihre Mitglieder dazu auf, ab Dienstag (09.01.) um 18 Uhr zunächst die Gütersparte der Deutschen Bahn, DB Cargo, zu bestreiken.

Am Mittwoch früh um 2 Uhr wurde der Warnstreik bundesweit auf den Personenverkehr ausgeweitet. Als Ende des Warnstreiks gab die GDL Freitagabend um 18 Uhr an. Auch nach Streikende dürfte es am Freitagabend noch Beeinträchtigungen geben.

Notfahrplan ab Mittwoch

Die Deutsche Bahn geht davon aus, dass der Lokführerstreik in dieser Woche Millionen Kundinnen und Kunden treffen wird und erwartet "massive Auswirkungen". Der bundeseigene Konzern hat einen Notfahrplan für den Fernverkehr vorbereitet, der ab Mittwoch greift.

Für diese Fahrten würden längere Züge eingesetzt. Der Notfahrplan sieht allerdings nur rund 20 Prozent des üblichen Angebots im Fernverkehr vor, teilte Bahn-Sprecherin Anja Bröker mit.

Auch im Regionalverkehr wird die Bahn nach eigenen Angaben ein stark reduziertes Angebot zu fahren. Der Umfang unterscheide sich jedoch von Region zu Region stark.

NVV und RMV: Busse, Tram und U-Bahnen fahren

Der Nordhessische Verkehrsverbund (NVV) und der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) hatten im Vorfeld der Gerichtsentscheidung mitgeteilt, dass Regionalzüge und S-Bahnen vom Streik betroffen wären. Busse, RegioTram-Linien, U-Bahnen und Straßenbahnen würden aber fahren.

Der NVV veröffentlichte eine Übersicht mit voraussichtlichen Zugausfällen. Auch der RMV informiert seine Fahrgäste im Internet über betroffene Bahnlinien.

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Was passiert mit meinem Bahnticket?

Wer schon Tickets für den 10. bis 12. Januar gekauft hat, kann seine Fahrt laut Bahn nach dem Streik antreten oder bereits am Montag oder Dienstag fahren. Die Zugbindung sei aufgehoben. Sitzplatzreservierungen könnten kostenfrei storniert werden.

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Zweite Niederlage für die Bahn

Am Montagabend hatte es schon in erster Instanz eine juristische Niederlage für die Deutsche Bahn gegeben.

Die Deutsche Bahn hatte einen Eilantrag auf einstweilige Verfügung gegen den GDL-Streik eingereicht. Das Arbeitsgericht lehnte diesen ab und erlaubte den Lokführerstreik. Das Hessische Landesarbeitsgericht schloss sich am Dienstagabend dieser Entscheidung an.

Streit über höhere Löhne und kürzere Arbeitszeit

Es ist der dritte und bisher längste Arbeitskampf im laufenden Tarifkonflikt. Seit Anfang November streitet die GDL mit der Bahn und weiteren Unternehmen auch um mehr Geld.

Zuletzt hatte die GDL Anfang Dezember einen Tag lang gestreikt. In einer Urabstimmung vor Weihnachten hatten sich 97 Prozent der Teilnehmer für unbefristete Streiks ausgesprochen. Um den Weihnachtsfrieden zu wahren, hatte die GDL jedoch Streiks bis Montag (08.01.) ausgeschlossen.

In dem Tarifstreit fordert die GDL unter anderem höhere Löhne, vor allem aber die Absenkung der Arbeitszeit von 38 auf 35 Stunden für Schichtarbeiter bei vollem Lohnausgleich. Eine Annäherung beider Seiten ist nach wie vor nicht absehbar.

Zwar hat die Bahn ihr bisheriges Angebot zuletzt um die von der GDL geforderte Arbeitszeitreduzierung erweitert. Von dem ebenfalls geforderten vollen Lohnausgleich will Konzern-Personalvorstand Martin Seiler aber weiterhin nichts wissen. Die Bahn bietet Wahlmodelle zwischen mehr Urlaub und mehr Lohn an. Dieses ist aus Sicht der GDL unakzeptabel, da die Bahn das Gehalt bei Arbeitszeitverkürzung entsprechend absenken wolle.

Weselsky verpasst letzten Zug nach Berlin

Der nun anstehende Streik trifft auch Gewerkschaftschef Weselsky selbst: Der 64-Jährige harrte am Dienstagabend in Frankfurt bei der Verhandlung des Landesarbeitsgerichts aus, die länger dauerte als zunächst angenommen.

"Der letzte Zug ist weg", sagte der Gewerkschafter nach der Urteilsverkündung. Er müsse nun andere Wege nach Berlin finden, um dort am Mittwoch den Lokführer-Streik anzuführen.

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