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Gericht bestätigt Stopp von Wolf-Abschuss

Symbolfoto: Ein Wolf streift durch den Wald.

Zwei Wölfe in der Rhön dürfen doch nicht abgeschossen werden. Das hat das Kasseler Verwaltungsgericht jetzt endgültig entschieden - einen Tag, bevor die Ausnahmegenehmigung für den Abschuss ohnehin abgelaufen wäre.

Das Verwaltungsgericht Kassel hat den vorläufigen Stopp des Abschusses zweier Wölfe in der Rhön bestätigt. Die erteilte Abschussgenehmigung sei rechtswidrig, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Zwar seien die beiden zum Abschuss freigegebenen Wölfe für mehrere Nutztierrisse verantwortlich, räumt das Gericht ein. Allerdings lasse sich bisher nur für einen der Fälle nachweisen, dass die Wölfe einen Herdenschutz überwunden hättten - etwa eine Einzäunung der Weidetiere.

Nur leichte Gelegenheiten ausgenutzt?

Für die übrigen Fälle sei nach momentanem Kenntnisstand nicht auszuschließen, dass die Wölfe lediglich eine leichte Gelegenheit ausgenutzt hätten, schutzlos ausgelieferte Tiere zu reißen. Dass das Wolfspaar sein Jagdverhalten auf geschützte Nutztiere angepasst habe, sei zumindest aktuell nicht feststellbar, so das Gericht.

Die Entscheidung kommt sehr knapp, bevor die Ausnahmegenehmigung ohnehin abgelaufen wäre: Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hatte Ende Oktober erstmals in Hessen genehmigt, dass die Wölfe bis zum 9. November abgeschossen werden dürfen.

Zuvor hatten die Tiere mehrfach Schafe im hessisch-bayerischen Grenzgebiet nahe der Gemeinde Ehrenberg (Fulda) gerissen. Auch die Regierung von Unterfranken hatte nach mehreren Schafsrissen in der Rhön eine Ausnahmegenehmigung für das Wolfspaar erteilt.

Verbände klagten gegen RP-Beschluss

Das RP Kassel hatte auf Angriffe vom 6. und 9. Oktober verwiesen. Es ging davon aus, dass die Wölfe es gelernt hätten, wie sie den "zumutbaren Herdenschutz" überwinden könnten. Weitere Angriffe seien zu erwarten. "Eine Entnahme der beiden Wölfe ist daher naturschutzrechtlich vertretbar und zulässig", teilte das RP damals mit.

Gegen die Ausnahmegenehmigung hatten Naturschutzverbände geklagt. Sowohl das Würzburger als auch das Kasseler Verwaltungsgericht hatten sie daraufhin bis zur Entscheidung über die Eilanträge gestoppt.

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