Nach Fall in Nordrhein-Westfalen Ausbreitung der Schweinepest in Hessen befürchtet

In Nord- und Mittelhessen wird eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest befürchtet. Nahe der Landesgrenze, in Nordrhein-Westfalen, wurde ein Fall bei Wildschweinen nachgewiesen.

Schild mit der Aufschrift "Schweinepest bei Wildschweinen - Gefährdeter Bezirk" hängt mit einem rot-weißen Absperrband an einem Baum in einem Park.
Warnung vor der Schweinepest bei Wildschweinen in Nordrhein-Westfalen. Bild © picture alliance/dpa | Federico Gambarini
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Das Land Hessen hat für die Ausbreitung der Schweinepest erste Planungen und Gegenmaßnahmen eingeleitet. Dies betreffe vor allem die Landkreise Waldeck-Frankenberg, Marburg-Biedenkopf und Lahn-Dill, teilte das Umweltministerium am Mittwoch in Wiesbaden mit. 

Seit Dienstag seien Suchteams mit Hunden in der Nähe der Landesgrenze im Einsatz, um mögliche Kadaver infizierter Tiere aufzuspüren. Bislang seien sie nicht fündig geworden. 

Verendetes Wildschwein im NRW-Kreis Olpe

In einem Waldgebiet bei Kirchhundem im nordrhein-westfälischen Kreis Olpe war vor einer Woche ein totes Wildschwein gefunden worden, bei dem die Schweinepest nachgewiesen wurde. Das Gebiet liegt rund 20 Kilometer von Hessen entfernt. Weitere Verdachtsfälle werden geprüft.

Die Behörden legten im Umkreis des verendeten Tieres eine "infizierte Zone" fest. Darin gelten Auflagen für Schweinehalter, Jäger und Hundehalter. Dazu gehören unter anderem ein Jagdverbot, ein Transportverbot für Wildschweine und Schweine aus dieser Zone und eine Leinenpflicht für Hunde.

Erster Schweinepest-Fall in Hessen vor einem Jahr

Vor rund einem Jahr war in Hessen der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest bestätigt worden. Seither starben tausende Schweine an dem Virus oder mussten getötet werden. Die Fälle betrafen bislang vor allem Südhessen.

Für Menschen und andere Tiere ist das Virus ungefährlich. Für Haus- und Wildschweine verläuft eine Infektion jedoch fast immer tödlich.

Bei einem Ausbruch in einer Schweinehaltung muss in der Regel der gesamte Bestand getötet werden. Dies kann erhebliche wirtschaftliche Schäden für betroffene Landwirte verursachen.

Sendung: hr INFO,

Quelle: dpa/lhe