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DB-Navigator: Oberlandesgericht stoppt Suchfunktion für schnellste Verbindung

Smartphone-Bildschirm mit DB-Navigator App, im Hintergrund Regionalbahn.

Die Deutsche Bahn darf in ihrer Navigator-App nicht mehr die Funktion anbieten "schnellste Verbindung anzeigen". Die Funktion war aus Sicht des Oberlandesgerichts Frankfurt irreführend.

Die bisherige Variante der Suchfunktion "schnellste Verbindung anzeigen" auf der Webseite der Deutschen Bahn und in der DB-Navigator-App darf künftig in dieser Form nicht mehr angeboten werden. Grund ist eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt.

Wie das Gericht am Montag mitteilte, hatte ein anderes Transportunternehmen aus dem Bereich des Schienenpersonennahverkehrs zunächst vor dem Landgericht einen Unterlassungsantrag gegen das Tochterunternehmen der Deutschen Bahn gestellt, das für die App und Webseite zuständig ist.

Verbindungsauskunft "irreführend und unlauter"

Das Landgericht Frankfurt hatte den Antrag im Mai 2023 zurückgewiesen. Eine Beschwerde vor dem Oberlandesgericht (OLG) war nun aber erfolgreich: Die Ausgestaltung der Verbindungsauskunft sei "irreführend und unlauter", begründete das OLG die Entscheidung.

Konkret ging es um die Arbeitsweise des Algorithmus in der Suchmaske: Wer die voreingestellte Funktion "schnellste Verbindung anzeigen" nutzte, bekam demnach von der gewählten Startuhrzeit ausgehend in der Regel drei Verbindungsvorschläge.

Der erste sei dabei tatsächlich die schnellste Verbindung gewesen. Die folgenden Vorschläge seien jedoch nicht "die nächstschnelleren Verbindungen im Hinblick auf die objektive Gesamtfahrtdauer", sondern die nächstschnelleren Verbindungen, die später als die schnellste Verbindung abfahren.

Algorithmus suchte nur zeitlich vorwärts

Zur Veranschaulichung ein fiktives Beispiel: Die gewünschte Abfahrtszeit ist 10 Uhr. Der erste Ergebnisvorschlag in der App ist die schnellste Verbindung ab diesem Zeitpunkt. Sie startet um 10.20 Uhr und dauert eine Stunde. Der nächste Vorschlag: Eine Verbindung mit Abfahrt um 10.30 Uhr, die zwei Stunden dauert.

Eine Verbindung um 10.10 Uhr, die nur anderthalb Stunden dauert, wird durch den immer zeitlich vorwärts suchenden Algorithmus allerdings nicht angezeigt.

Suchfunktion seit Rechtsstreit geändert

Verbraucherinnen und Verbraucher würden davon ausgehen, dass es sich – wie beworben – um die schnellsten Verbindungen zu ihrer Suchanfrage handle, "auch weil das primäre Ziel des Verkehrs bei einer Verbindungsabfrage ist, möglichst schnell von A nach B zu kommen", hieß es in der Entscheidung des OLG. Der Beschluss des OLG ist nicht anfechtbar.

Die umstrittene Version der Suchfunktion sei während des laufenden Rechtsstreits offline genommen und geändert worden, hieß es vom Oberlandesgericht.

Bahn bedauert Entscheidung

Die Bahn bedauerte, dass das Oberlandesgericht - anders als die Vorinstanz - die erläuternden Hinweise zur Suchfunktion als nicht hinreichend ausführlich bewerte. Die Bahn verwende für die Verbindungsauskunft ein Standardprodukt eines externen Anbieters, sagte eine Bahn-Sprecherin.

Der Algorithmus stelle Angebote diskriminierungsfrei in der Reiseauskunft dar und werde europaweit von vielen Verkehrsunternehmen genutzt. "Wir prüfen nun, inwieweit sich dessen Funktionsweise noch klarer darstellen lässt, vor allem im Hinblick auf das Kriterium Schnelligkeit."

Unabhängig von der umstrittenen Suche nach schnellsten Verbindungen hat die Bahn kürzlich ihre Webseite überarbeitet und damit begonnen, eine grundlegend neu gestaltete Navigator-App auszurollen. Damit soll die Anwendung laut dem Unternehmen "einfacher und intuitiver" werden.

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